Archiv für den Monat: August 2013

22.8.2013

Presseerklärung der Nebenklage zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages

Der Fehler liegt im System: Nebenklagevertreter im NSU Prozess kritisieren den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages als inkonsequent.

„Sie dürfen nicht den Fehler machen, die Dinge aus heutiger Sicht zu beurteilen. Damals hatten wir keine Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund“, erklärt der pensionierte Kriminaloberrat Wilfling am 11.07.2013 bei seiner Aussage im Prozess gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München. „Jetzt tun Sie mal nicht so, als würde es keine türkische Drogenmafia geben“.

Wilfling ist als Münchener Mordermittler langjährig erfahren. Er hat Bücher über seine Arbeit veröffentlicht und würde sich nie als Rassist sehen. Und doch verdeutlicht seine Aussage das Problem: Das katastrophale Versagen der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der Verbrechen des NSU ist keine Summe der Fehler von Einzelnen. Der Fehler liegt im System. Vorurteile werden nicht hinterfragt. „Ausländer“ müssen von „Ausländern“ ermordet worden sein. Hintergründe sind selbstverständlich im Bereich Organisierter Kriminalität zu suchen.

Mangelndes Engagement kann man den Ermittlungsbehörden dabei freilich nicht vorwerfen. Hunderte Zeuginnen und Zeugen wurden selbst in der Türkei verhört, Drogenhunde eingesetzt, fingierte Dönerbuden eröffnet, verdeckte Ermittler als Journalisten eingesetzt, Steuerbanderolen auf Zigarettenschachteln überprüft; selbst ein Wahrsager wurde befragt. Über elf Jahre fahndeten hunderte Ermittler in die falsche Richtung. Alle Zeugen, alle Analysen, alle Beweismittel, die auf rassistisch motivierte Anschläge hindeuteten, wurden konsequent ignoriert.

Heute wird dazu der Bericht des Untersuchungsausschuss des Bundestages veröffentlicht. Genau das entscheidende Problem wird darin in der gemeinsamen Wertung nicht benannt:

Institutioneller Rassismus

Unabhängig von der persönlichen Einstellung und den Absichten der Beamten, folgen die Ermittlungsbehörden einer inneren Logik, Normen und Werten, deren rassistische Konsequenzen sich unter anderem in den Ermittlungen zur Mord- und Anschlagsserie des NSU wiederfinden.

Hochgelobt für das parteiübergreifende Engagement der Obleute, schafft es nun zu Zeiten des Wahlkampfs gerade der Untersuchungsausschuss nicht, das Problem so zu bezeichnen, wie es sich uns präsentiert. Wir sind RechtsanwältInnen und NebenklagevertreterInnen im so genannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Wir haben die Akten gelesen. Wir haben Zeuginnen und Zeugen gehört. Wir haben aber vor allen Dingen von unseren Mandantinnen und Mandanten erfahren, wie sie nach den Taten jahrelang selbst im Fokus der Ermittlungen stehen mussten.

Das heißt:

1. Hinterbliebene und Verletzte fordern die Anerkennung auch in der Politik, dass das systematische Versagen der Ermittlungsbehörden auf institutionellem Rassismus beruht. Das Problem muss klar benannt werden. Alles andere wäre Augenwischerei. Morde hätten verhindert werden können.

2. Wir fordern eine Neueinsetzung des Untersuchungsausschusses in der nächsten Legislaturperiode. Eine lückenlose Aufklärung der Taten des NSU und der möglichen Verwicklungen der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes ist lange nicht abgeschlossen.

3. Bei jedem Gewaltverbrechen muss in Zukunft frühzeitig und nachvollziehbar in den Akten vermerkt und begründet werden, wenn die Ermittlungsbehörden der Auffassung sind, dass eine rassistisch oder neonazistisch motivierte Tat ausgeschlossen werden kann.

4. Wir fordern eine Ausbildung und stetige Qualifikation aller Polizeibeamten, die institutionellem wie individuellem Rassismus entgegenwirkt. Zudem müssen gut ausgebildete und szenekundige Abteilungen bei den Landespolizeien neu aufgebaut und neu besetzt werden, die sich spezifisch mit rechter Gewalt beschäftigen und allgemeine Abteilungen für „Staatsschutzdelikte“ ersetzen. Diese Ermittlungsgruppen müssen zukünftig immer dann zwingend an den Ermittlungen beteiligt werden, wenn ein rechter Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann.

