Archiv für den Monat: Juni 2013

25.06.2013

Zum Brand der NSU-Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße

Am heutigen 15. Verhandlungstag berichteten zwei Polizeibeamte zur Entstehung des Brandes in der Wohnung des NSU in der Zwickauer Frühlingsstraße. Die Wohnung war nach dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Brand gesteckt worden, die Anklage wirft Beate Zschäpe insoweit schwere Brandstiftung sowie versuchten Mord an drei Menschen, die an diesem Tag nur zufällig nicht im Haus waren bzw. sich rechtzeitig retten konnten, vor.

Besonders die Aussage eines Brandursachenermittlers von der Kriminalpolizei Zwickau dauerte, unterstützt von vielen Fotos vom Tatort, mehrere Stunden an. Sie ist auch noch nicht beendet, sondern wird in drei Wochen fortgesetzt werden. Deutlich wurde aber schon heute, dass der Brand mit Benzin gelegt worden ist.

Interessant waren auch weitere Details unabhängig von dem Brand: Die Wohnung und auch der Keller waren umfassend technisch gesichert, u.a. mit mehreren Schlössern, Kameras und Funkmeldern. Interessanterweise ist auf einem Foto, das wenige Wochen vor dem Brand aufgenommen wurde, eine dieser Kameras nicht zu sehen – ob das etwas zu bedeuten hat, wird noch aufzuklären sein.

Im Schutt der Wohnung wurden neben insgesamt 11 Schusswaffen u.a. auch Handschellen gefunden, die der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter gehört hatten. Auch hierzu werden noch weitere Aussagen folgen.

24.06.2013

Erste Einblicke in die Ermittlungen im Mordfall Özüdoğru

Nachdem letzte Woche die Einlassung des Angeklagten Schultze beendet wurde, begannen diese Woche die Zeugenbefragungen zum Mordfall Özüdoğru. Abdurrahim Özüdoğru wurde am 13.06.2001 in seiner Änderungsschneiderei in der Nürnberger Südstadt mit zwei Kopfschüssen getötet. Die Befragung der ermittelnden Polizeibeamten gab auch einen ersten Einblick in die Geisteshaltung, die es ermöglichte, dass die Mordserie des neonazistischen NSU lange als “Döner-Morde” bezeichnet und gegen die Opfer und ihr Umfeld ermittelt wurde: Während die Nachbarinnen und Nachbarn den Ermordeten alle als sehr freundlichen Nachbarn beschrieben, war es für den Beamten von der Spurensicherung, der die Leiche und den Tatort fotografiert hatte, sehr wichtig, mehrfach zu betonen, dass in der Schneiderei und der Wohnung des Ermordeten eine “gewachsene Unordnung” geherrscht habe; in seinem Bildbericht in der Ermittlungsakte finden sich weitere herabwürdigende Aussagen über türkische Menschen.

Eine Nachbarin, die 2012 in einer Vernehmung bei der Polizei angegeben hatte, Beate Zschäpe am Tatort gesehen zu haben, sagte in der Hauptverhandlung aus, sie traue sich nicht auszusagen, weil sie Angst habe, dass sie “einer wegmacht”. Ob Ihre alte Aussage verlässlich ist oder ob die Zeugin im Nachhinein Dinge durcheinander bringt, kann nur ein Blick in das Vernehmungsprotokoll von 2012 zeigen; dessen Beiziehung wurde von einer Nebenklägervertreterin beantragt.

Insgesamt gibt es keine direkten ZeugInnen des Mordes an Abdurrahim Özüdoğru. Die Tat wird aber anderweitig dem NSU zuzuordnen sein, u.a. über die verwendete Waffe und über die Videos, in denen der NSU seine Taten propagandistisch feiert.

Diese Bekenner-Videos – das sog. “Paulchen-Panther”-Video und zwei Vorgängerversionen – wurden während einer Pause zwischen den Zeugenvernehmungen gezeigt. Die Reaktionen auf Seiten der Angeklagten reichten von demonstrativem Desinteresse bei der Angeklagten Zschäpe und ihrer Verteidigung bis hin zu Betroffenheit beim Angeklagten Schultze.

