Schlagwort-Archive: André Eminger

03.07.2018

Urteilsverkündung am Mittwoch, 11.07.2018. Letzte Worte der Angeklagten ohne Überraschungen.

Heute war die Publikums- und Pressetribüne bis auf den letzten Platz gefüllt. Bevor das Gericht allerdings den Angeklagten die Gelegenheit zum letzten Wort geben konnte, meldete sich zunächst Rechtsanwalt Erdal zu Wort: er hatte im Februar beantragt, dass zur Urteilsbegründung das Kruzifix im Gerichtssaal abgehängt werde; diesen Antrag hatte der Vorsitzende Richter erst gestern abgelehnt. Erdal rief dagegen nun den gesamten Senat an, blieb aber erfolglos.

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17.04.2018

Wieder keine Verteidigerplädoyers

Die Befangenheitsgesuche der Verteidigung Eminger wurden sämtlich zurückgewiesen, so dass heue die Plädoyers hätten beginnen können. Dazu kam es erneut nicht – diesmal aber nicht wegen weiterer Anträge, sondern weil Zschäpe-Verteidiger Borchert wegen eines privaten Notfalls und Emingers neuer Verteidiger Sprafke wegen Krankheit fehlten.

Der Vorsitzende versuchte zunächst, die Verteidigung Gerlach zu überzeugen, heute zu plädieren. Die verwiesen zurecht darauf, dass sie zum einen nicht vorbereitet seien, zum anderen davon ausgegangen seien, dass die Plädoyers in der Reihenfolge der Anklage erfolgen – schließlich ist Zschäpe als Haupttäterin angeklagt, Gerlach als Gehilfe. Auch die Verteidigung Wohlleben wurde gefragt, gab aber an, erst nächste Woche verhandeln zu können. Bei der Verteidigung Schultze schließlich fehlte Rechtsanwalt Pausch. So vertagte der Vorsitzende auf die nächste Woche. Weiterlesen

30.09.2015

Ablehnung weiterer Beweisanträge – OLG verweigert weitere Aufklärung

Die ersten ZeugInnen heute waren zwei PolizeibeamtInnen, die den Taxifahrer befragt hatten, der angab, er habe im Juni 2011 Beate Zschäpe von der NSU-Wohnung in Zwickau zum Bahnhof gefahren – diese Fahrt entsprach einer Internetrecherche auf dem Rechner Zschäpes zu einer Zugverbindung zum Wohnort des Angeklagten Gerlach (vgl. den Bericht vom 02.09.2015). Sie gaben an, der Zeuge habe seine Erinnerung so geschildert, wie in ihrem Vermerk niedergelegt – er habe Zschäpe am Morgen des 16.6.2011 morgens zum Bahnhof gebracht, außerdem habe er einige Wochen vorher einmal Uwe Böhnhardt gefahren. Die Versuche von Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Stahl, Widersprüche in die BeamtInnen hineinzufragen, zeichneten sich wieder einmal mehr durch Aufgeregtheit als durch Substanz aus. Weiterlesen

21.07.2015

Mehr Theater von der Verteidigung Zschäpe, und Erkenntnisse zur Nähe André Emingers zum Trio

Der Verhandlungstag begann heute zunächst wieder mit Theater: Der Vorsitzende fragte, ob er über den gestrigen Antrag zur Sitzordnung wirklich entscheiden müsse oder ob die Verteidigung sich so einigen könne. Rechtsanwalt Heer erwiderte, wie man es von ihm gewohnt ist: er sei dazu eigentlich bereit, aber jetzt wo Zschäpe einen weiteren Entbindungsantrag gegen ihn gestellt habe, sei das vielleicht nicht mehr aktuell. Rechtsanwalt Grasel reagierte und stellte den Antrag zur Sitzordnung klar – Heer sollte jetzt noch einen Platz weiter von Zschäpe entfernt sitzen. So wurde es gemacht, und bis die erste Zeugin erschien, war es dann 10:15 Uhr. Die Verteidigung, die sonst so auf dem Beschleunigungsgrundsatz herumreitet, hatte also mit ihrem kindischen Streit mal wieder die Zeit aller Beteiligten verschwendet. Über den neuen Antrag auf Entpflichtung Heers, der bislang nicht allen Prozessbeteiligten zur Kenntnis gegeben wurde, wird das Gericht wohl außerhalb der Hauptverhandlung entscheiden. Weiterlesen

28.04.2015

Lügen und Verharmlosen XIII – Einmal mehr zur „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ und zu „Blood & Honour“

Der erste Zeuge heute war André Kö. früher Mitglied der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ von André und Maik Eminger. Der Zeuge behauptete, nicht mehr rechts zu sein, trug aber gleichzeitig ein massives Tattoo „Blut und Ehre“ auf dem kahlrasierten Schädel. Wenig überraschend also, dass auch er sich an Details zur WBE nicht erinnern wollte, auch versuchte, seine vorherigen Aussagen bei der Polizei zu relativieren – „so krass“ habe er das damals nicht gesagt mit der Diskussion über Gewalt gegen Ausländer usw. Auch er bestätigte aber immerhin, dass André und Maik Eminger Gründer und führende Mitglieder der WBE waren.

