Schlagwort-Archive: Frühlingsstraße

07.06.2018

RA Heer beendet Plädoyer zur Brandstiftung in der Frühlingsstraße

Rechtsanwalt Heer setzte heute seine langatmigen Ausführungen zur Frage der Strafbarkeit Zschäpes wegen Brandstiftung und versuchten Mordes an der älteren Dame in der Nachbarwohnung und den beiden Handwerker, die Bauarbeiten im Haus ausführten, fort. Vormittags setzte er sich weiter mit den einzelnen Beweismitteln auseinander, kam dann am Nachmittag zur juristischen Bewertung.

War es schon bei den pseudo-genauen und langatmigen Ausführungen zur Beweiswürdigung äußerst ermüdend, Heer zuzuhören, so steigerte sich dies bei den Ausführungen zur rechtlichen Bewertung noch: Weiterlesen

23.10.2014

Zum Brand in der Frühlingsstraße

Heute war der ehemalige Verteidiger von Beate Zschäpe, an den sie sich am 8.11.2011 gewandt hatte, als Zeuge geladen. Zschäpe hatte ihn teilweise von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden, um über ihn zu beweisen, dass sie am 4.11.2011 bei ihrer Nachbarin in der Frühlingsstraße geklingelt hatte, damit diese durch das von Zschäpe gelegte Feuer nicht verletzt wird.

Wie bereits erwähnt, würde ein solches Klingeln allerdings ohnehin nicht gegen, sondern für einen Tötungsvorsatz Zschäpes sprechen: Denn damit hätte sie gerade gezeigt, dass sie davon ausging, dass ihre Nachbarin im Hause war und dass das Feuer diese in Lebensgefahr bringen würde. Dass Zschäpe mit der Nachbarin gesprochen und sie zum Verlassen des Hauses aufgefordert hätte, behauptet die Verteidigung nicht.

Für viel Diskussionen im Gerichtssaal sorgte das prozessuale Vorgehen der Verteidigung: die hatte den Ex-Verteidiger nur extrem eingeschränkt von seiner Schweigepflicht befreit – wie mehrere NebenklägervertreterInnen beanstandeten, lief die Erklärung letztlich darauf hinaus, dass der Zeuge nur die Beweisbehauptung der Verteidigung abnicken sollte und sonst nichts. Sämtliche Fragen anderer Beteiligter, auch solche, die im Zusammenhang mit dem behaupteten Gespräch standen, wurden von der Verteidigung beanstandet, noch bevor der Zeuge selbst entschieden hatte, ob er sich auf seine Schweigepflicht berufen wollte oder nicht. Das Gericht ließ die meisten dieser Fragen zu, der Zeuge antwortete relativ wortkarg.

Jedenfalls ging der Plan der Verteidigung auch inhaltlich nicht auf: denn es wurde klar, dass die Angaben von Zschäpe in dem Gespräch ohnehin wenig ergiebig waren – so war der Ex-Verteidiger etwa der Meinung, die alte Dame habe im selben Aufgang gewohnt wie Zschäpe und Zschäpe habe daher bei ihr an der Wohnungstür geklingelt. Tatsächlich hatte Zschäpe aber nur am Hauseingang geklingelt und keine Möglichkeit festzustellen, ob die damals bereits weit über 80jährige Frau ihr Klingeln überhaupt gehört hatte. Gleichzeitig ist über die Aussage des Zeugen aber auch eingeführt, dass Zschäpe ihm gegenüber mindestens implizit eingestanden hat, das Feuer in der Frühlingsstraße gelegt zu haben.

Am Ende ging es noch kurz um die Vernehmung des Neonazis und Ex-V-Mannes Sczepanski, der für den 4.11.2014 geladen ist. Dieser befindet sich im Zeugenschutz, das zuständige Innenministerium in Brandenburg stimmt einer Vernehmung nur zu, wenn diese per Videovernehmung, mit Verfremdung von Aussehen und Stimme des Zeugen und (!) unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem Sitzungssaal in München stattfindet. Begründet wird dies mit angeblichen Gefahren von Racheakten durch Neonazis für den „Verrat“ des Zeugen. Die Nebenklage machte deutlich, dass diese Gefahrprognose arg konstruiert ist – der Angeklagte Schultze etwa, der auch im Zeugenschutzprogramm ist, sitzt seit über 150 Tagen ohne besondere Schutzmaßnahmen in der Hauptverhandlung, ohne dass es irgendwelche wahrnehmbaren Gefährdungen gab oder auch nur ein Foto von ihm in der Öffentlichkeit erschien. Sie forderte das Gericht auf, beim Ministerium darauf zu drängen, dass der Zeuge in München aussagt.