Am Morgen des Verhandlungstages hatten NebenklägervertreterInnen zunächst noch einen Beweisantrag gestellt: In der vergangenen Woche hatte sich herausgestellt, dass Beate Zschäpe aus dem Gefängnis heraus Briefkontakt mit dem gewalttätigen Neonazi Robin Schmiemann hat. Dieser und ein Kontakt Schmiemanns sollen nun vernommen werden. Ziel des Antrags ist es, Kontakte zwischen den Neonazi-Szenen in Dortmund und Kassel – Orten zwei NSU-Morde – nachzuweisen. Insbesondere geht es um ein Treffen Dortmunder und Kasseler Neonazis, darunter auch V-Leute des Verfassungsschutzes, mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt während eines Rechtsrock-Konzertes in Kassel am 18.3.2006, wenige Wochen vor den Morden in Dortmund und Kassel.

19./.20.06.2013

Carsten Schultze – weitere Fragen, kaum Antworten und eine unzureichende Entschuldigung

Die Fortsetzung der Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze dauerte den gesamten Mittwoch an. Am Donnerstag, dem 20.6. werden die Verfahrensbeteiligten zu der gesamten Vernehmung Stellung nehmen. In der kommenden Woche soll die Beweisaufnahme zu den ersten Morden in Nürnberg beginnen. Die eigentlich für diese Woche geplante Vernehmung der Polizeibeamten, die die Angeklagten im Ermittlungsverfahren vernommen haben, wurde auf Grund der bisherigen Verzögerungen nach hinten geschoben.

Die weitere Vernehmung des Carsten Schultze war, wie bereits gestern, zäh und von vielen kaum nachvollziehbaren Erinnerungslücken geprägt. Immerhin beschrieb er auf Nachfragen, wie er illegal organisierte Konzerte von Nazibands besuchte, von denen eines von 1000 Personen besucht war. Auf Feten habe man entsprechende Songs mitgesungen. Nachdem Schultze bislang immer betont hatte, er sei kein Rassist gewesen, gab er nun an, Texte die beispielsweise die Ermordung von türkischen Menschen verherrlichten, mitgegrölt zu haben. Das habe in den Jahren 1997 bis 2001 „einfach dazugehört“.

Am Nachmittag versuchte sich Schultze bei den Opfern der NSU-Attentate und ihren Angehörigen zu entschuldigen. Diese Entschuldigung scheint ehrlich gemeint, beschränkt sich aber nach wie vor ausschließlich auf den Kauf und die Übergabe der Ceska-Pistole. Schultze scheint nach wie vor seine Verantwortung ausschließlich hierauf zu beschränken. Aus diesem Grunde hat er sich auch mit aller Kraft darauf konzentriert, die Vorgänge, die unmittelbar mit der Bestellung, Abholung und Übergabe der Waffe zusammenhängen, zu erinnern. Seine sonstige Unterstützung der Abgetauchten, die alltägliche Zusammenarbeit mit Wohlleben oder auch seine politische Tätigkeit – immerhin bildete er eine 20-30-köpfige Jugendgruppe der Jungen Nationaldemokraten aus –, verdrängt er weiterhin.

Schultze hat bis heute den tatsächlichen Umfang seiner Verantwortung, die Bedeutung seiner sonstigen Unterstützungsarbeit für die Existenz des NSU und die begangenen Verbrechen nicht erfasst. Dies entwertet seine Entschuldigung stark.

Stark belastet von der Aussage Schultzes wurde nicht nur Wohlleben, der nach den neuen Aussagen frühzeitig erfahren hat, dass die Gruppe einen Menschen „angeschossen“ hatte und trotzdem seine Unterstützungsarbeit weiterführte. Wenn selbst Carsten Schultze, der als reiner Helfer fungierte und von Alter und Geschichte eine große Distanz zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhard aufwies, von der „Taschenlampenbombe“ erzählt wurde, ist mit größter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch die Angeklagten Gerlach und Eminger hierüber Bescheid wussten.

18.06.2013

Bereits 2000 zwei Verfassungsschutz-Kontakte im direkten Umfeld der Jenaer Unterstützer

Die weitere Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze verlief schleppend. Schultze gibt an, sich an fast nichts mehr zu erinnern. Seine immer wieder vorgetragene Behauptung, er habe keine Vorurteile gegenüber Türken gehabt, wird vollends absurd, wenn er über die Zerstörung einer Dönerbude berichtet und meint, er wisse nicht, welche Herkunft der Eigentümer gehabt habe. Seine gesamten politischen Aktivitäten im Thüringer Heimatschutz, der NPD und den Jungen Nationaldemokraten spielt er herunter.

