27.07.2016

Zschäpes Einlassung erneut konkret widerlegt.

Das Gericht hörte heute einzig eine BKA-Sachverständige für „Personenidentifizierung anhand von Lichtbildern“. Sie hatte einen Schnappschuss, den Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in ihrem Sommerurlaub 2006 von einem Begleiter gemacht hatten, mit Fotos des Angeklagten Gerlach verglichen. Heute stellte sie ausführlich und anschaulich dar, dass es sich mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ um Gerlach handelt.

Ihr Gutachten ist relevant, weil es erneut eine unwahre Behauptung Beate Zschäpes aufzeigt: die hatte ausgesagt, Gerlach nach 2004 nicht mehr getroffen zu haben, insbesondere nicht im Urlaub. Auch diese Angabe – eine der wenigen überprüfbaren Detailangaben, die Zschäpe überhaupt gemacht hat – ist damit widerlegt. Damit ist das Gericht auch heute einen weiteren Schritt auf dem Weg zu der zu erwartenden Verurteilung Zschäpes gegangen.

Schließlich bewies das Gericht erneut, dass es eine Aufklärung der staatlichen Mitverantwortung für die NSU-Morde mit allen Mitteln abblocken will, indem es auch die Gegenvorstellung der Nebenklage hinsichtlich der rekonstruierten Akten aus der Operation „Konfetti“ zurückwies (vgl. den Bericht und die Pressemitteilung vom 02.06.2016)

Die letzten Verhandlungstermine vor der Sommerpause sind Montag und Dienstag, 01. und 02.08.2016.