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30.09.2015

Ablehnung weiterer Beweisanträge – OLG verweigert weitere Aufklärung

Die ersten ZeugInnen heute waren zwei PolizeibeamtInnen, die den Taxifahrer befragt hatten, der angab, er habe im Juni 2011 Beate Zschäpe von der NSU-Wohnung in Zwickau zum Bahnhof gefahren – diese Fahrt entsprach einer Internetrecherche auf dem Rechner Zschäpes zu einer Zugverbindung zum Wohnort des Angeklagten Gerlach (vgl. den Bericht vom 02.09.2015). Sie gaben an, der Zeuge habe seine Erinnerung so geschildert, wie in ihrem Vermerk niedergelegt – er habe Zschäpe am Morgen des 16.6.2011 morgens zum Bahnhof gebracht, außerdem habe er einige Wochen vorher einmal Uwe Böhnhardt gefahren. Die Versuche von Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Stahl, Widersprüche in die BeamtInnen hineinzufragen, zeichneten sich wieder einmal mehr durch Aufgeregtheit als durch Substanz aus. Weiterlesen

06.11.2014

Blood and Honor und Combat 18 in Dortmund

Die Nebenklage stellte heute wichtige Beweisanträge zur möglichen Tatbeteiligung der Dortmunder Naziszene unter anderem am Mord an Mehmet Kubaşik. Zum Zeitpunkt der NSU-Morde existierte in Dortmund eine gut organisierte, militante Naziszene. Um die Band Oidoxie trat unter dem Namen „Streetfighting Crew“ eine fest organisierte Gruppe auf. Um diese Gruppe wurde auch eine „Combat 18“-Gruppe aufgebaut, die aus der Ideologie von Blood and Honour den bewaffneten Kampf als Ziel anstrebte. Die Gruppen waren fest eingebunden in das bundesweite und internationale Blood and Honour-Netzwerk und hätten über diese Verbindung, beispielsweise aus Belgien, Waffen beziehen können.

Als Zeuge gehört werden soll unter anderen der Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes Sebastian Seemann. Dieser wurde bereits am 13. Dezember 2011 vernommen und machte Angaben über den Aufbau einer Combat-18-Zelle in Dortmund durch den Sänger der Band Oidoxie. Zu einer Zeit, als in der Öffentlichkeit noch nicht über die „Turner Tagebücher“ diskutiert wurde, wies der Zeuge Seemann darauf hin, dass die „Mordserie an den türkischen und dem griechischen Einzelhändlern“ der Beschreibung von Anschlägen aus den Turner Tagebüchern entspricht. Außerdem machte der Zeuge Seemann konkrete Angaben über die mögliche Herkunft der beiden Mordwaffen, nämlich der umgebauten Bruni, die in 9 der NSU-Morde zum Einsatz kam und der TT33 (Mordfall Heilbronn),und bat darum, Bilder dieser Waffen vorgelegt zu bekommen, um seine Angaben konkretisieren zu können.

Seemann nahm zusammen mit seinem guten Freund Michael Berger, der am 16. Juni 2000 drei Polizisten in Dortmund erschoss, an Schießübungen teil .Der Zeuge Robin Schmiemann, der zwischenzeitlich Briefkontakt zu Beate Zschäpe hatte, gab an, dass ihn der Zeuge Seemann zu einem Raubüberfall am 2. Februar 2007 angestiftet und ihm dafür die Waffe besorgt habe. Mit dieser Waffe schoss Schmiemann auf einen tunesischen Kunden im Laden.

Über die gestellten Beweisanträge soll auch überprüft werden, inwieweit Seemann bereits 1997 Kontakt zu einzelnen Angeklagten bzw. zum NSU hatte. Der Aufbau einer „Combat 18“ Zelle in Dortmund mit Zugang zu Waffen im Jahr 2006 ist ein Indiz dafür, dass es Verbindungen zwischen dem NSU und militanten Neonazizellen in Dortmund gegeben hat, über die Informationen über Dortmund als möglichen Tatort des NSU geflossen sind. Bis heute ist nicht nachvollziehbar, wie die NSU-Mörder den Tatort in Dortmund ausspioniert haben. Unterlagen, aus denen sich eine sorgfältige Ausspähung des Tatortes ergäben, wurden nicht gefunden.