Spannend ist alleine, dass er berichtet, bereits im Jahr 2000 habe er einerseits dem Chef des Thüringer Heimatschutzes, Tino Brandt, von seinem Kontakt zu den drei Untergetauchten erzählt. Dieser sei also jedenfalls ab diesem Zeitpunkt unterrichtet gewesen. Tino Brandt war die gesamte Zeit über V-Mann des Verfassungsschutzes.

Ausserdem habe ihn ein weiterer angeblicher Aussteiger, der zu diesem Zeitpunkt Kontakt zum Verfassungsschutz hatte, im Jahr 2000 gezielt nach “den Drei” gefragt. Er habe aber damals gesagt, er wisse nichts.

Als kurze Zeit deutlich wurde, dass Brandt Verfassungsschutzzuträger war, habe er sich keine weiteren Gedanken gemacht, obwohl dieser von seiner Unterstützungstätigkeit gewusst habe.

Deutlich wird also, dass schon zu diesem frühen Zeitpunkt die Abgetauchten und ihre Unterstützer im Blickfeld des Verfassungsschutzes standen.

12./13.6.2013

Weitere Befragung des Angeklagten Carsten Schultze

Nachdem die Befragung des Angeklagten Carsten Schultze am Dienstag neue Erkenntnisse zu mindestens einem weiteren Anschlag des NSU, aber auch zum Angeklagten Wohlleben und zum Umgang von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit Informationen über die Anschläge ergeben hatte, verlief die Befragung am 12. und 13. Juni weitestgehend ergebnislos. Für eine gewisse Aufregung sorgte allerdings Schultzes Weigerung, Fragen der Verteidigung Wohlleben zu beantworten. Dies begründete Schultze sehr emotional: die Verteidigung Wohlleben habe gegenüber dem Gericht „Waffengleichheit“ gefordert, diese fordere er nun auch von diesem. Er habe sich „nackig“ gemacht. Wohlleben solle auch vollständig aussagen, erst dann würde er Fragen von dessen Verteidigung beantworten.

Wie „nackig“ sich der Angeklagte Schultze tatsächlich gemacht hat, ist auch nach drei Tagen Befragung noch unklar. Sicherlich ist es ihm sehr schwer gefallen, zu schildern, dass er bereits vor Übergabe der Ceska an Böhnhardt und Mundlos wusste, dass diese einen Sprengstoffanschlag verübt hatten. Auch das Eingeständnis, dass die Drei zu diesem Zeitpunkt bereits über Schusswaffen verfügten, seine Ceska mit Schalldämpfer also keineswegs für Banküberfälle notwendig war, ist ihm sehr schwer gefallen – immerhin macht dies deutlich, dass die Verwendung der Waffe als reine Mordwaffe offensichtlich war.

An anderen Punkten verschließt sich Schultze allerdings vehement. Er sei kein Rassist gewesen, auch wenn sie „Afrika den Affen“ skandiert hätten. Er habe keine ablehnende Haltung gegenüber türkischen Menschen gehabt. Er sei zwar dabei gewesen, als „Zecken“ verprügelt wurden, er habe auch mitgemacht und Wohlleben habe bei einem dieser Überfälle auch einem Opfer mehrfach ins Gesicht getreten – aber seine eigene Motivation für diese Gewalt lässt er im Dunkeln. Ideologie, Inhalte und Diskussionen, alles habe er verdrängt oder vergessen. Wenn Schultze ausführt, irgendeine Theorie zum bewaffneten Kampf habe es wohl gegeben, er könne sich aber nicht daran erinnern, nachdem er nur wenige Minuten zuvor beschrieben hat, wie er eine Mordwaffe mit Schalldämpfer gekauft und übergeben hat, wird deutlich, dass er immer noch vieles zurück hält.

Am Dienstag dem 18. Juni wird die Befragung Schultzes durch die Nebenklage fortgesetzt.

