13.12.2016

BKA bestätigt Recherchen der Nebenklage

Der Angeklagte Carsten Schultze hat u.a. in der Hauptverhandlung am 11.06.2013 berichtet, dass ihm der Angeklagte Ralf Wohlleben nach einem Telefonat mit den untergetauchten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mitgeteilt habe: „Die Idioten haben jemanden angeschossen.“ Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Langer hatte hierzu umfangreiche Recherchen angestellt und in einem Zeitungsarchiv Meldungen über einen Vorfall gefunden, bei dem im Juni 2000 ein Bauarbeiter in der Chemnitzer Wolgograder Allee mit einem Luftgewehr angeschossen wurde – Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe wohnten von April 1999 bis Juli/August 2000 in der Wolgograder Allee 76.

Auf Antrag der Nebenklage hatte das BKA den Auftrag erhalten, dies zu überprüfen. Wieder einmal zeigte sich, dass der riesige Apparat des BKA nicht nur schwerfällig, sondern auch sehr ineffektiv ist: heute bestätigte ein Mitarbeiter des BKA, er habe die Informationen der Nebenklage nachrecherchiert und könne die im Wesentlichen nur bestätigen. Der mutmaßlich Angeschossene sei nicht gefunden worden, aber zwei Personen, die sich an den Vorfall erinnerten.

Erneut wurde also eine der Angaben der Angeklagten Schultze nach Nachforschungen aus der Nebenklage bestätigt. Dies erhöht die Glaubhaftigkeit von Schultzes Angaben, natürlich auch seiner Angaben zum Ankauf der Ceska durch Wohlleben und Schultze selbst.

Der Vorsitzende stellte darüber hinaus im Wesentlichen fest, dass für diesen Donnerstag noch kein Beweisprogramm vorliegt.

Im Anschluss wurde noch der Antrag aus der Nebenklage, die Ermittlungsakte im Tötungsverfahren Peggy K. beizuziehen (vgl. den Beitrag vom 26.10.2016), abgelehnt, obwohl bis heute noch keine wirklich plausible Erklärung für den Fund von DNA des Uwe Böhnhardt in der Nähe des Fundorts der Leiche vorliegt. Selbst wenn eine Täterschaft oder Beteiligung des NSU an der Ermordung des Mädchens nur sehr unwahrscheinlich ist, bleibt es natürlich unbefriedigend, wenn diesen offenen Fragen gar nicht nachgegangen wird.