09.07.2014

Mühsame Befragung zu Böhnhardt

Zunächst sollte heute Morgen Matthias Dienelt befragt werden, der über insgesamt 7 Jahre Wohnungen für den NSU angemietet hatte, zunächst in der Polenzstraße, später in der Frühlingsstraße. Gegen Dienelt läuft immer noch ein Strafverfahren wegen Unterstützung des NSU, insofern verweigerte er erwartungsgemäß die Aussage.

Daher wurde in direktem Anschluss ein Polizeibeamter aus Chemnitz befragt, der Dienelt kurz nach dem Brand in der Frühlingsstraße vernommen hatte. Dieser hatte damals angegeben, über seinen Freund André Eminger einen Max Florian B. kennengelernt zu haben und für diesen nacheinander die beiden Wohnungen angemietet zu haben. B. habe ihm gesagt, er könne wegen Schulden keinen Mietvertrag unterschreiben. In beiden Wohnungen habe er ein Zimmer gehabt, aber nur selten dort geschlafen. Zuletzt habe er etliche Monate nicht mehr in der Frühlingsstraße geschlafen.

Zutreffend hatte Dienelt Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt als Lise, Mac und Gerry beschrieben. Seine sonstige Geschichte ist wenig glaubhaft, so dass seine Aussageverweigerung konsequent ist. Es spricht vielmehr alles dafür, dass Dienelt sehr genau wusste, für wen und warum er die Wohnung anmietete. Dienelt war zusammen mit André Eminger in ihrer Heimatstadt Johanngeorgenstadt auch politisch in der Naziszene aktiv.

Danach wurde der Bruder von Uwe Böhnhardt vernommen. Dieser beschrieb sein nicht besonders enges Verhältnis zu seinem Bruder, dessen Identifikation mit der Naziszene und schließlich sein Abtauchen. En wirklich enges Verhältnis hatte offensichtlich nur während der Kindheit bestanden, später nahm er den Nazi-Bruder in SA-Uniform eher als Belastung für das eigene Leben wahr.

Die Nebenklage stellte anschließend einen umfangreichen Beweisantrag zur Verbindung von André Eminger zu den sogenannten Hammerskins, einer Organisation, die wie „Blood and Honour“ mittels Musik und Konzerten Naziideologie und Terrorkonzepte propagiert. Eminger hatte gemeinsam mit seinem Bruder Maik eine Gruppe „Weisse Bruderschaft Erzgebirge“ aufgebaut, die ideologisch und personell eng mit den Hammerskins verbunden war und die die von amerikanischen Naziterroristen in ihren „14 Words“ aufgestellte Forderung „We must secure the existence of our people and a future for White children.“(Wir müssen die Existenz unseres Volkes und die Zukunft für die weißen Kinder sichern.) als quasi-religiöse Losung verbreitet.

15.01.2014

Abschließend zum Brand in der Frühlingsstraße 26

Heute wurde das abschließende Gutachten zum Brand in der Frühlingsstraße 26 gehört. Beide Sachverständige waren sich in Ihrer Einschätzung einig und bestätigten, was auch schon frühere Beweise gezeigt hatten: Explosion und Brand entstanden durch Ausschütten und Anzünden größerer Mengen Benzin, es bestand eine ganz erhebliche Gefahr für Personen im Haus Frühlingsstraße 26/26a und um das Haus herum.

Damit ist die Beweisaufnahme zum Brand in der Frühlingsstraße weitgehend beendet. Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Reinicke fasste in einer Erklärung die Beweisergebnisse zusammen und kam zu dem Schluss, dass der Anklagevorwurf gegen Beate Zschäpe – dreifacher versuchter Mord – insoweit bestätigt worden ist.