Als weiterer Zeuge soll der Sänger und Anführer der 1995 gegründeten Dortmunder Neonaziband „Oidoxie“ gehört werden.Die Band „Oidoxie“ gehörte zum „Blood and Honour“-sowie zum “Combat 18“-Netzwerk, also der Organisation, die nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme das Trio unmittelbar nach deren Untertauchen in Sachsen unterstützt hat. Es ist daher davon auszugehen, dass dasselbe Netzwerk zumindest Teil eines Unterstützerumfeldes gewesen ist, welches die Täter bei den Morden vor Ort –in diesem Fall in Dortmund -unterstützt hat.

Es ist unklar, ob der Senat diesen Anträgen, sowie den weiteren Anträgen, die insbesondere auf Beiziehungen von Akten zu den genannten Personengruppen gerichtet sind, nachkommen wird – eine solche Beweisaufnahme wäre eine endgültige Absage an die in der Anklage vertretene These, der NSU sei eine isolierte Gruppe gewesen und habe nur aus drei Personen und wenigen Unterstützern bestanden. Der Senat würde sich damit noch klarer ,als bislang ohnehin schon geschehen, gegen die Bundesanwaltschaft positionieren. Allerdings drängt sich diese Beweisaufnahme durchaus auf und der Senat hat inzwischen mehrfach ein tiefergehendes Interesse an den Verbindungen zwischen dem NSU und militanten Naziorganisationen wie Blood and Honour entwickelt.

Ein Dortmunder Polizeibeamter, der in der Nacht nach der Tat in Dortmund einen telefonischen Hinweis notiert hatte, konnte sich zwar an nichts erinnern, war aber sicher, dass alles was er damals notiert hat richtig war.

Die Fortsetzung der Vernehmung des ehemaligen Mitglieds des THS und Gewährsperson des Thüringer Verfassungsschutzes Andreas Rachhausen (vgl. blog vom 23.07.2014) brachte in der Sache keinen Fortschritt. Rachhausen war laut des damaligen Leiters des polizeilichen Staatsschutzes in Saalfeld-Rudolstadt „einer der gefährlichsten Rechtsextremisten zu der damaligen Zeit“. In seinen Vernehmungen spielte Rachhausen seine Aktivitäten herunter. Er hatte sich selbst über einen längeren Zeitraum einem Haftbefehl entzogen und war in Belgien, USA und Dänemark untergetaucht. Festgenommen wurde er schließlich 1994 bei dem auf der Flucht vor der deutschen Justiz nach Dänemark verzogenen Holocaustleugner Thies Christophersen, dem er, so seine Aussage, beim Versandt von Zeitungen half. Die Thüringer Naziszene war bereits zu diesem Zeitpunkt bundesweit und international vernetzt und verfügte über einige Erfahrung im „Untertauchen“ auf der Flucht vor der Polizei. Das Trio konnte sich im Thüringer Heimatschutz diese Erfahrung aneignen.

08./09.10.2013

Spuren aus dem Brandschutt belasten Zschäpe und Eminger

Zunächst wurde der Nachbar der Dortmunder Zeugin gehört, die vergangene Woche angegeben hatte, einen bulligen Skinhead zusammen mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vor dem Haus gesehen zu haben. Der Zeuge bestritt selbstverständlich, irgendwelche Kontakte in die Naziszene zu haben, alles andere hätte ihn ja auch zu einem Verdächtigen gemacht. Sein Abstreiten rechter Kontakte wirkte allerdings wenig glaubhaft: seine Kindern tragen Namen, die unmittelbar an nazistische Ideologie erinnern, beim Fußball hat er keine Probleme, mit Dortmunder Nazigrößen im selben Fanblock zu stehen, und den Spruch „Zick Zack Kanackenpack“ empfindet er nicht als politisch rechts.

All das kann die Zeugenaussage der Nachbarin von vergangener Woche, nach dem 31. März 2006 habe sie Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gemeinsam mit einem bulligen Skinhead auf dem Nachbargrundstück neben ihrem Wohnhaus in Dortmund gesehen, nicht widerlegen.