11.06.2013

Angeklagter Schultze gibt Hinweis auf weiteren Bombenanschlag des NSU

Konkrete Hinweise auf einen bislang noch unbekannten Bombenanschlag des NSU auf ein Geschäft in Nürnberg gab der Angeklagte Carsten Schultze in seiner heutigen Vernehmung. Hatte er in seiner Vernehmung am 5.6.2013 noch Erinnerungslücken vorgeschoben, so offenbarte er heute Details, die er bislang nicht preisgegeben hatte. Brisant ist vor allem seine Aussage, bei seinem Treffen mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in der ersten Hälfte des Jahres 2000 hätten ihm die beiden Männer erzählt, sie hätten in einem Ladengeschäft in Nürnberg eine „Taschenlampe“ deponiert. Sie hätten dabei Andeutungen gemacht, die er nicht verstanden habe. Als Beate Zschäpe hinzugekommen sei, hätten sie das Gespräch abgebrochen. Im direkten Anschluss habe er den dreien die von ihm gekaufte Ceska mit Schalldämpfer und 50 Schuss Munition übergeben. Dieses Gespräch habe bei ihm die Angst ausgelöst, die beiden hätten ihm von einem Sprengstoffanschlag erzählt.

Wie der Stern unter Hinweis auf die Nürnberger Nachrichten berichtet, hat im Juni 1999 tatsächlich ein Sprengstoffanschlag stattgefunden. Die Putzhilfe einer türkischen Gaststätte habe einen taschenlampenähnlichen Gegenstand gefunden, der in seinen Händen explodierte und ihm Verbrennungen zufügte. Die Generalbundesanwaltschaft teilte in einer Pressekonferenz mit, zu einem solchen Anschlag zur Zeit nichts mitteilen zu können. Es habe viele „Prüffälle“ gegeben, also Anschläge, bei denen geprüft wurde, ob sie möglicherweise durch den NSU ausgeübt wurden, konkret lägen aber keine Erkenntnisse vor. Sollte ein entsprechender Anschlag in Nürnberg nicht “geprüft” worden sein, würde dies erneut das Vorgehen der Ermittlungsbehörden in Frage stellen.

Sollten sich die Angaben von Schultze als korrekt erweisen, hätte er seine Glaubwürdigkeit deutlich erhöht. Dies könnte auch ein Zeichen dafür sein, dass der Druck der möglichen Bestrafung ihn dazu bringt, vollständig auszusagen und seine Erinnerungslücken zu schließen.

Die Aussage von Carsten Schultze, Böhnhardt und Mundlos hätten beim Erscheinen von Zschäpe ihre Erzählung über die Aktion in Nürnberg abgebrochen, entlastet Beate Zschäpe nicht. Dass die beiden einem Helfer wie Schultze in einer besuchten Gaststätte von einem Anschlag erzählen, würde gegen jeden Sicherheitsgrundsatz einer abgetauchten Gruppe sprechen. Insoweit hätten sie allen Grund gehabt, ihre Prahlerei vor Zschäpe zu verbergen. Selbst wenn Zschäpe von einem solchen Anschlag im Jahr 1999 nichts gewusst hätte, hat sie in den gesamten folgenden Jahren eine bedeutende Rolle für die Gruppe gespielt, ohne die die weiteren Aktionen nicht vorstellbar wären. Der gegen Zschäpe gerichtete Vorwurf der Mittäterschaft gründet sich auf ihre Handlungen ab dem Jahr 2000.

In seiner weiteren Befragung belastete er den Angeklagten Wohlleben stark. Wohlleben habe ihm den Auftrag zum Kauf einer halbautomatischen Waffe, möglichst deutschen Fabrikates, sowie einer ausreichenden Menge Munition gegeben. Bei dem Treffen hätten ihm Böhnhardt und Mundlos erzählt, sie wären ständig bewaffnet und verfügten auch über eine Maschinenpistole bzw. Uzi. Das Geld, das er von ihnen erhalten habe, sei noch mit Banderolen umwickelt gewesen, stammte also augenscheinlich von einem Banküberfall. Außerdem habe Wohlleben ihm nach einem Telefongespräch mit dem Trio berichtet, diese hätten ihm erzählt, dass sie eine Person angeschossen hätten. Zu Wohlleben führte er nochmals aus, dieser habe nach einem gewalttätigen Übergriff auf zwei Personen damit geprahlt, er sei auf dem Gesicht eines der Opfer rumgesprungen.