Rechtsanwalt Hoffmann erwiderte kurz auf die Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft zum Beweisantrag aus der letzten Woche (inhaltlich vgl. den Bericht vom 14.01.2014). Er wies nochmals darauf hin, dass der Beweisantrag eine Unterstützungshandlung des Angeklagten Wohlleben im Sinne des § 129a StGB und eine zumindest versuchte Beihilfe zu den nach dem Februar 2004 erfolgten Straftaten des NSU belegen könnte und die Beweisaufnahme daher notwendig ist.

9.-11.12.2013

Die Verhandlungswoche hat praktisch keine für das Verfahren erheblichen Ergebnisse erbracht.

Eine Polizeibeamtin berichtete über ihre Ermittlungen zu Zschäpes Aufenthalt zwischen dem Verlassen des brennenden Hauses in der Frühlingsstraße und ihrer Selbststellung bei der Polizei. Die Details dieser Tour werden noch detailliert über direkte Zeugen eingeführt werden.

Beachtenswert war allenfalls die Vernehmung einer Nachbarin aus der Zwickauer Polenzstraße und ihres Sohnes. Die Zeugin hatte in Zschäpe offensichtlich eine Freundin gefunden, die bereit war, sich ihre Sorgen anzuhören, und die auch nach dem Auszug aus der Polenzstraße regelmäßig zu Besuch kam. Zschäpe hatte diese Zeugin nicht nur als verständige Zuhörerin, sondern auch finanziell unterstützt und z.B. für sie eingekauft. Die Zeugin hatte noch bei der Polizei ihr Entsetzen darüber ausgedrückt, dass an diesem Geld ja „Blut dranhing“. In der Hauptverhandlung war hiervon nicht mehr die Rede. Vielmehr entstand eine Stimmung, in der beinahe schon eine Solidarisierung der Zeugin mit ihrer ehemaligen Freundin spürbar war.

Der Sohn der Zeugin konnte weniger über das tägliche Zusammenleben mit Zschäpe berichten, behauptete aber, wie auch seine Mutter, Zschäpe habe ihn einmal davor gewarnt, in die rechte Szene abzudriften. Allerdings wichen seine Darstellungen dieser Szene und die seine Mutter in zentralen Punkten so eindeutig voneinander ab, dass sich die Vermutung aufdrängt, dass hier Mutter und Sohn ihre gemeinsame Bekannte und Freundin Zschäpe in ein positives Licht rücken wollten.

Dies gilt umso mehr, als sich schnell herausstellte, dass der Sohn trotz seiner Beteuerung, er habe mit „rechter Politik“ nichts zu tun, ideologisch eng in neonazistischen Vorstellungen verwurzelt ist und insoweit ein Motiv hätte, Zschäpe zu helfen. Nachdem ihm ein Interview, das er anonym gegeben hatte, vorgehalten wurde, gab er an: Asylbewerber, die „nicht arbeiten“ „hasse ich ganz ehrlich“. Die Forderung nach Entschädigung von Opfern des NSU „finde ich absolut asozial. Es gibt andere Menschen, die Schlimmeres erlebet haben. … Die kriegen auch keine Entschädigung.“ Auf Vorhalt der Nebenklage gab er auch zu, bei Facebook die Kampagne gegen eine Asylbewerberunterkunft in Schneeberg und die Rechtsrock-Band Endstufe zu bewerben. Gefragt, was ihn von einem „Rechten“ unterscheide, meinte er, ein „Rechter“ trage seine Meinung äußerlich frei zur Schau, er selbst halte damit hinterm Berg. Nach dieser Definition dürften viele der rechten Zeugen aus diesem Verfahren, zumindest bei ihrer Aussage vor Gericht, als „unpolitisch“ einzustufen sein.

Die Befragung von weiteren Urlaubsbekanntschaften des „Trios“ bestätigte das bekannte Bild: im relativ kostspieligen Urlaub unter Deutschen waren die drei kinderliebe, fürsorgliche Wohnwagennachbarn, mit denen man eine schöne Zeit verbringen konnte. Beate Zschäpe war die Mütterliche, die „ihre Männer“ umsorgte und die gemeinsame Kasse verwaltete.

