Archiv für den Monat: Januar 2017

31.01.2017

Verlesung von Dokumenten und erneute Verweigerung weiterer Aufklärung

Das Gericht verlas mehrere Dokumente aus den Akten. Darunter war etwa ein Vermerk eines Polizisten, der Beate Zschäpe im Sommer 1997 auf dem Weg zu einer Tagung in Hetendorf auf dem Gelände des Neonazis und Rechtsanwalts Jürgen Rieger festgestellt hatte.

Des Weiteren war nach dem Antrag aus der Nebenklage zum möglichen Ausspähen der Synagoge in Berlin (vgl. den Bericht vom 26.10.2016) eine Liste jüdischer Einrichtungen in der vom NSU zusammengestellten Adresssammlung erstellt worden. Auch diese Liste, die über 200 Adressen umfasste, wurde heute verlesen. Sie stellt, zumal angesichts des bekannten Antisemitismus der NSU-Mitglieder, einen weiteren Hinweis darauf dar, dass diese Anschläge auf jüdische Einrichtungen grundsätzlich geplant hatten, auch wenn solche Pläne dann, soweit bekannt, nicht umgesetzt wurden. Weiterlesen

26.01.2017

Weitere Befragung des Sachverständigen Prof. Dr. Saß

Heute wurde zunächst ein weiterer Polizeibeamter aus Jena vernommen. Dieser wirkte etwas wacher als seine Kollegen von den Vortagen, war dafür aber auch nur kurz im Staatsschutz gewesen und konnte daher ebenfalls wenig zu Ideologie und Tätigkeiten Ralf Wohllebens sagen. Interessant war seine Aussage, Wohlleben sei beim Staatsschutz „Chefsache“ gewesen und nur vom Leiter des Staatsschutzes bearbeitet worden.

Sodann ging es weiter mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Saß: da die Verteidigung Zschäpe aktuell keine Fragen hatte, befragte der Vorsitzende ihn erneut. Insbesondere bat er Saß, noch einmal die Wahrnehmungen zu schildern, die seinem Gutachten zu Grunde liegen – was Saß dann über etwa zwei Stunden tat und damit nebenbei auch noch einmal den bisherigen Verfahrensablauf Revue passieren ließ. Da Saß in der nächsten Woche keine Zeit hat, wird seine Befragung erst am Dienstag, 07.02.2017 fortgesetzt werden. Weiterlesen

25.01.2017

Der Jenaer Staatschutz: „der passt auf, dass uns nichts passiert“. Und: rassistischer Antrag der Wohlleben-Verteidigung.

Zu Beginn dieses Verhandlungstages wurde die Vernehmung von Jenaer Polizeibeamten fortgesetzt, die zum Angeklagten Ralf Wohlleben und seinen Äusserungen und Aktivitäten zur sogenannten Ausländerpolitik und Aktivitäten der Kameradschaft Jena zum Thema „Ausländer“ in den 90er und frühen 2000er Jahren berichten sollten. Wiederum konnte der Beamte nichts von Belang mitteilen. Durch kurze Nachfragen konnte aber auch festgestellt werden, warum die Polizisten vor Ort nur von „Körperverletzungen Links-Rechts und Propagandadelikten“ Kenntnis hatten. Gefragt, ob er bei von Wohlleben für die NPD durchgeführten Konzerten Liedtexte mit rassistischen Inhalten festgestellt hatten, verneinte der damals für den polizeilichen Staatsschutz zuständige Polizist. Weiterlesen

25.01.2017 Presseerklärung der Nebenklage

Presseerklärung: Erneute Neonazi-Propaganda der Wohlleben-Verteidigung im Münchener NSU-Verfahren – Rassistischer Antrag von Rechtsanwalt Klemke zum „drohenden Volkstod“

Olaf Klemke, Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben im NSU-Verfahren in München, stellte heute einen Antrag, mit dem die Neonazi-These vom drohenden „Volkstod“ „bewiesen“ werden soll. In dem Antrag, der von Klemkes Mitverteidigern Nicole Schneiders und Wolfram Nahrath mitunterzeichnet ist, heißt es: Jedermann könne „vom ‚drohenden Volkstod‘ des deutschen Volkes sprechen“, denn u.a. wegen dem „massenhaften Einwandern Nichtdeutscher“ werde „das deutsche Volk in seiner bisherigen Identität im Jahre 2050 eine Minderheit gegenüber den Nichtdeutschen sein“ – wenn, so fügte Klemke hinzu, „diese Entwicklungen ihren Verlauf nehmen und nicht gestoppt werden“. Weiterlesen

24.01.2017

Unbeholfene Befragung des Sachverständigen durch die Zschäpe-Verteidiger

Bevor heute die Befragung des Sachverständigen Prof. Saß fortgesetzt wurde, wurden zunächst zwei Polizeibeamte befragt, die in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren in Jena tätig waren. Beide erinnerten sich kaum, sie hätten vor allem mit „Auseinandersetzungen Rechts-Links“ und „Propagandadelikten“ zu tun gehabt. Ausländerfeindliche Aktivitäten des Angeklagten Wohlleben hätten sie nicht wahrgenommen. Es wurde allerdings deutlich, dass sie sich für solche auch nicht besonders interessiert hatten.

