Archiv für den Monat: August 2016

31.08.2016

Weitere Verlesung von Dokumenten, und Ablehnung weiterer Beweisanträge zu Wissen des Verfassungsschutzes

Am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause verlas das Gericht diverse Dokumente zu verschiedenen Aspekten des Falles.

Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Langer stellte einen Beweisantrag zu einem Angriff Jenaer Neonazis in 1998/1999, über den der Angeklagte Schultze berichtet hatte (vgl. den Bericht vom 21.07.2016). Langer brachte einen Bericht aus einer Lokalzeitung mit, der diese Tat betreffen könnte.

Die „Alt-VerteidigerInnen“ Zschäpes nahmen noch einmal Stellung zu den von ihnen beanstandeten Fragen der Nebenklage (vgl. die Berichte vom 01.08. und 02.08.2016), nahmen einige der Beanstandungen zurück, hielten an anderen fest – wiederum weitgehend ohne ernsthafte Begründung. Weiterlesen

02.08.2016

Wiederum zur Ideologie von Ralf Wohlleben

Zwei ehemalige Staatsschutzbeamte aus Jena, die jahrelang gegen die Mitglieder der Kameradschaft Jena bzw. des Thüringer Heimatschutzes ermittelt hatten, waren heute auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen. Allerdings konnte nur einer von beiden vernommen werden, der andere war erkrankt.

Die Vernehmung geriet mal wieder zu einer zähen, ermüdenden Selbstdarstellung des Verteidigers Klemke, denn der Zeuge sagte keineswegs das aus, was sich die Verteidigung erhofft hatte. Er schilderte nicht, dass Wohlleben keine ausländerfeindliche Politik gemacht habe, sondern teilte mit, dass Wohlleben ab 1996 alle Aktivitäten der NPD und von Kameradschaften so organisierte, dass er selbst „clever“ im Hintergrund blieb, und nannte eine ganze Reihe von Beispielen für rassistische und ausländerfeindliche Aktionen. Weiterlesen

01.08.2016

Weitere Kapriolen der Verteidigung Zschäpe, und zur Ideologie Wohllebens

Heute sollte zunächst ein Zeuge einer Schlägerei in Jena in den frühen 1990er-Jahren gehört werden, um die es schon mehrfach gegangen war. Er erschien aber nicht.

Danach sollte nach der ursprünglichen Planung des Gerichts der Wahlverteidiger Zschäpes, RA Borchert, für diese eine Erklärung abgeben. Bevor es hierzu kommen konnte, meldete sich allerdings RA Heer und begann einen Schriftsatz vorzulesen, mit dem einige der Fragen der NebenklageverteterInnen an Zschäpe vom 6. Juli beanstandet wurden. Auf Drängen Borcherts kam es zu einer Unterbrechung. Danach ließ Borchert Heer seine Beanstandungen vortragen und erklärte sodann, eine Erklärung Zschäpes käme erst in Frage, wenn das Gericht darüber entschieden habe. Offensichtlich besteht – bei aller Zerstrittenheit der Verteidigung Zschäpe – Einigkeit darin, das Verfahren weiterhin zu verzögern. Weiterlesen