Archiv für den Monat: Oktober 2013

24.10.2013

U.a. zu den NSU-Videos

Heute wurden wieder mehrere unterschiedliche Tatkomplexe behandelt:

Zunächst wurden zwei Sachverständige zum Mord an Ismail Yasar gehört. Auch dieser Mord lief ganz ähnlich ab wie die davor: zuerst schossen die Mörder dem Opfer in den Kopf, nachdem er dann zu Boden ging, gaben sie drei weitere Schüsse auf ihn ab. Die Spurenlage spricht dafür, dass wieder ein Schalldämpfer verwendet wurde und eine Tüte über die Waffe gestülpt war.

Die nächste Zeugin, eine Polizeibeamtin aus Zwickau, hatte die Notrufe nach der Brandlegung in der Frühlingsstraße ausgewertet. Einen Notruf von Zschäpe konnte sie nicht feststellen. Deren Verteidigung hatte behauptet, Zschäpe habe versucht, Hilfe zu rufen, und bezog sich nun auf einen Datenbankeintrag zu einer nicht zustande gekommenen Verbindung. Hierzu werden wohl noch weitere ZeugInnen zu hören sein.

Dann ging es um die NSU-Bekennervideos: Ein Hamburger BKA-Beamter sagte aus, dass auch die Fotos vom Mord an Süleyman Taşköprü, die in dem Video benutzt werden, vor dem Eintreffen anderer Personen am Tatort, also von den Mördern, gemacht worden sein müssen.

Ein weiterer BKA-Beamter hatte die Zeitungsartikel, die in dem Video verwendet wurden, ausgewertet. Exemplare dieser Artikel wurden auch in der Frühlingsstraße gefunden. Zwar finden sich die Fingerabdrücke Zschäpes nur auf Artikeln, die nicht im Video verwendet wurden – da die Artikel aber zusammen aufbewahrt wurden, ist davon auszugehen, dass Zschäpe auch von diesen Artikeln wusste. Ebenfalls gefunden wurden zwei Vorgängerversionen des Videos, unterlegt mit Musik der Rechtsrock-Band „Noie Werte“ – deren Leadsänger Rechtsanwalt Steffen Hammer ist Rechtsanwalt und ehemaliger Kanzleikollege von Wohlleben-Verteidigerin Rechtsanwältin Schneiders. Diese Vorversionen wurden mit Datum von 2001 gespeichert und stellten jeweils die bis dahin begangenen Taten dar. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde das NSU-Logo verwendet, die Organisation bestand also schon 2001. Mit dem Änderungsdatum 2007 war der sog. NSU-Brief abgespeichert, mit dem der NSU „Kameraden“ um Unterstützung im Kampf bat.

Die Vernehmung eines Sachverständigen zu den verwendeten Waffen, v.a. der Ceska-Pistole, wurde unterbrochen, damit Fotos, die der Sachverständigen gemacht hat, den Parteien zur Verfügung gestellt werden können.

Am Vorabend hatten mehrere Nebenklage-VertreterInnen eine Presseerklärung zum Thema institutioneller Rassismus abgegeben, nachdem der Münchener Chefermittler Wildling, inzwischen pensioniert, mit zwei beleidigenden Mails an ein Mitglied des bayerischen Untersuchungsausschusses einmal mehr die Geisteshaltung bewiesen hatte, die dazu geführt hat, dass die Polizei jahrelang auf dem rechten Auge blind ermittelt hat.

23.10.2013

Zum Mord an Mehmet Turgut

Heute begann endlich die Beweisaufnahme zum Mord an Mehmet Turgut in Rostock – die betreffenden Zeugen waren mehrfach abgeladen worden, zuletzt wegen der Befangenheitsgesuche der Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben. Geladen waren zum einen mehrere Polizeibeamte.

