Schlagwort-Archive: Ralf Wohlleben

03.07.2018

Urteilsverkündung am Mittwoch, 11.07.2018. Letzte Worte der Angeklagten ohne Überraschungen.

Heute war die Publikums- und Pressetribüne bis auf den letzten Platz gefüllt. Bevor das Gericht allerdings den Angeklagten die Gelegenheit zum letzten Wort geben konnte, meldete sich zunächst Rechtsanwalt Erdal zu Wort: er hatte im Februar beantragt, dass zur Urteilsbegründung das Kruzifix im Gerichtssaal abgehängt werde; diesen Antrag hatte der Vorsitzende Richter erst gestern abgelehnt. Erdal rief dagegen nun den gesamten Senat an, blieb aber erfolglos.

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17.05.2018

Plädoyer von RA Nahrath: schrecklicher Verdacht: War Hitler gar kein Antisemit?

Nachdem Rechtsanwalt Klemke sein Plädoyer heute beendet hatte, war als letzter der Wohlleben-Verteidiger Rechtsanwalt Nahrath an der Reihe. Viele hatten erwartet, dass Nahrath, immerhin der letzte Bundes-Führer der Wiking-Jugend, zum Abschluss der Verteidigungsplädoyers nochmal das ganz große Nazi-Feuerwerk abfeuern würde. Auch er selbst warnte vor dem zweiten Teil seines Plädoyers in einem Anflug von Klemke-artigem „Humor“, es sei „Betroffenen und Leidenden angeraten, lieber ihren nächsten Gutmenschen oder örtlichen Politkommissar aufzusuchen.“

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16.05.2018

Fortsetzung des Plädoyers der Verteidigung Wohlleben

Zur heutigen Fortsetzung des Plädoyers von Wohlleben-Verteidiger Klemke gibt es wenig zu sagen, was wir nicht gestern schon gesagt hätten. Auch Klemke versuchte sich darin, den Volkstod-Antrag der Verteidigung zu verteidigen – abgesehen von Anflügen von Klemke-„Humor“ wie der Aussage, er würde den Antrag gerne noch einmal vortragen, um zu sehen, wie Nebenklagevertreter aus dem Saal „migrieren“ – sehr lustig, weil dann wären die ja Migranten! – , enthielt aber auch dieser Ausflug nichts Neues.

Einzig erwähnenswert erscheint die – allerdings für seine Verhältnisse geradezu subtil vorgetragene – Schwulenfeindlichkeit Klemkes, die sich vor allem in der verachtungsvollen Betonung zeigte, wenn er von Carsten Schultze’s „schöne[m] neuen Leben“ sprach, in dem dieser „seine homosexuellen Neigungen ungehemmt ausleben konnte.“ Weiterlesen

15.05.2018

Plädoyer der Verteidigung Wohlleben: Hetzen und Jammern

Wenn allgemein gilt, dass die Außendarstellung extrem rechter Ideologie immer zwei Kernbestandteile hat, nämlich Hetzen und Jammern, dann war beim Plädoyer der Verteidigung von Ralf Wohlleben heute Rechtsanwältin Schneiders für letzteres, Rechtsanwalt Klemke für ersteres zuständig.

Für Schneiders ist ihr Mandant vor allem ein Opfer: Opfer der Presse, die ihn eh massiv vorverurteilt habe, Opfer des „Teils der Nebenklage“, der „Szenevoyeurismus“ betrieben habe, Opfer des voreingenommenen Gerichts, das ihn um jeden Preis verurteilen wolle, weil Politik und Medien das so erwarteten. Ihr Plädoyer bestand aus einer wirren Mischung an Kritik an der Verhandlungsführung des Gerichts, Darstellung von Beweisanträgen der Verteidigung Wohlleben zu inhaltlichen Fragen, und kruden Verschwörungstheorien. Schneiders endete mit einem Antrag auf Freispruch und mit der Warnung an die Mitglieder des Gerichts, sie müssten ihr Urteil „eines Tages vor dem Richterstuhl des Ewigen verantworten“ – eine kleine Hommage an das Plädoyer des Hitler-Stellvertreters Hess im Nürnberger Prozess, die dieses Nazi-Plädoyer zu einem passenden Abschluss brachte.

