25.10.2017

Es geht weiter mit den Befangenheitsgesuchen – morgen keine Hauptverhandlung

Wie zu befürchten war, geht es weiter mit den Befangenheitsgesuchen der Verteidigung Eminger. Dieses Mal will die Verteidigung zwei der Richter ablehnen, die das letzte Befangenheitsgesuch für unbegründet erklärt haben. Das Gesuch wird heute Abend schriftlich eingereicht.

Die Strafprozessordnung verbietet es, bei einem offenen Befangenheitsgesuch mit den Plädoyers weiterzumachen, daher wurde der Hauptverhandlungstermin morgen abgesetzt. Die Verhandlung geht weiter am Donnerstag, 9.11.2017.

In der Zwischenzeit stellte Nebenklägervertreter Eberhard Reinecke noch einen kurzen Beweisantrag zur Anmietung der Garage in Jena, in der die NSU-Mitglieder u.a. eine Bombenwerkstatt eingerichtet hatten. In ihrer Einlassung hatte Zschäpe behauptet, die habe sie ganz alleine angemietet, um die Beziehung zu Uwe Böhnhardt wiederzubeleben, die dieser kurz zuvor beendet hatte. Nach den Angaben des Zeugen, des Vermieters der Garage, hingegen wurde Zschäpe bereits beim ersten Besichtigungstermin von einem Mann begleitet, der angab, ihr Freund zu sein. Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden. Die Bundesanwaltschaft beantragte, ihn abzulehnen, und unterstellte dem Antragsteller u.a. „Verschleppungsabsicht“ – was angesichts eines Prozesses, der seit Monaten von der Verteidigung lahmgelegt wird, hanebüchen erscheint.