Diese Zeugenaussage ist aber insoweit problematisch, als die Beobachtung sieben Jahre her ist und die Zeugin sich Ende 2011 an die drei erinnerte, nachdem sie die Fahndungsbilder im Fernsehen gesehen hatte. Alleine auf eine solche Identifikation könnte eine Verurteilung nicht gestützt werden. Die Bedeutung der Aussage der Zeugin wird erst im weiteren Prozessverlauf deutlich werden. Sollten weitere Hinweise zu einem Aufenthalt auch Zschäpes an Tatorten bekannt werden, wird diese Aussage erneut in den Vordergrund treten. Bis dahin muss festgehalten werden, dass es für eine Verurteilung Zschäpes wegen täterschaftlicher Begehung der hier angeklagten Morde auch gar nicht erforderlich ist, dass sie sich selbst an einem der Tatorte aufgehalten hat.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung machte eine Polizistin Angaben zur Auswertung einer Festplatte aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße. Auf dieser wurden neben anderen Dateien das Bekennervideo des NSU, aber auch zwei Vorläuferversionen dieses Videos und Arbeitsmaterial aus der Erstellung gefunden. Das Bekennervideo lag in einem Ordner zum Brennen auf DVD bereit, zahlreiche Versandadressen waren vorbereitet. Der Versand war also von langer Hand vorbereitet und geplant.

In einem anderen Ordner auf dieser Festplatte fanden sich zahlreiche Dateien, die dem Angeklagten Eminger zuzurechnen sind, so etwa mit Hakenkreuzen versehene Weihnachtskarten an seine Eltern, Schwiegereltern und gesamte Familie, Vorlagen für Tattoos, Bilder seiner Frau und Kinder. Dies spricht dafür, dass Eminger, der sich mit Bildverarbeitung selbständig gemacht hatte, das Bekennervideo zusammengestellt und bearbeitet hat.

Am Mittwoch, dem 9.10., wurde einmal mehr die Angeklagte Zschäpe belastet. Im Brandschutt der Frühlingsstraße war ein aus 68 Artikeln bestehendes Archiv zu den Mordanschlägen des NSU gefunden worden. Obwohl Fingerabdrücke naturgemäß auf Papier sehr schlecht zu sichern sind, wurden zwei Fingerabdrücke Zschäpes gefunden.

Den gesamten Nachmittag über wurde ein Polizeibeamter befragt, der anhand der vorliegenden Mietverträge für PKW und Wohnmobile ermittelt hatte, welche Fahrten mit diesen unternommen worden sein können. Dabei hatte dieser Beamte allerdings keine eigenen Ermittlungen außer der reinen Auswertung durchgeführt.

Demnach wurden insgesamt bei vier Autovermietungen Fahrzeuge angemietet, anfangs auf Namen und Ausweis André Eminger, später als Holger Gerlach, nach Wahllichtbildvorlagen sei allerdings davon auszugehen, dass die Fahrzeuge von Uwe Böhnhardt angemietet wurden. Auch Beate Zschäpe sei von Mitarbeitern der Autovermieter wiedererkannt worden. Allerdings wurde bei einer Anmietung auf den Namen Eminger die Telefonnummer eines tatsächlich von diesem genutzten Mobilanschlusses angegeben, was dafür spricht, dass nicht nur dessen Ausweispapiere benutzt wurden, sondern er auch in direktem Kontakt stand.

Insgesamt seien 65 Anmietungen festgestellt worden. Bei 15 Anmietungen hätten sich zeitliche Überschneidungen zu 17 Straftaten ergeben. Auch die gefahrenen Kilometer hätten, soweit angegeben, zu den Fahrtstrecken zu den begangenen Straftaten gepasst. Andere Anmietungen hätten zum Teil mit Urlauben in Verbindung gebracht werden können. Nach der Auswertung seien für die Anmietungen in den Jahren 2000 bis 2011 sowie den vermuteten Benzinverbrauch Kosten in Höhe von 27.622,62 Euro entstanden.