Klemke – als einziger der drei Wohlleben-VerteidigerInnen nicht zuvor selbst in einer neonazistischen Organisation aktiv und daher wohl mit Nachholbedarf – begann sein Plädoyer mit einem Ausfall, der selbst beim Höcke-„Flügel“ der AfD für Aufsehen gesorgt hätte. Er faselte von „rot-grün durchsetzten“ Medien und einer „Lobby der sog. Migranten“, die einen „Schuldkult“ betrieben, durch den das deutsche Volk dazu gebracht werden solle, sich in den „Untergang als Abstammungs-, Kultur- und Schicksalsgemeinschaft“ zu fügen und diesen auch noch zu finanzieren. Klassische Umvolkungs- bzw. Volkstod-Ideologie also, wie sie sich auch im Bekenner-Video des NSU findet. Klemke verlegte sich im heutigen ersten Teil seines Plädoyers dann vor allem auf einen Angriff auf die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft zur Lieferkette der Ceska-Serie. Sein Plädoyer wurde gegen Nachmittag unterbrochen, weil Wohlleben über Kopfschmerzen klagte.

Wenig überraschend richtet sich das Plädoyer der Verteidigung Wohlleben, bei aller im Einzelnen vorgetragenen Kritik an der Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft und trotz einiger darin enthaltener Beweisanträge, eindeutig nicht an das Gericht, sondern vor allem an die Szene draußen. Insofern störte es die VerteidigerInnen auch wenig, dass sie sich sogar in ihrer Hetze selbst widersprachen – wenn sich etwa Schneiders gegen die empörten Reaktionen auf den Volkstod-Antrag der Verteidigung verwahrte und meinte, das seien Unterstellungen – und wenig später Klemke dieselben Thesen wieder drosch. Oder wenn Schneiders einerseits die bösen Nebenklagevertreter_innen angriff, die den Prozess politisiert hätten, aber andererseits versuchte, sich an zahlreiche Beweisanträge aus der Nebenklage, etwa zum Aktenschreddern beim Verfassungsschutz, anzuhängen und sich gar als Fürsprecherin für die berechtigten Interessen der Nebenkläger_innen, die Rolle des Staates aufgeklärt zu sehen, aufzuspielen

Seinen Zweck, diejenigen, die Wohlleben gerne für ein unschuldiges Opfer der „links-grün versifften“ Medien und Justiz halten wollen, von eben dieser Behauptung zu überzeugen, wird das Plädoyer erfüllen. Mehr muss dazu nicht gesagt werden. Morgen wird erneut Rechtsanwalt Klemke vortragen, dann abschließend Rechtsanwalt Nahrath.

14.03.2018

Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben – weiter am Dienstag, 20.03.2018

Wie gestern angekündigt, verlas die Verteidigung Wohlleben heute das Befangenheitsgesuch gegen alle Richter_innen des Senats. Das Gesuch stützt sich auf den Beschluss von gestern, mit dem das Gericht den windigen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt hatte. Auch dieser Antrag wird keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Es wird aber wie üblich eine Zeit dauern, dies festzustellen. Der Vorsitzende setzte den für morgen angesetzten Verhandlungstag ab, weitergehen soll es am Dienstag, 20.03.2018. Ob dieser Termin eingehalten werden kann oder weitere Tage abgesetzt werden müssen, wird sich Anfang der nächsten Woche zeigen.

Die Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm, deren Antrag auf Entpflichtung gestern abgelehnt wurde, gaben hierzu keine weitere Stellungnahme ab.

27.02.2018

Weitere sinnfreie Anträge der Verteidigung führen wohl zu weiterer Verzögerung

Heute verlas das Gericht zunächst noch zwei Dokumente zu den Reisepässen, die Holger Gerlach an Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe weitergegeben hatte.

