01.08.2016

Weitere Kapriolen der Verteidigung Zschäpe, und zur Ideologie Wohllebens

Heute sollte zunächst ein Zeuge einer Schlägerei in Jena in den frühen 1990er-Jahren gehört werden, um die es schon mehrfach gegangen war. Er erschien aber nicht.

Danach sollte nach der ursprünglichen Planung des Gerichts der Wahlverteidiger Zschäpes, RA Borchert, für diese eine Erklärung abgeben. Bevor es hierzu kommen konnte, meldete sich allerdings RA Heer und begann einen Schriftsatz vorzulesen, mit dem einige der Fragen der NebenklageverteterInnen an Zschäpe vom 6. Juli beanstandet wurden. Auf Drängen Borcherts kam es zu einer Unterbrechung. Danach ließ Borchert Heer seine Beanstandungen vortragen und erklärte sodann, eine Erklärung Zschäpes käme erst in Frage, wenn das Gericht darüber entschieden habe. Offensichtlich besteht – bei aller Zerstrittenheit der Verteidigung Zschäpe – Einigkeit darin, das Verfahren weiterhin zu verzögern.

Die Nebenklage kritisierte die Beanstandung der Fragen als unnötige Verzögerung – die Verteidigung hätte ihre Kritik an den Fragen, wie normalerweise üblich, sofort vorbringen können. Der Senat wird viel Arbeit investieren müssen, um die extrem pauschal gehaltenen Beanstandungen zu überprüfen. Eine inhaltliche Beantwortung der Fragen steht ohnehin in den Sternen, Zschäpe hatte ja zunächst erklärt, sie würde keine Fragen der Nebenklage beantworten.

Im Anschluss stellte die Nebenklage mehrere Beweisanträge, mit denen nachgewiesen werden soll, dass der Angeklagte Wohlleben im gesamten Zeitraum seiner politischen Tätigkeit militante, ausländerfeindliche und nationalsozialistische Positionen vertreten hat und keineswegs, wie von ihm vorgetragen, ein gewaltfreier Anhänger des friedlichen Zusammenlebens der Völker war. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass er bereits im Jahr 2008 – also nach Fertigstellung des NSU-Videos, aber vor der Selbstenttarnung des NSU – die email-Adresse derrosarotepanther@hotmail.de genutzt hat.