Der Tatortermittler berichtet von seiner anscheinend sehr sorgfältig durchgeführten Arbeit. Sein Fazit: „Die sind nicht gekommen, um zu rauben oder irgendetwas, die sind nur gekommen, um zu töten.“

Mehrere seiner Kollegen berichteten von den Ermittlungen und bestätigten das Bild, das schon aus anderen Taten bekannt ist: Der Polizei war zwar einerseits schon früh klar, dass auch dieser Mord mit der Ceska-Pistole begangen worden war und daher Teil der Mordserie war. Andererseits wurden trotzdem die Ermittlungen lange Zeit nur in Richtung angeblicher Verdachtslagen gegen die Familie Turgut und die befreundete Familie des Imbissbetreibers geführt. Konkrete Hinweise auf ein ausländerfeindliches Motiv habe es nicht gegeben, so der Ermittlungsführer – in einer Pressemitteilung der Polizei schon kurz nach der Tat wurde daraus die Behauptung, ein ausländerfeindlicher Hintergrund könne „derzeit ausgeschlossen werden.“

Der Betreiber des Imbisses, der wenige Minuten nach der Tat den sterbenden Mehmet Turgut auffand, schilderte anschaulich das Leid der Familie Turgut wie auch sein eigenes. Er selbst hat seinen Imbiss aufgegeben und nie wieder einen Fuß dorthin gesetzt. Er schilderte auch, dass er von der Polizei sehr lange vernommen wurde, ihm immer wieder gesagt wurde, „Du weißt alles“ und er wie ein Beschuldigter behandelt wurde.

Den Antrag der Nebenklägervertreterin Rechtsanwältin Basay, die Akten aus dem Verfahren gegen den Verfassungsschutz-Mitarbeiter Temme beizuziehen, wurde abgelehnt: Der Senat sah keine Relevanz für das Urteil im Münchener Verfahren. Dieser Beschluss sorgte bei der Nebenklage für Unverständnis, liegt doch die Bedeutung des Zeugen auf der Hand. Rechtsanwältin Basay kündigte für morgen eine Stellungnahme zu dem Beschluss an.

22.10.2013

War Beate Zschäpe auch in Nürnberg am Tatort?

Der Verhandlungstag wurde eingeleitet mit der Aussage einer Zeugin, die angab, Beate Zschäpe am Tag des Mordes an Ismail Yaşar in Nürnberg in unmittelbarer Nähe des Tatortes gesehen zu haben. Außerdem hat sie auf einem Spielplatz, ebenfalls ganz in der Nähe von Yaşars Dönerstand, zwei junge Männer mit Fahrrädern gesehen, auf die die Beschreibung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos passt – Mundlos hat sie Jahre später anhand eines Fotos als jedenfalls sehr ähnlich aussehend wiedererkannt. Die Zeugin konnte sich heute – acht Jahre nach der Tat – an bestimmte Einzelheiten nicht mehr erinnern und fand Teile des Protokolls ihrer ersten Vernehmung sogar falsch. Im Kern, nämlich darin, dass sie Zschäpe und die zwei Männer gesehen hat, war sie sich jedoch sicher und konnte auch im Einzelnen begründen, warum sie sich die Begegnung gemerkt hat.

Auch diese Zeugenaussage wird alleine nicht für eine Verurteilung Zschäpes wegen Mittäterschaft ausreichen. Aber auch diese Aussage kann ein wichtiges Indiz für eine Täterschaft Zschäpes sein, vor allem zusammen mit weiteren Beweismitteln aus den letzten Wochen, wie der Aussage der Dortmunder Zeugin, die angibt, Zschäpe kurz vor der Tat in Dortmund gesehen zu haben, und dem Telefonat von einer Telefonzelle in Zwickau mit dem Mobiltelefon der Mörder in München.

Ein Autovermieter aus Zwickau bestätigte, dass Uwe Böhnhardt über Jahre immer wieder Fahrzeuge bei ihm gemietet hatte, und zwar sowohl VW-Busse für Urlaubsreisen als auch andere Autos über kürzere Zeiträume. Ermittlungen der Kriminalpolizei hatten ergeben, dass diese Mietzeiten mit den Taten der NSU übereinstimmten. Böhnhardt hatte sich als Holger Gerlach vorgestellt und hatte auch einen Führerschein auf diesen Namen dabei. Bei einigen Gelegenheiten wurde er von Beate Zschäpe begleitet.

Die Nebenklage Yozgat beantragte, weitere Ermittlungen zu dem Verfassungsschutzmitarbeiter Temme aus Kassel durchzuführen: Im Brandschutt der Frühlingsstraße war u.a. ein Stadtplan von Kassel gefunden worden, auf dem mögliche Anschlagsziele markiert worden sind – alle Ziele bis auf eines lagen an Wegstrecken, die Temme damals häufig gefahren ist. Dieser Antrag zeigt erneut, dass, wie von Rechtsanwältin Basay für die Nebenklage Şimşek beantragt, die Akte der Ermittlungen gegen Temme dringend zum Verfahren in München beigezogen werden muss.