Eines der angemieteten Fahrzeuge sei im Rahmen einer Fahndung nach dem Mord an der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn erfasst worden.

02.10.2013

Ayse Yozgats Appell

Der heutige Verhandlungstag begann mit einer tief berührenden Erklärung der Mutter des ermordeten Halit Yozgat, Ayse Yozgat:

„Mein Appell richtet sich an Frau Zschäpe. Sie sind auch eine Dame. Ich spreche als Mutter von Halit Yozgat. Ich bitte Sie, dass Sie all diese Vorfälle aufklären. Weil Sie eine Frau sind, denke ich, dass sich Frauen untereinander verstehen. Seit sieben Jahren schlafe ich nur noch zwei Stunden. …

Ich bitte um Aufklärung. Befreien Sie mich bitte von diesen Gefühlen. Ich fühle mich sehr stark beeinträchtigt. Nicht dass Sie die Sünden von anderen auf sich nehmen. Denken sie bitte immer an mich, wenn sie sich ins Bett legen. Denken sie daran, dass ich nicht schlafen kann. Danke.“

Der weitere Verhandlungstag brachte vor allem Berichte der Ermittlungen durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, die die Angeklagte Zschäpe schwer belasten.

Demnach wurden in dem NSU-Bekennervideo Fotos verwendet, die unmittelbar nach den Morden an Enver Şimşek, Süleyman Taşköprü und Abdurrahim Özüdoğru gemacht wurden, und zwar bevor Polizei, SanitäterInnen oder andere Personen an den Tatorten eintrafen. Es ist also davon auszugehen, dass die Bilder von den Mördern gemacht und dann in das Video eingebaut wurden, das Zschäpe an verschiedene Adressen als Tatbekennung abschickte.

Zudem wurde im Brandschutt der Wohnung Frühlingstraße ein Kartenausschnitt von Nürnberg gefunden, in dem der Tatort Scharrerstraße eingezeichnet war. Auf einem aufgefundenen Zettel stand die Adresse des Tatorts in Kassel sowie wichtige Funkfrequenzen der Nordhessischen Polizei. Die NSU-Mörder waren also in der Lage, per Funkscanner den Polizeifunk abzuhören.

Besonders belastend für Zschäpe dürfte der Fund eines Mobiltelefons mit SIM-Karte im Brandschutt in der Frühlingsstraße sein. Mit diesem wurde wenige Stunden vor dem Mord an Theodoros Boulgarides in direkter Umgebung des Tatortes in München ein Telefonat mit einer Telefonzelle in Zwickau geführt. Das Telefon wurde nicht für Alltagsgespräche benutzt. Wenn Zschäpe einen Anruf zu einem ansonsten nicht benutzten Telefon gezielt von einer Telefonzelle aus durchführte, dann deswegen, um keine Spuren zu hinterlassen. Auch ein solches Verhalten spricht eindeutig für eine direkte Einbindung Zschäpes in die Morde. Schließlich wurden ihre Fingerabdrücke in der Frühlingsstraße an Zeitungsartikeln des „Kölner Express“ vom 11.06.2004 zum Sprengstoffanschlag in der Keupstraße sowie der Tageszeitung München vom 30.08.2001 zum Mord an Habil Kılıç gefunden.

Der Ehemann der Dortmunder Zeugin, die angegeben hat, im April 2006 Zschäpe gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt gegenüber ihres Hauses gesehen zu haben, konnte nicht erklären, warum seine Frau dieses Wissen erst in diesem Jahr einem Nebenklägervertreter offenbarte. Er erinnere sich daran, dass sie sich sicher gewesen sei, die drei erkannt zu haben. Letztlich hätten Beobachtungen und Vermutungen seiner Frau für ihn nicht ausgereicht, um an die Polizei oder die Öffentlichkeit zu gehen. „Es gab keine Indizien und keinen Nachweis. Ich hatte auch Angst, mich lächerlich zu machen.“ Diese Einschätzung mag heute sonderbar scheinen, die Aussage machte aber insgesamt einen authentischen Eindruck. Auf die Glaubhaftigkeit der Aussage seiner Frau hat sie indes keine Auswirkung.