“Diese Notizen können nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort entstanden sein”
Der heutige Verhandlungstag machte einerseits deutlich, wie akribisch die NSU-Mörder ihre Taten vorbereiteten, andererseits, warum die deutsche Polizei unfähig war, die Täter zu ermitteln.
Zunächst sagte eine Polizistin aus, die Fundstücke aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße untersucht hatte. Demnach hatte Zschäpe 2011 unter ihrem Aliasnamen Lisa Pohl eine Reise nach Paris für die Familie Eminger gebucht – ein Geburtstagsgeschenk für André Eminger oder ein Dank für die Anmietung von Fahrzeugen, die vermutlich für Morde und Bombenanschläge verwendet wurden.
Ein anderer Polizeibeamter hatte Kartenmaterial aus dem Brandschutt ausgewertet und festgestellt, dass die Beweisvernichtung durch Brandstiftung beinahe geklappt hätte: alle Fundstücke wiesen Brandspuren auf. Insbesondere zu Nürnberg, München, Kassel und Dortmund lagen umfangreiches Kartenmaterial, Adresslisten und diverse Notizen vor. Insgesamt waren 267 mögliche Ziele erfasst, darunter Räume von Parteien (überwiegend der PDS/Die Linke), Einrichtungen muslimischer Vereine sowie Asylbewerberunterkünfte und -beratungsstellen.
Diese Notizen konnten nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort über Zeiträume zwischen 4-8 Wochen und 12 Monaten entstanden sein. Das stellt erneut die Behauptung der Anklageschrift in Frage, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten alleine gehandelt – es ist schlicht nicht vorstellbar, dass die drei alleine Ausspähungen in diesem Umfang durchgeführt haben können. Vielmehr legt die Beweisaufnahme nahe, dass lokale Nazis vor Ort die Morde mit geplant haben.
Ein Kartenausschnitt von Nürnberg fand sich auch auf einer Festplatte, die bei Eminger gefunden wurde.
Ein Sachverständiger des bayerischen Landeskriminalamtes bestätigte, dass das anonyme Handy, das kurz vor dem Mord an Theodoros Boulgarides von einer Telefonzelle in Zwickau aus angerufen wurde, sich mit Sicherheit in direkter Nähe des Tatortes in München befand – ein weiteres Indiz für eine direkte Beteiligung Zschäpes an der Durchführung der Morde.
Die Auswertung der Aufzeichnungen zu den Morden ergab, dass die Täter ihre Opfer nach klaren Kriterien ausspähten: die Tatorte mussten an größeren Ausfallstraßen liegen, es musste Fluchtwege für Autos und für Fahrräder geben, die Opfer sollten möglichst türkischstämmig und im mittleren Alter sein. Diese Gemeinsamkeiten sind aber in den Ermittlungen nahezu untergegangen, weil die Polizei immer Motive in den Personen der Ermordeten und ihrem Umfeld suchte.
So machte auch die Vernehmung des Polizeibeamten Blumenröther wieder deutlich, wie stark die Polizeiarbeit durch Vorurteile und Inkompetenz geprägt war. Der Zeuge, inzwischen im Ruhestand, war Hauptermittler der SoKo „Theo“, die den Mord an Theodoros Boulgarides aufklären sollte. Er erklärte, es habe keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv gegeben. Ein verräterischer Versprecher unterlief ihm, als er sagte, es habe schon „ein Ausländermotiv“ gegeben angesichts einer Mordserie an Migranten. Angehörige des Ermordeten hätten immer wieder ein ausländerfeindliches Motiv in den Raum gestellt, dafür habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben.
Der Zeuge will keine Anhaltspunkte zu Ermittlungen in Richtung Neonazi-Szene gesehen haben – und dies, obwohl zwei Personen, die Kontakt zu dem verurteilten Naziterroristen Martin Wiese und dem militanten Neonazi Norman Bordin hatten, direkt nach der Tat am Tatort angetroffen wurden. Die Vernehmung der beiden sei sehr ruhig verlaufen, sie seien kooperativ gewesen, und sie hätten Bordin und Wiese zwar etwa zehnmal getroffen, aber „nur privat“. „Einer hat sogar angegeben, dass er einen Moslem als Freund habe.“ Damit war die Ermittlung in Richtung Naziszene beendet. Hinweise auf weitere Verstrickungen der beiden in die Naziszene, die an die BOA Bosporus in Nürnberg gegangen waren, will der Zeuge in München nicht erhalten haben.
Der Termin am Donnerstag fällt aus, da der einzige Zeuge für diesen Tag nicht erscheinen wird. Gegen den Schweizer, der die Tatwaffe Ceska verkauft haben soll, wird in der Schweiz ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Mord geführt, so dass er die Aussage verweigern kann.