16.10.2013

Woher kam die Ceska?

Der heutige Verhandlungstag sollte Klarheit über die Herkunft der Ceska mit Schalldämpfer verschaffen. Es konnte aber nur ein Schweizer Waffenhändler vernommen werden, der die Waffe 1996 verkaufte. Dieser gab an, er habe die Waffe als Set mit Schalldämpfer und eine weitere Ceska ohne Schalldämpfer auf eine Bestellung hin verschickt. Der Käufer habe ihm eine amtliche Erlaubnis zum Kauf und eine Kopie eines Ausweisdokuments vorgelegt. Bei der Ceska mit Schalldämpfer handele es sich um ein sehr selten verkauftes Modell, einige habe er davon aber schon verkauft.

Zwei weitere Zeugen, der Käufer der für die NSU-Morde verwendeten Ceska mit Schalldämpfer und der vermutliche Weiterverkäufer nach Deutschland, waren nicht erschienen. Das Gericht wird nun versuchen, eine Videovernehmung der beiden durchzuführen. Jedenfalls der vermutliche Weiterverkäufer hat aber schon angekündigt, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Weiter wurde erneut das Video einer Überwachungskamera in der Kölner Keupstraße angesehen, nunmehr in leicht verbesserter Bildqualität. Dort war kurz vor dem Bombenanschlag eine Frau zu sehen. Es sollte nun überprüft werden, ob es sich hierbei um Beate Zschäpe handelte, was aber von den untersuchenden Polizeibeamten ausgeschlossen wurde. Eine besondere Ähnlichkeit war auf den Bildern auch nicht zu erkennen.

Rechtsanwältin Angelika Lex, Vertreterin der Witwe von Theodoros Boulgarides, gab eine Erklärung ab zur gestrigen Vernehmung des Polizeibeamten, der die Mordermittlungen im Fall Boulgarides maßgeblich betrieben hatte. Diese Erklärung dokumentieren wir hier (§ 257-Erklärung 16.10.13).

15.10.2013

“Diese Notizen können nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort entstanden sein”

Der heutige Verhandlungstag machte einerseits deutlich, wie akribisch die NSU-Mörder ihre Taten vorbereiteten, andererseits, warum die deutsche Polizei unfähig war, die Täter zu ermitteln.

Zunächst sagte eine Polizistin aus, die Fundstücke aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße untersucht hatte. Demnach hatte Zschäpe 2011 unter ihrem Aliasnamen Lisa Pohl eine Reise nach Paris für die Familie Eminger gebucht – ein Geburtstagsgeschenk für André Eminger oder ein Dank für die Anmietung von Fahrzeugen, die vermutlich für Morde und Bombenanschläge verwendet wurden.

Ein anderer Polizeibeamter hatte Kartenmaterial aus dem Brandschutt ausgewertet und festgestellt, dass die Beweisvernichtung durch Brandstiftung beinahe geklappt hätte: alle Fundstücke wiesen Brandspuren auf. Insbesondere zu Nürnberg, München, Kassel und Dortmund lagen umfangreiches Kartenmaterial, Adresslisten und diverse Notizen vor. Insgesamt waren 267 mögliche Ziele erfasst, darunter Räume von Parteien (überwiegend der PDS/Die Linke), Einrichtungen muslimischer Vereine sowie Asylbewerberunterkünfte und -beratungsstellen.

Diese Notizen konnten nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort über Zeiträume zwischen 4-8 Wochen und 12 Monaten entstanden sein. Das stellt erneut die Behauptung der Anklageschrift in Frage, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten alleine gehandelt – es ist schlicht nicht vorstellbar, dass die drei alleine Ausspähungen in diesem Umfang durchgeführt haben können. Vielmehr legt die Beweisaufnahme nahe, dass lokale Nazis vor Ort die Morde mit geplant haben.

Ein Kartenausschnitt von Nürnberg fand sich auch auf einer Festplatte, die bei Eminger gefunden wurde.

Ein Sachverständiger des bayerischen Landeskriminalamtes bestätigte, dass das anonyme Handy, das kurz vor dem Mord an Theodoros Boulgarides von einer Telefonzelle in Zwickau aus angerufen wurde, sich mit Sicherheit in direkter Nähe des Tatortes in München befand – ein weiteres Indiz für eine direkte Beteiligung Zschäpes an der Durchführung der Morde.

