Archiv für den Monat: Dezember 2016

21.12.2016

Kein Gutachten, sondern ein sinnloser Befangenheitsantrag.

Wer gehofft hatte, dass heute endlich das Gutachten von Prof. Dr. Saß erstattet werden würde, wurde enttäuscht: Zunächst lehnte das Gericht den Antrag der Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm von gestern ab, da kein Zweifel an der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen besteht. Daraufhin reagierten Heer, Stahl und Sturm mit einem Ablehnungsgesuch gegen die Richter.

Hierbei zeigte sich mal wieder, dass es blöd ist, wenn die Mitglieder der Verteidiger nicht miteinander reden: denn Heer, Stahl und Sturm gaben das Gesuch ab, ohne vorher mit Zschäpe gesprochen zu haben. Die Richter ablehnen kann aber nur die Angeklagte selbst. Deswegen erklärte Neu-Verteidiger Borchert nach einer weiteren Beratungspause, Zschäpe lehne jetzt die Richter ab, zur Begründung beziehe sie sich auf die Ausführungen von Heer, Stahl und Sturm. Die Generalbundesanwaltschaft konterte sogleich: diese Ablehnung sei jetzt unzulässig, da verspätet, denn sie kam nicht unmittelbar nach dem Gerichtsbeschluss.

Das Gericht entschied diese Frage heute nicht, sondern beendete das Theater und schloss die heutige Hauptverhandlung kurz nach 15 Uhr. Weiter geht es am 10. Januar.

20.12.2016

Zähes Ringen um das „Zschäpe-Gutachten“

Mit Spannung erwartet wurde, vor allem von der Presse, das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Professor Dr. Saß zur Angeklagten Zschäpe. Dazu kam es aber heute – noch – nicht.

Prof. Dr. Saß war bereits 2013 vom Vorsitzenden mit einem Gutachten zu den Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung Zschäpes beauftragt worden. Zschäpe hatte jede Zusammenarbeit, also insbesondere Gespräche mit oder eine Untersuchung durch den Sachverständigen verweigert. Dieser hat dafür die meisten Hauptverhandlungstage im Gerichtssaal verbracht. Mehrfach gab es Streit mit den AltverteidigerInnen, weil diese etwa meinten, er dürfte Zschäpe nicht in Verhandlungspausen beobachten.

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14.12.2016

Wieder eine vom BKA vertane Chance zur Aufklärung

Auch heute dauerte die Hauptverhandlung deutlich weniger als 2 Stunden, schon kurz nach 11 Uhr vormittags war Schluss.

Als Zeugin sagte eine Frau aus, die im Juni 2000 auf Fotos des sächsischen Verfassungsschutzes von einer Überwachung des Blood and Honour-Aktivistin Jan Werner in Berlin auftauchte und auch vom Aussehen her als Begleiterin von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt beim Ausspähen der Berliner Synagoge einen Monat zuvor (vgl. Bericht vom 30.11.2016) in Frage kam.

Sie stritt jede Kenntnis von der ganzen Geschichte ab, und auch wenn das wenig überzeugend daherkam, ließ es sich nicht wirklich hinterfragen: Der Verfassungsschutz hatte nur sehr wenige Informationen über die Zeugin übermittelt, das BKA es auch für unnötig befunden, sie überhaupt als Zeugin zu befragen. Damit dürfte wohl auch dieser Hinweis auf eine mögliche weitere Kontaktperson oder Unterstützerin des NSU im Sande verlaufen. Weiterlesen

13.12.2016

BKA bestätigt Recherchen der Nebenklage

Der Angeklagte Carsten Schultze hat u.a. in der Hauptverhandlung am 11.06.2013 berichtet, dass ihm der Angeklagte Ralf Wohlleben nach einem Telefonat mit den untergetauchten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mitgeteilt habe: „Die Idioten haben jemanden angeschossen.“ Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Langer hatte hierzu umfangreiche Recherchen angestellt und in einem Zeitungsarchiv Meldungen über einen Vorfall gefunden, bei dem im Juni 2000 ein Bauarbeiter in der Chemnitzer Wolgograder Allee mit einem Luftgewehr angeschossen wurde – Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe wohnten von April 1999 bis Juli/August 2000 in der Wolgograder Allee 76.

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08.12.2016

Beate Zschäpe hat wieder mit nichts zu tun. Und: Verteidigung Zschäpe will Gutachtenerstattug hinauszögern

Rechtsanwalt Borchert verlas die Erklärung der Verteidigung Zschäpe zum Fall Peggy K. und zu den kinder- und jugendpornographischen Bildern auf einem PC in der Frühlingsstraße-Wohnung (vgl. den Bericht vom 26.10.2016): Informationen zu Peggy K. habe sie keine, den Rechner hätten alle drei genutzt, die Fotos kenne sie nicht, wahrscheinlich habe Uwe Mundlos in den Rechner eine gebrauchte Festplatte eingebaut, auf der die Fotos schon drauf gewesen seien. Dass insbesondere die letzte Aussage Mumpitz ist, liegt auf der Hand – auch die „Altverteidiger“ Heer und Stahl konnten sich beim Zuhören eine Grimasse nicht verkneifen.

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01.12.2016

Einlassung Zschäpes unplausibel. Und: beschleunigt das Gericht endlich das Verfahren?

Zunächst wurden heute zwei weitere BKA-Mitarbeiter zu der Einlassung Zschäpes gehört, wonach ihre Wette aus dem Jahr 2005 mit dem Wetteinsatz „200 Videoclips schneiden“ das Herausschneiden von Werbung aus aufgezeichneten Fernsehsendungen meinte und nicht das Vorbereiten von Clips für das NSU-Bekennervideo.

Die beiden bestätigten, was auch bereits ihre Kollegin am Dienstag ausgeführt hatte: Es gibt keinen Hinweis auf ein Gerät, mit dem das Herausschneiden von Werbung in der von Zschäpe beschriebenen Art und Weise geschehen sein kann, insbesondere keinen Festplattenrekorder. Damit ist die Einlassung Zschäpes, die sich an zwei Stellen ausdrücklich auf „unseren Festplattenrekorder” bzw. auf Aufnahmen „auf der Festplatte unseres Rekorders“ bezogen hatte, unplausibel. Weiterlesen