12.01.2017

Anleiten, aufzeichnen, aushändigen – weitere Verzögerung des forensisch-psychiatrischen und kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens zu Zschäpe

Der gesamte Verhandlungstag wurde heute erneut den Bemühungen der Altverteidiger_innen Zschäpes geopfert, die Erstattung des forensisch-psychiatrischen und kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens zu verschleppen.

Die Verteidiger_innen erwiderten zunächst auf die Stellungnahmen der Generalbundesanwaltschaft von gestern. Alsdann gab der Vorsitzende dem Sachverständigen sehr allgemein gehaltene Hinweise, was bei der Gutachtenerstellung zu beachten sei, etwa, dass zwischen subjektiven Einschätzungen und objektiven Feststellungen klar zu unterscheiden sei. Zwischenzeitlich wurde beantragt, diese Hinweise, die nur mündlich erteilt wurden, schriftlich zu überreichen. Der Vorsitzende weigerte sich und bot stattdessen an, langsamer vorzulesen – vor dem Hintergrund, dass in diesem Verfahren jede Anregung schriftlich eingereicht wird, ein bemerkenswertes Vorgehen.

Am frühen Nachmittag wurde der Verhandlungstag beendet. Am kommenden Dienstag soll zuerst der Antrag der Verteidigung, die Gutachtenerstattung akustisch aufzuzeichnen, beschieden (d.g. wohl: abgelehnt) werden, danach soll der Gutachter zu Wort kommen. Ein weiteres Programm ist für die kommende Woche nicht vorgesehen.