Auch diese Angaben müssen teilweise noch überprüft werden. Die enorme zusätzliche Belastung für Wohlleben ist aber offensichtlich. Er wird durch diese Schilderung deutlich stärker als in der Anklage wie ein Mittäter beschrieben. Aber auch für Schultze ist seine Aussage belastend; immerhin wusste er danach bereits vor Übergabe der Ceska, dass die drei Abgetauchten einen Sprengstoffanschlag verübt hatten. Dies mag eine Strafmilderung für Schultze wegen der Kronzeugenregelung wahrscheinlicher machen, als dies nach seinen ausweichenden Angaben in der letzten Woche war. Gleichzeitig hat Schultze dem Gericht heute aber auch den Nachweis seiner eigenen Strafbarkeit wegen Beihilfe zu den Morden mit der Ceska geliefert.

Zu Beginn der Verhandlung hatte es zunächst eine Auseinandersetzung zwischen der Nebenklage und der Generalbundesanwaltschaft gegeben, weil diese plötzlich mitteilte, die sogenannte „129er“-Liste mit Personen aus dem Umfeld des NSU umfasse nunmehr 500 Personen. Diese Auseinandersetzung führte dazu, dass Bundesanwalt Diemer zusagen musste, die gesamte Liste in der nächsten Woche vorzulegen.

06.06.2013

Angeklagter Gerlach entschuldigt sich bei den Opfern, will aber von nichts gewusst haben. 

Die weitere Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze wurde auf dessen Wunsch auf die nächste Woche verschoben, da dann der Gutachter Prof. Leygraf wieder im Gerichtssaal ist. So kam es stattdessen zur Einlassung des Angeklagten Holger Gerlach. Ihm wird vorgeworfen, die untergetauchten Mitglieder des NSU unterstützt zu haben, indem er ihnen u.a. seinen Führerschein und Reisepass überließ. Außerdem soll er 2001 auf Bitte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben eine Pistole an “die Drei” überbracht haben. Da nicht aufklärbar ist, ob diese Pistole für die Mordtaten verwendet wurde, ist diese Straftat Gerlachs allerdings bereits verjährt.

Gerlach gestand all diese Handlungen und entschuldigte sich bei den Opfern des NSU für das Leid, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe ihnen zugefügt haben. Er betonte jedoch, es habe sich ausschließlich um einen Freundschaftsdienst für die drei Untergetauchten gehandelt, er habe nicht damit gerechnet, dass die Gewalttaten begehen würden. Er betonte mehrfach, er sei genauso ahnungslos gewesen, wie es auch sämtliche Polizei- und Verfassungsschutzbehörden Deutschlands waren. Gerlach verlas eine vorbereitete Erklärung, Fragen dazu will er derzeit nicht beantworten.

Vorher hatte er sich zu seinem Lebenslauf geäußert und auch Fragen des Vorsitzenden beantwortet. Im Gegensatz zum Mitangeklagten Schultze stand er dazu, dass er damals Neonazi war und ausländerfeindlich dachte. Er betonte auch, er und seine Freunde seien keine Skins gewesen, die “prügelnd durch die Gegend ziehen”, sondern haben politisch etwas ändern wollen. 2004 sei er dann ausgestiegen, sei aber noch bis heute mit einigen alten “Kameraden” befreundet.

Nicht nur die Entschuldigung, sondern auch seine angebliche Ahnungslosigkeit bezüglich der Morde seiner damaligen Kameraden ist wenig glaubhaft. Gerlach hat heute noch einmal bestätigt, bereits 2001 “den Drei” eine Waffe überbracht zu haben. In einer früheren Vernehmung hat er angegeben, er habe damals gesagt, man könne sich nicht “anmaßen, mit fünf Leuten die Welt retten zu wollen.” Diese Angabe will er jetzt nur sinngemäß gemacht haben. Dennoch liegt es nahe, dass er sich, Wohlleben und „die Drei“ als einheitliche Gruppe gesehen hat, mit drei illegalen und zwei legalen Mitgliedern, die entsprechende Hilfe zu den Taten geben konnten. Dies steht natürlich zu der Behauptung, er habe keine Ahnung von den zu erwartenden Taten des NSU gehabt, in klarem Widerspruch. Hiergegen spricht auch, dass Gerlach lange Zeit mitten in der militanten, offen Gewalt gegen Andersdenkende und „Nichtdeutsche“ propagierenden Naziszenen Jenas und Hannovers aktiv war.

