Archiv für den Monat: Oktober 2017

25.10.2017

Es geht weiter mit den Befangenheitsgesuchen – morgen keine Hauptverhandlung

Wie zu befürchten war, geht es weiter mit den Befangenheitsgesuchen der Verteidigung Eminger. Dieses Mal will die Verteidigung zwei der Richter ablehnen, die das letzte Befangenheitsgesuch für unbegründet erklärt haben. Das Gesuch wird heute Abend schriftlich eingereicht.

Die Strafprozessordnung verbietet es, bei einem offenen Befangenheitsgesuch mit den Plädoyers weiterzumachen, daher wurde der Hauptverhandlungstermin morgen abgesetzt. Die Verhandlung geht weiter am Donnerstag, 9.11.2017. Weiterlesen

24.10.2017

Weitere Verzögerungen

Zu Beginn des Hauptverhandlungstages, der wegen eines Arzttermins des Vorsitzenden erst um 13 Uhr begann, teilte dieser mit, dass die letzten noch offenen Ablehnungsgesuche der Verteidigung Eminger in der Zwischenzeit abgelehnt worden waren. Die Verteidigung reagierte überrascht und empört, beantragte diverse Unterbrechungen – u.a. eine Unterbrechung „bis morgen früh“, damit Eminger in der JVA die beiden Beschlüsse lesen könne – das sei ihm im Gerichtssaal nicht möglich. Gegen 16 Uhr beendete der Vorsitzende dann die Verhandlung für heute.

In der Zwischenzeit war das Gericht noch kurz erneut in die Beweisaufnahme eingetreten und hatte den Bericht zur Durchsuchung bei Maik Eminger am 30.11.2011 verlesen, bei der auch André Eminger angetroffen wurde. Weiterlesen

04.10.2017

Weitere Befangenheitsanträge, und: die Hauptverhandlung am 05.10.2017 und in der kommenden Woche wird abgesetzt

Die Hauptverhandlung am heutigen Tage konnte nicht mit den Plädoyers der Nebenklage fortgeführt werden, weil es die verschiedenen zuständigen Spruchkörper beim OLG München nicht geschafft haben, rechtzeitig vor der heutigen Hauptverhandlung über alle gestellten Befangenheitsanträge zu entscheiden.

Der Vorsitzende musste aber am heutigen Tage weiterverhandeln, um die Unterbrechungsfrist von drei Wochen einzuhalten. Er verfügte daher, dass heute trotz der gestellten Befangenheitsanträge weiter verhandelt werde, um rechtliche Hinweise zu erteilen. Diese rechtlichen und tatsächlichen Hinweise wurden dann auch erteilt, sie folgten im Wesentlichen den Anträgen der Bundesanwaltschaft aus dem Plädoyer und müssen hier nicht näher ausgeführt werden.

In den Verhandlungspausen schoben die Verteidigungen Eminger und Wohlleben mehrere weitere an den Haaren herbeigezogene Befangenheitsanträge nach.

Da über alle Befangenheitsanträge entschieden werden muss, bevor es mit den Plädoyers der Nebenklage losgehen kann, setzte der Vorsitzende die weiteren Verhandlungstermine morgen und nächste Woche ab. Weil danach ohnehin eine Woche ohne geplante Verhandlungstage liegt, wird das Verfahren also erst am 24.10.2017 weitergehen.