Die Auswertung der Aufzeichnungen zu den Morden ergab, dass die Täter ihre Opfer nach klaren Kriterien ausspähten: die Tatorte mussten an größeren Ausfallstraßen liegen, es musste Fluchtwege für Autos und für Fahrräder geben, die Opfer sollten möglichst türkischstämmig und im mittleren Alter sein. Diese Gemeinsamkeiten sind aber in den Ermittlungen nahezu untergegangen, weil die Polizei immer Motive in den Personen der Ermordeten und ihrem Umfeld suchte.

So machte auch die Vernehmung des Polizeibeamten Blumenröther wieder deutlich, wie stark die Polizeiarbeit durch Vorurteile und Inkompetenz geprägt war. Der Zeuge, inzwischen im Ruhestand, war Hauptermittler der SoKo „Theo“, die den Mord an Theodoros Boulgarides aufklären sollte. Er erklärte, es habe keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv gegeben. Ein verräterischer Versprecher unterlief ihm, als er sagte, es habe schon „ein Ausländermotiv“ gegeben angesichts einer Mordserie an Migranten. Angehörige des Ermordeten hätten immer wieder ein ausländerfeindliches Motiv in den Raum gestellt, dafür habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben.

Der Zeuge will keine Anhaltspunkte zu Ermittlungen in Richtung Neonazi-Szene gesehen haben – und dies, obwohl zwei Personen, die Kontakt zu dem verurteilten Naziterroristen Martin Wiese und dem militanten Neonazi Norman Bordin hatten, direkt nach der Tat am Tatort angetroffen wurden. Die Vernehmung der beiden sei sehr ruhig verlaufen, sie seien kooperativ gewesen, und sie hätten Bordin und Wiese zwar etwa zehnmal getroffen, aber „nur privat“. „Einer hat sogar angegeben, dass er einen Moslem als Freund habe.“ Damit war die Ermittlung in Richtung Naziszene beendet. Hinweise auf weitere Verstrickungen der beiden in die Naziszene, die an die BOA Bosporus in Nürnberg gegangen waren, will der Zeuge in München nicht erhalten haben.

Der Termin am Donnerstag fällt aus, da der einzige Zeuge für diesen Tag nicht erscheinen wird. Gegen den Schweizer, der die Tatwaffe Ceska verkauft haben soll, wird in der Schweiz ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Mord geführt, so dass er die Aussage verweigern kann.

10.10.2013

“Sie sagten, der Mann ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ (Rechtsanwalt Olaf Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben)

Die Spannung war groß, als nach einer kurzen Vernehmung eines Polizeibeamten die erneute Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze, diesmal durch die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben, begann. Ursprünglich hatte Schultze sich geweigert, Fragen der Wohlleben-Verteidigung zu beantworten. Er fand es nicht fair, dass er sich durch umfassende Aussagen „nackig mache“, während Wohlleben schweigt. Zwischenzeitlich wurde Schultze allerdings klar, dass es seiner Glaubwürdigkeit nützen und möglicherweise auch zu einer niedrigeren Strafe für ihn selbst beitragen könnte, wenn er auch diese Befragung auf sich nimmt.

Schultze belastet Wohlleben massiv: Wohlleben habe den Kontakt zu dem untergetauchten Trio gehalten. In Wohllebens Auftrage habe er die Ceska gekauft und an „die Drei“ übergeben. Schultzes Aussagen sind besonders glaubhaft, nachdem er durch seine Aussage im Prozess bereits einen weiteren Sprengstoffanschlag aufgedeckt hat.

Dementsprechend erwarteten viele eine intensive Befragung durch die Verteidigung Wohlleben. Diese wurde der spannenden Situation aber nicht gerecht: Stundenlange Fragen, die Schultze zwar an den Rand seines Erinnerungsvermögens, zu keinem Zeitpunkt aber in Erklärungsnot brachten. Rechtsanwalt Klemke offenbarte aber, wessen Geistes Kind er ist. Mit der Frage „Sie sagten, der Mann Ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ offenbarte der Verteidiger seine ideologische Nähe zu den Angeklagten.

Nach fünf Stunden war die Befragung Schultzes beendet. Abgeschlossen wurde die Hauptverhandlung mit einem Beweisantrag des Berliner Nebenklägervertreters Rechtsanwalt Stolle.