Zu einer ganz wesentlichen Frage, die seine Einlassung aufwirft, verhielt sich Gerlach nicht: Er hat heute noch einmal bestätigt, bereits 2001 “den Drei” eine Waffe überbracht zu haben und dabei sinngemäß gesagt zu haben, man könne sich nicht “anmaßen, mit fünf Leuten die Welt retten zu wollen.” Dies steht natürlich der Behauptung, er habe keine Ahnung von den zu erwartenden Taten des NSU gehabt, natürlich in einem klaren Widerspruch. Daneben werden auch die Angaben zu seinem Ausstieg kritisch zu überprüfen sein – er selbst hat etwa eingestanden, 2005 noch auf mehreren Nazi-Demonstration gewesen zu sein, hat dies aber als “Freundschaftsdienst” hingestellt.

Ein Nebenkläger erbat das Wort, um sich zu der Erklärung Gerlachs zu äußern. Der Vorsitzende verweigerte ihm dies.

05.06.2013

Die Erinnerungslücken des Carsten Schultze

“Sie haben gestern Ihren Ausstieg aus der Szene thematisiert. Ich frage mich gerade, Ausstieg woraus” – dieser Vorhalt des Vorsitzenden Richters Götzl an den Angeklagten Carsten Schultze steht beispielhaft für dessen Aussage am heutigen 6. Prozesstag im NSU-Verfahren.

Schultze hatte gestern gestanden, zusammen mit dem Mitangeklagten die Ceska-Pistole mit Schalldämpfer besorgt zu haben, mit der der NSU neun Migranten ermordet hatte. Heute berichtete Schultze, der bis 2001 in der Neonazi-Szene Jenas aktiv war, auch von weiteren Taten, die er damals begangen hat – u.a. habe er mit einigen “Kameraden” eine Döner-Bude umgeworfen, an einer anderen mehrmals die Scheiben eingeworfen, ein anderes zwei Menschen aus nichtigem Anlass zusammengeschlagen und -getreten und schwer verletzt.

Zu seinen damaligen inneren Einstellungen konnte – oder vielmehr: wollte – er keine konkreten Angaben machen. So nannte er als Motiv für die Sachbeschädigungen an den Dönerbuden etwa “Nervenkitzel und Action” gepaart mit Alkoholisierung. Erst auf mehrfache Nachfrage gestand er ein, dass er das nicht gemacht hätte, wenn es um eine Würstchenbude gegangen wäre, und dass vielleicht “ein gewisses Feindbild” eine Rolle gespielt habe – Worte wie Rassismus oder Ausländerfeindlichkeit kamen ihm, der behauptet, sich mit seiner rechten Vergangenheit auseinandergesetzt zu haben, dabei nicht über die Lippen. Auch ansonsten hatte Schultze, was seine Nazi-Zeit betrifft, eine deutliche Tendenz zur Verharmlosung. Seine Tendenz, so zu tun, als habe er damals keine eigenen Gedanken, keine politischen Ansichten gehabt, löste nicht nur bei der Nebenklage spürbaren Unmut aus, auch der Vorsitzende Richter wurde sichtbar ungeduldig.

All dies steigerte sich noch, als es um die zentrale Frage, die Ceska-Pistole ging. Hier wurde Schultze gefragt, was er sich denn dabei gedacht habe, eine solche Waffe – eine scharfe Waffe mit Schalldämpfer und Munition – zu besorgen, was er gedacht habe, was damit geschehen sollte. Auch hier behauptet er auch auf mehrfache Nachfrage, er könne sich nicht erinnern, was er damals gedacht habe.

Gegen Nachmittag wurde die Vernehmung auf Wunsch des Angeklagten unterbrochen. Ob morgen die Vernehmung Schultzes fortgesetzt wird oder zunächst der Mitangeklagte Holger Gerlach an der Reihe ist, ist noch unklar – die Verteidigung Schultzes hatte Bedenken angemerkt, weil der Gutachter Prof. Leygraf, der Schultze begutachten soll, nicht anwesend war.

Am Rande ging es erneut um die Frage von Prozessbeobachtern. Der Vorsitzende hatte am Vortag auf Antrag von NebenklagevertreterInnen zumindest ins Publikum gefragt, ob Prozessbeobachter von Polizei oder “Verfassungsschutz” anwesend seien. Den Antrag, dies auch heute zu tun und allgemein bei den Behörden anzufragen, welchen Auftrag diese Beobachter haben, wies das Gericht zurück: Es gebe keinen Anlass, eine Beeinflussung von Zeugen durch Prozessbeobachter zu befürchten. Diese Begründung ist wenig überzeugend, nachdem, wie berichtet, mehrere NebenklägervertreterInnen darauf hingewiesen hatten, dass es aus anderen Verfahren ganz konkrete Beispiele für solche Beeinflussung gibt.