5. Bei den Staatsanwaltschaften müssen Abteilungen gebildet werden, die für rechte Gewalttaten gesondert zuständig und ausgebildet sind. Abteilungen, die allgemein für „politisch motivierte“ Taten oder gar zusätzlich für Delikte von und gegen Polizeibeamte zuständig sind, genügen dafür keinesfalls.

6. Es muss verstärkt darauf hingewirkt werden, dass BeamtInnen mit Migrationshintergrund auch in Führungspositionen geworben werden. Weil dies bislang offensichtlich nicht gelungen ist, sollte zur Umsetzung zunächst eine verbindliche Quote festgesetzt werden. Rassistischen Tendenzen innerhalb der Ermittlungsbehörden muss konsequent – auch disziplinarisch – entgegengewirkt werden.

7. Das V-Mann-System der Verfassungsschutzbehörden hat versagt und gehört aufgelöst. Es fördert rechtsradikale Entwicklungen mehr, als dass es sie verhindert. Der Verfassungsschutz hat gerade im Hinblick auf den NSU bewiesen, dass enorme Ressourcen in V-Leute gesteckt wurden, die nur bekannte, zu wenig oder gar bewusste Falschinformation geliefert haben. Das Geld der V-Leute ist teilweise in den Aufbau von Neonazi-Strukturen geflossen. Ein Verbotsverfahren hinsichtlich der NPD scheiterte auch an der weitgehenden Integration von V-Leuten in der Partei bis in die Führungsspitze. Es bleibt grundsätzlich zu diskutieren, inwieweit die notwendige Aufklärung über neonazistische Aktivitäten ausschließlich die Polizeibehörden besorgen können.

8. Opfer rechter Gewalt seit 1990 sind lückenlos entsprechend der Liste der Amadeu Antonio Stiftung, der „Zeit“ und des „Tagesspiegels“ als solche anzuerkennen.

9. Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt müssen erhalten, flächendeckend ausgebaut und gefördert werden.

10. Es sind auf Landes- und Bundesebene Kontrollgremien einzuführen, die als unabhängige Ansprechpartner für Betroffene von institutionellem oder persönlichem Rassismus durch die Ermittlungsbehörden oder für „Whistleblower“ in solchen Fällen zur Verfügung stehen. Diese sollten mit effektiven Kontrollbefugnissen ausgestattet und durch das
Parlament eingesetzt werden.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Antonia von der Behrens,
Dr. Mehmet Daimagüler,
Dr. Björn Elberling
Berthold Fresenius,
Alexander Hoffmann,
Carsten Ilius,
Detlef Kolloge,
Stephan Kuhn,
Angelika Lex,
Stephan Lucas,
Ogün Parlayan,
Jens Rabe,
Eberhard Reinecke,
Aziz Sariyar,
Sebastian Scharmer,
Reinhard Schön,
Peer Stolle.

06.08.2013

„Für mich persönlich war 2005 selbstverständlich ein ausländerfeindlicher Hintergrund zu sehen. Es gab da grundsätzlich in der großen Ermittlungskommission, der BOA Bosporus, keine Zweifel.“

Diese klare Aussage des Leiters der Nürnberger Mordkommission Hänßler in der Hauptverhandlung am 6. August steht in krassem Widerspruch zu den Ermittlungen der sogenannten BOA Bosporus bis zum Jahr 2011. Ob diese Darstellung so zutrifft, oder ob sie nur die eigenen Fehler kaschieren soll, müssen weitere Zeugenvernehmungen der zuständigen Ermittler ergeben.

Nach der Beweisaufnahme des letzten Verhandlungstages vor der Sommerpause musste sich die eines ausländerfeindlichen Hintergrundes nach der Ermordung des Nürnberger Döner-Imbiss-Betreibers Ismail Yasar aber auch aufdrängen. Hänßler berichtet, es habe zwei Hauptspuren gegeben: Die eine war die sogenannte Fahrradspur – mehrere Zeugen hatten zwei Fahrradfahrer direkt vor dem Imbiss des Ermordeten gesehen und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang Schüsse gehört. Die andere war die sogenannte Kölnspur, denn die Beschreibungen der Fahrradfahrer in Nürnberg wiesen erhebliche Ähnlichkeiten mit den beiden Verdächtigen in Köln auf. Ein Kölner Ermittler hatte sich an die Nürnberger Ermittler gewandt. Insbesondere die sich mit diesen Spuren ergebende Verbindung zwischen dem Nagelbombenanschlag in einer überwiegend von TürkInnen und KurdInnen bewohnten Straße in Köln und der Mordserie gegen Migranten ließ wenig Zweifel an einem fremdenfeindlichen Motiv.