Dieser beantragte, eine bei dem ebenfalls unter NSU-Verdacht stehenden André Kapke gefundene „Geburtstagszeitung“ in den Prozess einzuführen. Das von Ralf Wohlleben und einer gemeinsamen Freundin in Anlehnung an die BILD-Zeitung layoutete Heft zum Geburtstag von André Kapke am 24.08.1998 enthält „lustige“ Artikel, z.B. über „die Umfunktionierung des KZ Buchenwald in eine ‚Tankstelle‘ für Gas“, aber vor allem auch zahlreiche Huldigungen an die kurz zuvor abgetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Die Selbstbeschreibung des Angeklagten Wohlleben in dem Heft beschreibt jemanden, der schon als Kleinkind zutiefst rassistisch war und aus seinem Hass auf alles, was nicht seinem extrem rechten Weltbild entspringt, bereit ist zu töten.

Wohlleben wusste, wovon er schrieb. Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt, Gerlach und Kapke waren seine engsten Vertrauten. Sie verband eine langjährige Freundschaft und politische Organisierung. Wohlleben wusste also, wenn er von rassistischen Tötungsphantasien fabulierte, dass er damit nicht nur von sich selbst, sondern für die gesamte Kameradschaft Jena sprach. Offensichtlich hat er damit auch den Kern getroffen, schließlich hat Kapke das Heft jahrelang aufbewahrt.

08./09.10.2013

Spuren aus dem Brandschutt belasten Zschäpe und Eminger

Zunächst wurde der Nachbar der Dortmunder Zeugin gehört, die vergangene Woche angegeben hatte, einen bulligen Skinhead zusammen mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vor dem Haus gesehen zu haben. Der Zeuge bestritt selbstverständlich, irgendwelche Kontakte in die Naziszene zu haben, alles andere hätte ihn ja auch zu einem Verdächtigen gemacht. Sein Abstreiten rechter Kontakte wirkte allerdings wenig glaubhaft: seine Kindern tragen Namen, die unmittelbar an nazistische Ideologie erinnern, beim Fußball hat er keine Probleme, mit Dortmunder Nazigrößen im selben Fanblock zu stehen, und den Spruch „Zick Zack Kanackenpack“ empfindet er nicht als politisch rechts.

All das kann die Zeugenaussage der Nachbarin von vergangener Woche, nach dem 31. März 2006 habe sie Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gemeinsam mit einem bulligen Skinhead auf dem Nachbargrundstück neben ihrem Wohnhaus in Dortmund gesehen, nicht widerlegen.

Diese Zeugenaussage ist aber insoweit problematisch, als die Beobachtung sieben Jahre her ist und die Zeugin sich Ende 2011 an die drei erinnerte, nachdem sie die Fahndungsbilder im Fernsehen gesehen hatte. Alleine auf eine solche Identifikation könnte eine Verurteilung nicht gestützt werden. Die Bedeutung der Aussage der Zeugin wird erst im weiteren Prozessverlauf deutlich werden. Sollten weitere Hinweise zu einem Aufenthalt auch Zschäpes an Tatorten bekannt werden, wird diese Aussage erneut in den Vordergrund treten. Bis dahin muss festgehalten werden, dass es für eine Verurteilung Zschäpes wegen täterschaftlicher Begehung der hier angeklagten Morde auch gar nicht erforderlich ist, dass sie sich selbst an einem der Tatorte aufgehalten hat.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung machte eine Polizistin Angaben zur Auswertung einer Festplatte aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße. Auf dieser wurden neben anderen Dateien das Bekennervideo des NSU, aber auch zwei Vorläuferversionen dieses Videos und Arbeitsmaterial aus der Erstellung gefunden. Das Bekennervideo lag in einem Ordner zum Brennen auf DVD bereit, zahlreiche Versandadressen waren vorbereitet. Der Versand war also von langer Hand vorbereitet und geplant.

In einem anderen Ordner auf dieser Festplatte fanden sich zahlreiche Dateien, die dem Angeklagten Eminger zuzurechnen sind, so etwa mit Hakenkreuzen versehene Weihnachtskarten an seine Eltern, Schwiegereltern und gesamte Familie, Vorlagen für Tattoos, Bilder seiner Frau und Kinder. Dies spricht dafür, dass Eminger, der sich mit Bildverarbeitung selbständig gemacht hatte, das Bekennervideo zusammengestellt und bearbeitet hat.