15.10.2013

“Diese Notizen können nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort entstanden sein”

Der heutige Verhandlungstag machte einerseits deutlich, wie akribisch die NSU-Mörder ihre Taten vorbereiteten, andererseits, warum die deutsche Polizei unfähig war, die Täter zu ermitteln.

Zunächst sagte eine Polizistin aus, die Fundstücke aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße untersucht hatte. Demnach hatte Zschäpe 2011 unter ihrem Aliasnamen Lisa Pohl eine Reise nach Paris für die Familie Eminger gebucht – ein Geburtstagsgeschenk für André Eminger oder ein Dank für die Anmietung von Fahrzeugen, die vermutlich für Morde und Bombenanschläge verwendet wurden.

Ein anderer Polizeibeamter hatte Kartenmaterial aus dem Brandschutt ausgewertet und festgestellt, dass die Beweisvernichtung durch Brandstiftung beinahe geklappt hätte: alle Fundstücke wiesen Brandspuren auf. Insbesondere zu Nürnberg, München, Kassel und Dortmund lagen umfangreiches Kartenmaterial, Adresslisten und diverse Notizen vor. Insgesamt waren 267 mögliche Ziele erfasst, darunter Räume von Parteien (überwiegend der PDS/Die Linke), Einrichtungen muslimischer Vereine sowie Asylbewerberunterkünfte und -beratungsstellen.

Diese Notizen konnten nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort über Zeiträume zwischen 4-8 Wochen und 12 Monaten entstanden sein. Das stellt erneut die Behauptung der Anklageschrift in Frage, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten alleine gehandelt – es ist schlicht nicht vorstellbar, dass die drei alleine Ausspähungen in diesem Umfang durchgeführt haben können. Vielmehr legt die Beweisaufnahme nahe, dass lokale Nazis vor Ort die Morde mit geplant haben.

Ein Kartenausschnitt von Nürnberg fand sich auch auf einer Festplatte, die bei Eminger gefunden wurde.

Ein Sachverständiger des bayerischen Landeskriminalamtes bestätigte, dass das anonyme Handy, das kurz vor dem Mord an Theodoros Boulgarides von einer Telefonzelle in Zwickau aus angerufen wurde, sich mit Sicherheit in direkter Nähe des Tatortes in München befand – ein weiteres Indiz für eine direkte Beteiligung Zschäpes an der Durchführung der Morde.

Die Auswertung der Aufzeichnungen zu den Morden ergab, dass die Täter ihre Opfer nach klaren Kriterien ausspähten: die Tatorte mussten an größeren Ausfallstraßen liegen, es musste Fluchtwege für Autos und für Fahrräder geben, die Opfer sollten möglichst türkischstämmig und im mittleren Alter sein. Diese Gemeinsamkeiten sind aber in den Ermittlungen nahezu untergegangen, weil die Polizei immer Motive in den Personen der Ermordeten und ihrem Umfeld suchte.

So machte auch die Vernehmung des Polizeibeamten Blumenröther wieder deutlich, wie stark die Polizeiarbeit durch Vorurteile und Inkompetenz geprägt war. Der Zeuge, inzwischen im Ruhestand, war Hauptermittler der SoKo „Theo“, die den Mord an Theodoros Boulgarides aufklären sollte. Er erklärte, es habe keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv gegeben. Ein verräterischer Versprecher unterlief ihm, als er sagte, es habe schon „ein Ausländermotiv“ gegeben angesichts einer Mordserie an Migranten. Angehörige des Ermordeten hätten immer wieder ein ausländerfeindliches Motiv in den Raum gestellt, dafür habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben.

Der Zeuge will keine Anhaltspunkte zu Ermittlungen in Richtung Neonazi-Szene gesehen haben – und dies, obwohl zwei Personen, die Kontakt zu dem verurteilten Naziterroristen Martin Wiese und dem militanten Neonazi Norman Bordin hatten, direkt nach der Tat am Tatort angetroffen wurden. Die Vernehmung der beiden sei sehr ruhig verlaufen, sie seien kooperativ gewesen, und sie hätten Bordin und Wiese zwar etwa zehnmal getroffen, aber „nur privat“. „Einer hat sogar angegeben, dass er einen Moslem als Freund habe.“ Damit war die Ermittlung in Richtung Naziszene beendet. Hinweise auf weitere Verstrickungen der beiden in die Naziszene, die an die BOA Bosporus in Nürnberg gegangen waren, will der Zeuge in München nicht erhalten haben.

