Ein weiterer Versuch der Verteidigung Wohlleben ist gescheitert. Und: Gutachten von Prof. Saß weiter verzögert.
Heute wurde zunächst erneut der Sachverständige Prof. Leygraf befragt, der den Angeklagten Carsten Schultze begutachtet hatte. Sein ursprünglicher Auftrag betraf die Frage, ob Schultze, der zur Tatzeit 19-20 Jahre alt war, nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei. Heute ging es indes um etwas Anderes: Die Verteidigung Wohlleben hatte versucht, Schultze diverse psychische Erkrankungen anzudichten, um die Glaubhaftigkeit seiner Angaben, die ja Wohlleben stark belasten, in Zweifel zu ziehen. Und da Leygraf Schultze ausführlich exploriert hatte, wurde er zu seinen Erkenntnissen in dieser Hinsicht befragt. Er sah keinerlei Anzeichen für eine solche Erkrankung Schultzes, ließ sich hiervon auch durch die recht unbeholfene Befragung seitens der Verteidigung nicht abbringen.
Die Generalbundesanwaltschaft nahm Stellung zu den gestern gestellten Anträgen der Zschäpe-AltverteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm zum Gutachten von Prof. Saß und beantragte, diese allesamt abzulehnen. Die wiederum kündigten eine Antwort für morgen Vormittag an. Da das Gericht für seinen Beschluss zu diesen Anträgen einige Zeit benötigen wird, ist es wahrscheinlich, dass Prof. Saß auch morgen nicht zu Wort kommen wird. Andere ZeugInnen sind für morgen nicht vorgesehen.