Am Mittwoch, dem 9.10., wurde einmal mehr die Angeklagte Zschäpe belastet. Im Brandschutt der Frühlingsstraße war ein aus 68 Artikeln bestehendes Archiv zu den Mordanschlägen des NSU gefunden worden. Obwohl Fingerabdrücke naturgemäß auf Papier sehr schlecht zu sichern sind, wurden zwei Fingerabdrücke Zschäpes gefunden.

Den gesamten Nachmittag über wurde ein Polizeibeamter befragt, der anhand der vorliegenden Mietverträge für PKW und Wohnmobile ermittelt hatte, welche Fahrten mit diesen unternommen worden sein können. Dabei hatte dieser Beamte allerdings keine eigenen Ermittlungen außer der reinen Auswertung durchgeführt.

Demnach wurden insgesamt bei vier Autovermietungen Fahrzeuge angemietet, anfangs auf Namen und Ausweis André Eminger, später als Holger Gerlach, nach Wahllichtbildvorlagen sei allerdings davon auszugehen, dass die Fahrzeuge von Uwe Böhnhardt angemietet wurden. Auch Beate Zschäpe sei von Mitarbeitern der Autovermieter wiedererkannt worden. Allerdings wurde bei einer Anmietung auf den Namen Eminger die Telefonnummer eines tatsächlich von diesem genutzten Mobilanschlusses angegeben, was dafür spricht, dass nicht nur dessen Ausweispapiere benutzt wurden, sondern er auch in direktem Kontakt stand.

Insgesamt seien 65 Anmietungen festgestellt worden. Bei 15 Anmietungen hätten sich zeitliche Überschneidungen zu 17 Straftaten ergeben. Auch die gefahrenen Kilometer hätten, soweit angegeben, zu den Fahrtstrecken zu den begangenen Straftaten gepasst. Andere Anmietungen hätten zum Teil mit Urlauben in Verbindung gebracht werden können. Nach der Auswertung seien für die Anmietungen in den Jahren 2000 bis 2011 sowie den vermuteten Benzinverbrauch Kosten in Höhe von 27.622,62 Euro entstanden.

Eines der angemieteten Fahrzeuge sei im Rahmen einer Fahndung nach dem Mord an der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn erfasst worden.

02.10.2013

Ayse Yozgats Appell

Der heutige Verhandlungstag begann mit einer tief berührenden Erklärung der Mutter des ermordeten Halit Yozgat, Ayse Yozgat:

„Mein Appell richtet sich an Frau Zschäpe. Sie sind auch eine Dame. Ich spreche als Mutter von Halit Yozgat. Ich bitte Sie, dass Sie all diese Vorfälle aufklären. Weil Sie eine Frau sind, denke ich, dass sich Frauen untereinander verstehen. Seit sieben Jahren schlafe ich nur noch zwei Stunden. …

Ich bitte um Aufklärung. Befreien Sie mich bitte von diesen Gefühlen. Ich fühle mich sehr stark beeinträchtigt. Nicht dass Sie die Sünden von anderen auf sich nehmen. Denken sie bitte immer an mich, wenn sie sich ins Bett legen. Denken sie daran, dass ich nicht schlafen kann. Danke.“

Der weitere Verhandlungstag brachte vor allem Berichte der Ermittlungen durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, die die Angeklagte Zschäpe schwer belasten.

Demnach wurden in dem NSU-Bekennervideo Fotos verwendet, die unmittelbar nach den Morden an Enver Şimşek, Süleyman Taşköprü und Abdurrahim Özüdoğru gemacht wurden, und zwar bevor Polizei, SanitäterInnen oder andere Personen an den Tatorten eintrafen. Es ist also davon auszugehen, dass die Bilder von den Mördern gemacht und dann in das Video eingebaut wurden, das Zschäpe an verschiedene Adressen als Tatbekennung abschickte.

Zudem wurde im Brandschutt der Wohnung Frühlingstraße ein Kartenausschnitt von Nürnberg gefunden, in dem der Tatort Scharrerstraße eingezeichnet war. Auf einem aufgefundenen Zettel stand die Adresse des Tatorts in Kassel sowie wichtige Funkfrequenzen der Nordhessischen Polizei. Die NSU-Mörder waren also in der Lage, per Funkscanner den Polizeifunk abzuhören.