Der Termin am Donnerstag fällt aus, da der einzige Zeuge für diesen Tag nicht erscheinen wird. Gegen den Schweizer, der die Tatwaffe Ceska verkauft haben soll, wird in der Schweiz ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Mord geführt, so dass er die Aussage verweigern kann.

08./09.10.2013

Spuren aus dem Brandschutt belasten Zschäpe und Eminger

Zunächst wurde der Nachbar der Dortmunder Zeugin gehört, die vergangene Woche angegeben hatte, einen bulligen Skinhead zusammen mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vor dem Haus gesehen zu haben. Der Zeuge bestritt selbstverständlich, irgendwelche Kontakte in die Naziszene zu haben, alles andere hätte ihn ja auch zu einem Verdächtigen gemacht. Sein Abstreiten rechter Kontakte wirkte allerdings wenig glaubhaft: seine Kindern tragen Namen, die unmittelbar an nazistische Ideologie erinnern, beim Fußball hat er keine Probleme, mit Dortmunder Nazigrößen im selben Fanblock zu stehen, und den Spruch „Zick Zack Kanackenpack“ empfindet er nicht als politisch rechts.

All das kann die Zeugenaussage der Nachbarin von vergangener Woche, nach dem 31. März 2006 habe sie Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gemeinsam mit einem bulligen Skinhead auf dem Nachbargrundstück neben ihrem Wohnhaus in Dortmund gesehen, nicht widerlegen.

Diese Zeugenaussage ist aber insoweit problematisch, als die Beobachtung sieben Jahre her ist und die Zeugin sich Ende 2011 an die drei erinnerte, nachdem sie die Fahndungsbilder im Fernsehen gesehen hatte. Alleine auf eine solche Identifikation könnte eine Verurteilung nicht gestützt werden. Die Bedeutung der Aussage der Zeugin wird erst im weiteren Prozessverlauf deutlich werden. Sollten weitere Hinweise zu einem Aufenthalt auch Zschäpes an Tatorten bekannt werden, wird diese Aussage erneut in den Vordergrund treten. Bis dahin muss festgehalten werden, dass es für eine Verurteilung Zschäpes wegen täterschaftlicher Begehung der hier angeklagten Morde auch gar nicht erforderlich ist, dass sie sich selbst an einem der Tatorte aufgehalten hat.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung machte eine Polizistin Angaben zur Auswertung einer Festplatte aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße. Auf dieser wurden neben anderen Dateien das Bekennervideo des NSU, aber auch zwei Vorläuferversionen dieses Videos und Arbeitsmaterial aus der Erstellung gefunden. Das Bekennervideo lag in einem Ordner zum Brennen auf DVD bereit, zahlreiche Versandadressen waren vorbereitet. Der Versand war also von langer Hand vorbereitet und geplant.

In einem anderen Ordner auf dieser Festplatte fanden sich zahlreiche Dateien, die dem Angeklagten Eminger zuzurechnen sind, so etwa mit Hakenkreuzen versehene Weihnachtskarten an seine Eltern, Schwiegereltern und gesamte Familie, Vorlagen für Tattoos, Bilder seiner Frau und Kinder. Dies spricht dafür, dass Eminger, der sich mit Bildverarbeitung selbständig gemacht hatte, das Bekennervideo zusammengestellt und bearbeitet hat.

Am Mittwoch, dem 9.10., wurde einmal mehr die Angeklagte Zschäpe belastet. Im Brandschutt der Frühlingsstraße war ein aus 68 Artikeln bestehendes Archiv zu den Mordanschlägen des NSU gefunden worden. Obwohl Fingerabdrücke naturgemäß auf Papier sehr schlecht zu sichern sind, wurden zwei Fingerabdrücke Zschäpes gefunden.