Im Anschluss stellte der Sachverständige Prof. Saß zunächst auf Frage der Bundesanwaltschaft nochmals fest, dass keinerlei Anhaltspunkt für eine Störung der psychischen Funktionen der Angeklagten Zschäpe durch Affektstörungen am Tag der Brandlegung in der Frühlingsstraße vorhanden sind. Weiterlesen

19.01.2017 

Ein weiterer Hauptverhandlungstag, der keinen Aufklärungsgewinn brachte

Heute war erneut der Sachverständige Prof. Leygraf geladen (vgl. zu seinem letzten Auftritt den Bericht vom 11.01.2017). Auf Antrag der Verteidigung Wohlleben teilte ihm der Vorsitzende Richter Götzl etwa 2 Stunden lang mit, was die Angeklagten und ZeugInnen in der Hauptverhandlung über Carsten Schultze und die ihm vorgeworfene Tat ausgesagt hatten. Die Verteidigung Wohlleben gab an, sie wolle vielleicht die Informationen an den Sachverständigen noch ergänzen, brauche aber Zeit, um das zu prüfen. Leygraf wird daher nächste Woche noch einmal kommen müssen.

Weiterlesen

18.01.2017

Fortsetzung des Gutachtens von Prof. Saß

Die Fortsetzung des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Saß verzögerte sich erneut, erneut wegen einer Gegenvorstellung der Zschäpe-Altverteidiger. Der Gutachter konnte dann aber nach der Mittagspause weiter vortragen.

Neben den schon gestern vorgetragenen Aspekten verwies er u.a. auf die Fähigkeit Zschäpes zur Camouflage, zum Einnehmen von Alias-Rollen usw.

Zusammenfassend stellte er fest, in der Persönlichkeit Zschäpes bestünden dissoziale bzw. antisoziale und histrionische Züge, Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder andere psychische Erkrankung, die die Schuldfähigkeit hätte beeinträchtigen können, liegen aber, so Prof. Saß, eindeutig nicht vor. Weiterlesen

17.01.2017

Auftakt des Gutachtens von Prof. Saß zu Zschäpe – egozentrisch, ganz auf sich selbst bezogen, wenig emphatisch, externalisierend

Nach den Verzögerungen der letzten Verhandlungstage soll diese Woche endlich das Gutachten des Sachverständigen Prof. Saß erstattet werden. Die Altverteidiger Zschäpes – heute nur vertreten durch die Rechtsanwälte Sturm und Heer – erreichten einen letzten Aufschub durch eine Gegenvorstellung gegen einen Gerichtsbeschluss, nach der Mittagspause begann der Sachverständige dann aber doch mit seiner Gutachtenerstattung.  Weiterlesen

12.01.2017

Anleiten, aufzeichnen, aushändigen – weitere Verzögerung des forensisch-psychiatrischen und kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens zu Zschäpe

Der gesamte Verhandlungstag wurde heute erneut den Bemühungen der Altverteidiger_innen Zschäpes geopfert, die Erstattung des forensisch-psychiatrischen und kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens zu verschleppen.

Die Verteidiger_innen erwiderten zunächst auf die Stellungnahmen der Generalbundesanwaltschaft von gestern. Alsdann gab der Vorsitzende dem Sachverständigen sehr allgemein gehaltene Hinweise, was bei der Gutachtenerstellung zu beachten sei, etwa, dass zwischen subjektiven Einschätzungen und objektiven Feststellungen klar zu unterscheiden sei. Zwischenzeitlich wurde beantragt, diese Hinweise, die nur mündlich erteilt wurden, schriftlich zu überreichen. Weiterlesen

11.01.2017

Ein weiterer Versuch der Verteidigung Wohlleben ist gescheitert. Und: Gutachten von Prof. Saß weiter verzögert.

Heute wurde zunächst erneut der Sachverständige Prof. Leygraf befragt, der den Angeklagten Carsten Schultze begutachtet hatte. Sein ursprünglicher Auftrag betraf die Frage, ob Schultze, der zur Tatzeit 19-20 Jahre alt war, nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei. Heute ging es indes um etwas Anderes: Die Verteidigung Wohlleben hatte versucht, Schultze diverse psychische Erkrankungen anzudichten, um die Glaubhaftigkeit seiner Angaben, die ja Wohlleben stark belasten, in Zweifel zu ziehen. Und da Leygraf Schultze ausführlich exploriert hatte, wurde er zu seinen Erkenntnissen in dieser Hinsicht befragt. Er sah keinerlei Anzeichen für eine solche Erkrankung Schultzes, ließ sich hiervon auch durch die recht unbeholfene Befragung seitens der Verteidigung nicht abbringen. Weiterlesen