Kein Gutachten, sondern ein sinnloser Befangenheitsantrag.
Wer gehofft hatte, dass heute endlich das Gutachten von Prof. Dr. Saß erstattet werden würde, wurde enttäuscht: Zunächst lehnte das Gericht den Antrag der Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm von gestern ab, da kein Zweifel an der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen besteht. Daraufhin reagierten Heer, Stahl und Sturm mit einem Ablehnungsgesuch gegen die Richter.
Hierbei zeigte sich mal wieder, dass es blöd ist, wenn die Mitglieder der Verteidiger nicht miteinander reden: denn Heer, Stahl und Sturm gaben das Gesuch ab, ohne vorher mit Zschäpe gesprochen zu haben. Die Richter ablehnen kann aber nur die Angeklagte selbst. Deswegen erklärte Neu-Verteidiger Borchert nach einer weiteren Beratungspause, Zschäpe lehne jetzt die Richter ab, zur Begründung beziehe sie sich auf die Ausführungen von Heer, Stahl und Sturm. Die Generalbundesanwaltschaft konterte sogleich: diese Ablehnung sei jetzt unzulässig, da verspätet, denn sie kam nicht unmittelbar nach dem Gerichtsbeschluss.
Das Gericht entschied diese Frage heute nicht, sondern beendete das Theater und schloss die heutige Hauptverhandlung kurz nach 15 Uhr. Weiter geht es am 10. Januar.