04.06.2013

Einlassung des Angeklagten Carsten Schultze

Auch der 5. Verhandlungstag im NSU-Verfahren war zunächst von diversen prozessualen Anträgen und vielen Beratungspausen geprägt. Nachdem das Gericht einige zuvor gestellte Anträge auf Einstellung bzw. Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte, beantragte die Verteidigung Zschäpe erneut die Einstellung des Verfahrens. Sie bezog sich auf drei Aspekte: eine “Vorverurteilung” ihrer Mandantin durch Äußerungen von Generalbundesanwaltschaft und PolitikerInnen; die nicht aufgeklärte Rolle von V-Leuten im Verfahren; und die Vernichtung von Akten zum Umfeld des NSU in den “Verfassungsschutz”behörden. NebenklägervertreterInnen beantragten, wie auch die Generalbundesanwaltschaft, diesen Antrag zu verwerfen. Sie merkten aber auch an, dass das Gericht natürlich wird Beweis erheben müssen über die Rolle von V-Leuten in und um den NSU. Eine Entscheidung des Gerichts über den Antrag wird in den nächsten Tagen erwartet.

Es folgte ein Antrag, zu dem Nebenklage und Verteidigung sich weitgehend einig waren: ein Nebenklägervertreter beantragte, keine Prozessbeobachter von Polizei und “Verfassungsschutz” im Publikum zuzulassen. Das BKA hat angekündigt, BeobachterInnen zu senden, diese sollten u.a. “neue Erkenntnisse” herausfinden; auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Interesse angemeldet. Es liegt auf der Hand, dass die Gefahr besteht, dass diese BeobachterInnen ggf. KollegInnen, die später als ZeugInnen im Verfahren aussagen sollen, “briefen”, um das Ergebnis des Prozesses im Sinne ihrer Behörde zu beeinflussen. Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben schlossen sich dem Antrag an. Das Gericht lehnte ihn ab mit der Begründung, es gebe keinen konkreten Hinweis auf eine drohende Beeinflussung – und das, obwohl dieser Hinweis klar der Ankündigung des BKA zu entnehmen ist und Beispiele für ähnliche Beeinflussungen auch aus den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum NSU bekannt sind.

Nachdem dann auch der Antrag der Verteidigung Zschäpe, die Einlassung des Angeklagten Schultze wörtlich zu protokollieren, abgelehnt worden war, konnte dieser am Nachmittag endlich beginnen. Er berichtet zunächst ausführlich zu seinem Lebenslauf, u.a. zum Einstieg in die Neonaziszene Jenas mit 16-17 Jahren und zu seinem “Ausstieg” im Alter von 20. Er zählte auch seine Parteiämter bei NPD und JN auf – u.a. war er Stellvertretender Bundesgeschäftsführer der JN. Er behauptete aber, all diese Ämter habe er nicht gewollt, sondern sei hierfür von anderen bestimmt worden.

Dann äußerte sich Schultze zu den Tatvorwürfen. Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit dem Mitangeklagten Wohlleben die Ceska-Pistole mit Schalldämpfer besorgt und an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt übergeben zu haben, mit der dieser neun türkisch- und griechischstämmige Menschen ermordete. Er hatte diese Tat schon im Ermittlungsverfahren gestanden, und dabei blieb er auch in der Verhandlung. Er blieb aber auch dabei, dass er den Schalldämpfer – der die Waffe klar erkennbar zur Mordwaffe machte – damals nicht bestellt habe; sein Lieferant habe einfach keine andere Waffe gehabt. Auch will er sich keine Gedanken dazu gemacht haben, was Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe mit der Waffe vorhatten. Im Gegensatz zum Rest seiner Aussage schien dieser Teil sehr dünn und wenig überzeugend – es ist zu erwarten, dass hierzu kritische Nachfragen der Nebenklage kommen werden.

Morgen werden die Prozessbeteiligten Schultze Fragen stellen. Als erste ist die Generalbundesanwaltschaft an der Reihe. Ob der Vorsitzende danach erst den Verteidigungen der anderen Angeklagten das Wort erteilen wird – immerhin belastet Schultze vor allem Wohlleben massiv –, oder ob die Nebenklage zuerst Fragen stellen wird, bleibt abzuwarten.