Den gesamten Nachmittag über wurde ein Polizeibeamter befragt, der anhand der vorliegenden Mietverträge für PKW und Wohnmobile ermittelt hatte, welche Fahrten mit diesen unternommen worden sein können. Dabei hatte dieser Beamte allerdings keine eigenen Ermittlungen außer der reinen Auswertung durchgeführt.

Demnach wurden insgesamt bei vier Autovermietungen Fahrzeuge angemietet, anfangs auf Namen und Ausweis André Eminger, später als Holger Gerlach, nach Wahllichtbildvorlagen sei allerdings davon auszugehen, dass die Fahrzeuge von Uwe Böhnhardt angemietet wurden. Auch Beate Zschäpe sei von Mitarbeitern der Autovermieter wiedererkannt worden. Allerdings wurde bei einer Anmietung auf den Namen Eminger die Telefonnummer eines tatsächlich von diesem genutzten Mobilanschlusses angegeben, was dafür spricht, dass nicht nur dessen Ausweispapiere benutzt wurden, sondern er auch in direktem Kontakt stand.

Insgesamt seien 65 Anmietungen festgestellt worden. Bei 15 Anmietungen hätten sich zeitliche Überschneidungen zu 17 Straftaten ergeben. Auch die gefahrenen Kilometer hätten, soweit angegeben, zu den Fahrtstrecken zu den begangenen Straftaten gepasst. Andere Anmietungen hätten zum Teil mit Urlauben in Verbindung gebracht werden können. Nach der Auswertung seien für die Anmietungen in den Jahren 2000 bis 2011 sowie den vermuteten Benzinverbrauch Kosten in Höhe von 27.622,62 Euro entstanden.

Eines der angemieteten Fahrzeuge sei im Rahmen einer Fahndung nach dem Mord an der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn erfasst worden.

30.07.2013

Die alte Dame aus der Frühlingsstraße

Das Gericht vernahm drei Zeuginnen zum Brand in der Zwickauer Frühlingsstraße. Die Zeuginnen sind Angehörige der alten Dame, die Wand an Wand zur Wohnung der “Drei” wohnte. Eine von ihnen brachte die alte Dame nach Ausbruch des Feuers in Sicherheit.

Durch ihre Aussagen wurde klar, dass die Nachbarin der “Drei” in recht schlechtem gesundheitlichen Zustand, v.a. allem sehr schlecht zu Fuß und schwerhörig war, und dass dies Beate Zschäpe bewusst war. Die Anklage wirft ihr versuchten Mord an der Nachbarin vor. Aus den heutigen Aussagen wurde deutlich, dass das Feuer eine ganz erhebliche Lebensgefahr für diese bedeutete. Deutlich wurde auch, dass die alte Dame das Feuer und den Verlust der Wohnung kaum verkraftet hat.

Eine der Zeuginnen berichtete zudem – wie mehrere ZeugInnen letzte Woche –, Zschäpe kurz nach Ausbruch des Brandes mit Katzenkörben in der Hand gesehen zu haben. Uneins war sie sich mit den anderen ZeugInnen nur in der Frage, welche Kleidung Zschäpe trug.

Die Verteidigung Zschäpe versuchte, Zweifel an den Aussagen der Zeuginnen zu begründen, erwirkte aber eher das genaue Gegenteil: Eine Nichte der alten Dame hatte bei der Polizei gesagt, Zschäpe habe den Tod ihrer Tante in Kauf genommen. Befragt, wie sie denn darauf komme, fasste sie schlagfertig zusammen, warum Zschäpe dieser Anklagevorwurf nachzuweisen sein wird: die sei doch direkt vor der Explosion von dem Haus weggelaufen, die beiden Männer seien da schon tot gewesen, wer solle es denn sonst gewesen sein? Die Befragung zeigte außerdem, dass die drei Nichten der alten Dame mit dieser jeden Freitagnachmittag in ihrer Wohnung Kaffee tranken und an diesem Tag etwas später dran waren. Ob das Gericht nun einen rechtlichen Hinweis erteilen wird, dass statt dreifachem auch sechsfacher versuchter Mord in Frage kommt, bleibt abzuwarten.