Archiv für den Monat: April 2013

17.04.2013

Prozessbeginn gegen Beate Zschäpe und weitere NSU-Verdächtige auf den 6. Mai 2013 verschoben.

Nach der fehlerhaften Presseakkreditierung hat der zuständige Vorsitzende des Staatsschutzsenats beim Oberlandesgericht München den Auftakt der Hauptverhandlung überraschend um 3 Wochen verschoben. Vorausgegangen war ein wochenlanges Hickhack um die Presseakkreditierung für den Prozess.

Der Vorsitzende hatte ein Verfahren angeordnet, bei dem die interessierten Medien in der Reihenfolge, in der ihre Anträge auf Teilnahme am Prozess beim Gericht eingingen, zugelassen wurden. Dieses sogenannte “Windhundrennen” führte dazu, dass türkische Medien keinen garantierten Platz im Saal erhalten hatten. Extraplätze für türkische, griechische oder iranische Medien, also Medien aus den Herkunftsländern der überwiegenden Zahl der Opfer der NSU-Attentate, hatte er nicht eingeplant.

Hiergegen hatte es nicht nur lautstarke Proteste gegeben, sondern auch einen Eilantrag der türkischsprachigen Zeitung Sabah zum Bundesverfassungsgericht. Dieser war erfolgreich. Das Verfassungsgericht wies den Vorsitzenden am 12. April 2013 an, eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der Attentate zu vergeben (Beschluss des BVerfG).

Der Vorsitzende hat nun ein vollständig neues Akkreditierungsverfahren angekündigt und daher den Beginn der Verhandlung auf den 6. Mai verschoben. Den schnelleren Weg, einfach 3 bis 5 Plätze aus dem Sitzplatzkontingent für die allgemeine Öffentlichkeit auf die entsprechenden türkischen, griechischen und iranischen Medien zu verteilen, hat er nicht gewählt, wohl weil er befürchtete, dass möglicherweise die gesamte bisherige Akkreditierung fehlerhaft war. Bei der ursprünglichen Vergabe der Sitzplätze waren verschiedene Fehler aufgetreten. Insbesondere waren nicht alle interessierten MedienvertreterInnen gleichzeitig informiert worden, dass das Vergabeverfahren losging.

Die Verschiebung der Hauptverhandlung um drei Wochen ist ein für die Nebenkläger enorm belastender Schritt. Nicht nur, weil das Aufeinandertreffen mit den Angeklagten eine extreme psychische Belastung darstellt, die nun völlig überraschend um drei Wochen verlängert wird, sondern auch, weil die Planung der Reise und des Aufenthaltes in München sehr aufwändig sind. Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum der Vorsitzende diese sehr einschneidende Verfahrensweise gewählt hat, denn eine fehlerhafte Presseakkreditierung kann rechtlich nicht dazu führen, dass ein Urteil aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben wird. Es ist zu befürchten, dass dies ein erstes Zeichen dafür ist, dass der kommende Prozess mehr von der Bemühung um Einhaltung der prozessualen Formvorschriften als von der Bemühung um maximale Aufklärung geprägt sein wird.