Die Nürnberger Ermittler hätten daher, so Hänßler, auch gegen die militante Naziszene ermittelt, vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz aber nicht alle angeforderten Datensätze erhalten, sondern nur eine Auswahl von über 600 Daten von Nazis aus dem Nürnberger Umland. Warum die Ermittler nicht das von ihnen angeforderte Material erhielten, ob zu diesem Zeitpunkt auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und andere Landesämter einbezogen wurden, darauf konnte der Zeuge allerdings keine Antwort geben und verwies auf einen Kollegen, der diese Ermittlungen durchgeführt habe.

Die Tatsache, dass von 2005 bis 2001 weiterhin gegen die Opferfamilien ermittelt wurde und angemessene, länderübergreifende Ermittlungen gegen die militante Naziszene vollständig unterblieben, wenn doch in der gesamten Ermittlungsgruppe angeblich kein Zweifel an der fremdenfeindlichen Motivation der Täter bestand, wirft viele Fragen auf. Es wird abzuwarten sein, ob diese Fragen im laufenden Verfahren zugelassen werden.

Ein weiterer Polizeibeamter berichtete, dass sowohl auf im Brandschutt der Frühlingsstraße gefundenen Stadtplänen als auch auf den dort gefundenen Computern mögliche Anschlagsziele, darunter auch der Dönerimbiss des ermordeten Yasar, markiert und mit Ausspähnotizen versehen waren. Die Zuordnung des Mordes als Mord der NSU dürfte auf Grund dieser Beweise und der Bezugnahme auf den Mord im Bekennervideo unproblematisch sein.

Die nächsten Verhandlungstage nach der Sommerpause sind für den 5. und 6. September geplant.

01.08.2013

Polizei Nürnberg sah “keine konkreten Hinweise” auf rassistische Gesinnung der Morde

Neben einem ersten Zeugen im Mordfall Turgut, dessen Aussage aber wenig erbrachte, war heute der Ermittlungsleiter der Nürnberger Polizei in den Mordfällen Şimşek und Özüdoğru geladen. Die von ihm geführten Ermittlungen hatten eine mögliche rassistische Motivation völlig außer Acht gelassen. Gerade im Fall Şimşek war vor allem gegen die Familie und ihr Umfeld ermittelt worden. Daher war abzusehen, dass er sich der Kritik der Nebenklage würde stellen müssen. Zwei Angehörige von Enver Simsek verfolgten die Aussage im Gerichtssaal.

Der Zeuge schien noch immer v.a. auf die vermeintlichen Verdachtsmomente gegen Enver Simsek und dessen Umfeld konzentriert zu sein – jedenfalls musste der Vorsitzende ihn ausdrücklich bitten, doch auch etwas zum Getöteten als Person zu sagen. Der Gedanke nach einer möglichen rassistischen Motivation der Taten wurde jahrelang nicht verfolgt – weil keine konkrete Spur vorgelegen habe, so der Kriminalbeamte.

Die Fragen der Nebenklage Şimşek konzentrierten sich v.a. darauf, festzustellen, dass alle Ermittlungsansätze gegen Enver Şimşek selbst sich als falsch erwiesen hatten. Der Zeuge wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu späteren Ermittlungen befragt werden; es ist zu erwarten, dass dann weitere Fragen folgen werden.

Die Verteidigung konnte zur Befragung wenig beitragen. So fragte die Verteidigung Wohlleben etwa, welcher Prozentsatz von Mordtaten durch Angehörige begangen werde – etwa 60 bis 70 Prozent, so der Zeuge. Wie absurd diese Frage war, zeigte Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Narin auf mit der Frage, welcher Prozentsatz von Serienmorden Beziehungstaten seien. Da sei ihm kein Fall bekannt, so der Zeuge. Und der Verdacht, dass es sich um Serienmorde handelte, kam binnen weniger Tage nach dem Mord an Özüdoğru, das heißt relativ am Anfang der langjährigen Ermittlungen, auf.