Besonders belastend für Zschäpe dürfte der Fund eines Mobiltelefons mit SIM-Karte im Brandschutt in der Frühlingsstraße sein. Mit diesem wurde wenige Stunden vor dem Mord an Theodoros Boulgarides in direkter Umgebung des Tatortes in München ein Telefonat mit einer Telefonzelle in Zwickau geführt. Das Telefon wurde nicht für Alltagsgespräche benutzt. Wenn Zschäpe einen Anruf zu einem ansonsten nicht benutzten Telefon gezielt von einer Telefonzelle aus durchführte, dann deswegen, um keine Spuren zu hinterlassen. Auch ein solches Verhalten spricht eindeutig für eine direkte Einbindung Zschäpes in die Morde. Schließlich wurden ihre Fingerabdrücke in der Frühlingsstraße an Zeitungsartikeln des „Kölner Express“ vom 11.06.2004 zum Sprengstoffanschlag in der Keupstraße sowie der Tageszeitung München vom 30.08.2001 zum Mord an Habil Kılıç gefunden.

Der Ehemann der Dortmunder Zeugin, die angegeben hat, im April 2006 Zschäpe gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt gegenüber ihres Hauses gesehen zu haben, konnte nicht erklären, warum seine Frau dieses Wissen erst in diesem Jahr einem Nebenklägervertreter offenbarte. Er erinnere sich daran, dass sie sich sicher gewesen sei, die drei erkannt zu haben. Letztlich hätten Beobachtungen und Vermutungen seiner Frau für ihn nicht ausgereicht, um an die Polizei oder die Öffentlichkeit zu gehen. „Es gab keine Indizien und keinen Nachweis. Ich hatte auch Angst, mich lächerlich zu machen.“ Diese Einschätzung mag heute sonderbar scheinen, die Aussage machte aber insgesamt einen authentischen Eindruck. Auf die Glaubhaftigkeit der Aussage seiner Frau hat sie indes keine Auswirkung.

01.10.2013

Die Verzweiflung des Ismail Yozgat

Der heutige Verhandlungstag war geprägt von extremen Emotionen. Der Vater des ermordeten Halit Yozgat, Ismail Yozgat, erhielt Gelegenheit, seine Wahrnehmungen zum Tod seines Sohnes zu schildern. Ismail Yozgat schilderte aber nicht nur, wie er unter dramatischen Umständen seinen hingerichteten Sohn auffand, sondern auch, wie beispielsweise der bisherige Umgang der Justiz mit dem V-Mannführer Temme sein Vertrauen in die hiesige Justiz beschädigt hat.

Die Schilderung des Herrn Yozgat hat einen Hauch der durch die Nazimorde angerichteten Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit wieder in den Gerichtssaal zurückgeholt, der sich durch die betont sachliche Verhandlungsführung des Vorsitzenden Götzl in den letzten Wochen zu einer weitgehend emotionsfreien Zone entwickelt hatte.

Nachmittags begann die Vernehmung des Verfassungsschutzmitarbeiters und V-Mann-Führers Andreas Temme. Dieser äußerst dubiose Zeuge war zum Tatzeitpunkt in dem Internetcafé des Ermordeten gewesen, hatte sich aber nicht bei der Polizei gemeldet. Seine Vernehmung wurde über lange Zeiträume durch das Hessische Innenministerium be-, phasenweise sogar verhindert. Ein gegen Temme eingeleitetes Strafverfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Auch am heutigen Verhandlungstag löste der Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit diesem Zeugen Streit aus: die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungsakte des Strafverfahrens gegen Temme größtenteils nicht zu den Akten in dem Verfahren gegen Zschäpe und Co. gegeben und verweigert dies auch nach wie vor. Um die Beiziehung dieser Akten, die eine Nebenklägervertreterin beantragt hat, wird noch eine nachdrückliche Auseinandersetzung geführt werden müssen.

Die Ausführungen des Verfassungsschützers Temme, warum er sich nicht bei der Polizei gemeldet hatte, als er von dem Mord an Halit Yozgat erfahren hatte, konnten auch den Vorsitzenden Richter Götzl nicht überzeugen. Dieser machte überdeutlich, dass er den Ausführungen des Zeugen keinerlei Glauben schenkt, und brach schließlich für heute die Vernehmung ab, wobei er deutlich machte, dass die Befragung noch sehr intensiv fortgeführt werden wird.

Die heutige Vernehmung hat deutlich gemacht, dass die dubiose Verstrickung des Verfassungsschutzes im Mordfall Halit Yozgat in diesem Prozess noch eine erhebliche Rolle spielen wird.