Das Gericht trennte dann die Entscheidung über die Einziehung der vermutlichen Beute aus den Banküberfällen ab: Eine Entscheidung im Urteil würde das Verfahren unangemessen verzögern, denn eine Entscheidung über die in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Geldbeträge würde neben Zschäpe auch Böhnhardt und Mundlos bzw. deren Erben betreffen, die Erben müssten daher angehört werden. Eine Entscheidung hinsichtlich der laut Anklage an Wohlleben und Gerlach übergebenen und der bei Eminger gefundenen Geldbeträge wiederum lasse sich nur einheitlich mit der Entscheidung zu Zschäpe treffen. Das Gericht wird damit über die Frage der Einziehung außerhalb der Hauptverhandlung und per Beschluss entscheiden.  Weiterlesen

23.01.2018

Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben – verzweifelte Versuche, Alternativtäter zu präsentieren.

Zum Beginn des Verhandlungstages stellte die Verteidigung Wohlleben ihren angekündigten Beweisantrag: Jug Puskaric und Sven Rosemann, beide aktiv in Neonazi-Szene und Rotlichtmilieu, sollen als Zeugen geladen werden, sie würden bestätigen, dass sie und nicht Wohlleben und Schultze die Mordwaffe Ceska besorgt hätten. Die genannten werden dies indes wohl kaum bestätigen – und auch ansonsten spricht inhaltlich nichts für die Richtigkeit der These der Verteidigung.

So beantragte die Bundesanwaltschaft, den Antrag abzulehnen – tat dies aber, wenn auch wortgewaltig, so doch praktisch allein mit Förmeleien und ohne jeden inhaltlichen Tiefgang. Weiterlesen

17.03.2016

Zschäpes Einlassung zerfällt, Verteidigung Wohlleben blockiert und der Senat geht in Ferien

Zunächst wurden heute zwei weitere Zeugen zu Raubüberfällen des NSU befragt. Das übliche Prozedere solcher Befragungen wurde durchbrochen, als der erste Zeuge am Ende erklärte, eine offizielle Entschuldigung für alle Pannen bei den Ermittlungen wäre auch gegenüber den überlebenden Opfern angebracht. Er als Geschädigter eines Banküberfalles habe bislang keinerlei Rückmeldung erhalten. Zschäpe-Verteidiger Heer und Stahl empörten sich und intervenierten beim Vorsitzenden, er möge den Zeugen unterbrechen. Weiterlesen

25.02.2016

Wohlleben bleibt (natürlich) in Haft. Und: Termine bis Januar 2017

Heute sollten ZeugInnen zu zwei Überfällen des NSU auf Postfilialen in Chemnitz im Oktober 1999 gehört worden.

Zunächst jedoch wurde die Hauptverhandlung auf Antrag der Verteidigung Wohlleben unterbrochen. Gestern hatte das Gericht beschlossen, dass Wohlleben weiter in Haft bleibt: es sieht – auch nach seiner Aussage – weiter einen dringenden Tatverdacht, da seine Beteuerungen, er habe nicht gewusst, was Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit der von ihm und Schultze besorgten Waffe machen würden, nicht glaubhaft sind. Eine sorgfältig begründete Entscheidung, die natürlich auch aussagt, dass Wohlleben mit einer Verurteilung zu rechnen hat – was Grund für die Verteidigung ist, erneut alle Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Weiterlesen

02.03.2016

Befangenheitsantrag abgelehnt, Überfall auf Postfiliale und noch mehr Gründe, den Verfassungsschutz abzuschaffen

Das Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde wie erwartet als unbegründet verworfen, da es schlicht auf einem (wohl bewussten) Missverständnis des angegriffenen Beschlusses basierte. Das Gericht verhandelte also weiter. Allerdings begann die Verhandlung erst ab 13 Uhr – einen Grund hierfür teilte das Gericht nicht mit.

Es sagten dann zunächst zwei ZeugInnen zum Überfall des NSU auf eine Postfiliale in Zwickau im Juli 2001 aus. Auch dieser Überfall lief ähnlich ab wie die anderen – Vorhalt von Waffen, Einsatz von Pfefferspray gegen eintretende Kunden, Beute knapp 75.000 DM, erhebliche psychische Folgen für die Angestellten der Filiale, die sich auch heute in der Vernehmung wieder zeigten.

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