Es folgte Stephan Lange, ehemaliger Leiter der Blood & Honour-„Division“ Deutschland. Er versuchte, B&H als reine Musikbewegung darzustellen, verstieg sich sogar zu der Behauptung, die Gründung in Berlin sei nur zum Selbstschutz vor Angriffen der Hammerskins innerhalb der Skinheadszene erfolgt. Bei dieser Verharmlosungsstrategie blieb er, obwohl der Vorsitzende Richter Götzl deutlich machte, dass er ihm diese absolut nicht abkaufte, ihm sogar die Konsequenzen einer Falschaussage vorhielt, und obwohl ihm diverse eindeutig politische Inhalte aus den „B&H“-Veröffentlichungen vorgehalten wurden. Später teilte er immerhin mit, dass es „B&H“-Mitglieder gab, die mehr in Richtung „Combat 18“, also in Richtung bewaffneter Angriffe gegen MigrantInnen, Linke usw. gehen wollten – Details wollte er aber nicht erinnern. Weiterlesen

11.03.2015

Schreddern, leugnen, vergessen – V-Männer liefern keine Information. Und: zur Normalität der Weißen Bruderschaft Erzgebirge

Der erste Zeuge heute war Marcel Degner, Mitbegründer und Chef der „Blood & Honour“-Sektion Thüringen, später „B&H“-Chef für „Mitteldeutschland“, zudem nach Ermittlungen des Untersuchungsausschusses des Bundestages unter dem Codenamen „Hagel“ von 1997 bis 2001 V-Mann des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutzes (TLfV). Er brachte – wie fast alle bislang gehörten „Vertrauens“-Männer – keinerlei brauchbaren Informationen. Wie alle anderen Nazizeugen und auch etliche V-Männer hatte Degner natürlich fast keine Erinnerung, insbesondere an Erlebnisse, die die Angeklagten belasten könnten. Ja, er er bestritt sogar, überhaupt V-Mann gewesen zu sein. Allerdings hatte der Mitarbeiter des TLfV Wiessner in seiner Vernehmung am 11.11.2014 mitgeteilt, er habe zwar keine Aussagegenehmigung zur Identität des V-Mannes „Hagel“, dann aber doch ausgesagt, dass dies Degner war.

Außerdem fand sich eine Tatsachenschilderung Degners eins zu eins in einem Treffbericht von „Hagel“ wieder: er hatte bei dem Chemnitzer Thomas Starke nachgefragt habe, ob die drei Geflüchteten – Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos – Geld bräuchten, Starke hatte geantwortet, nein, die würden „jobben“. Genauso findet sich die Begegnung in einem der zwei erhaltenen Treffberichte von „Hagel“. Die übrigen Treffberichte wurden seinerzeit geschreddert, was es Weiterlesen

16.10.2014

Thomas Gerlach: frontale Aussageverweigerung erfolgreich – „Brüder Schweigen“

Dreimal musste der Zeuge Thomas Gerlach anreisen, um schließlich mit seiner Strategie der frontalen Aussageverweigerung über den Vorsitzenden Götzl zu obsiegen. Bereits in seinen Vernehmungen am 01.07.2014 und 10.07.2014 hatte Gerlach die klare Ansage gemacht, keine Angaben zur Organisation Hammerskins zu sagen – das sei mit seinem „Wertegefühl“ nicht vereinbar.

Der Vorsitzende Götzl hatte Gerlach in jedem Termin Ordnungsgelder und Ordnungshaft in Aussicht gestellt. Dabei wurde von der Verteidigung Wohlleben zwischenzeitlich ein vor zehn Jahren geführtes Strafverfahren gegen die Hammerskins angeführt, auf Grund dessen Gerlach ein Schweigerecht haben könnte.

Götzl hatte die Akten dieses Verfahrens beigezogen, sich aber offensichtlich nicht weiter damit auseinandergesetzt. Vom ersten Moment der Vernehmung an steuerte er nun auf die Verhängung von Beugehaft zu. Nach zeitraubenden Unterbrechungen verkündete er allerdings am frühen Nachmittag plötzlich, Gerlach habe ein umfassendes Schweigerecht zu allem, was die Hammerskins betreffen könnte.

Zu dieser Rechtsauffassung hätte der Vorsitzende bei rechtzeitiger Prüfung bereits im Juli kommen können. Nun bot er der Verteidigung Wohlleben Gelegenheit, sich ausführlich darzustellen, und Gerlach einen Triumph über den Senat. Zudem konnte Gerlach in der weiteren Befragung alle ihm unliebsamen Fragen der Nebenklage unter Verweis auf die Hammerskins unbeantwortet lassen.

Klar ist allerdings, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach dem Verbot von „Blood & Honour“ weiterhin in engem Kontakt zur Naziszene gestanden haben müssen. Sowohl der Angeklagte André Eminger, der sie seit ihrer Flucht nach Chemnitz unterstützte, als auch der Angeklagte Ralf Wohlleben hatten enge Kontakte zu den Hammerskins, die in dieser Zeit das von „Blood & Honour“ hinterlassene Vakuum füllten. Es liegt nahe, dass hier nach weiteren Unterstützern des NSU zu suchen ist.

Gekrönt war der Verhandlungstag davon, dass der Angeklagte Eminger seinen Gesinnungsgenossen mit einem T-Shirt grüßte, auf dem „Brüder schweigen – bis in den Tod“ prangte. „Brüder schweigen ist ein Zitat aus dem Treuelied der Waffen-SS und die Selbstbezeichnung der mörderischen Nazi-Terrororganisation „The Order“ aus den USA, die zahlreiche Überfälle und Morde begangen hatte und von „Blood & Honour“ wie von den Hammerskins verehrt wird. In einem solchen Shirt war am 29.07.2014 bereits der Bruder des Angeklagten, Maik Eminger, zum Prozess erschienen. Auf solche Art zeigt die Naziszene einerseits ihre Verbundenheit und macht sich andererseits über das Verfahren lustig. Umso notwendiger ist es, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu versuchen, das Unterstützernetzwerk und die Strukturen des NSU aufzudecken.

29.07.2014

Befangenheitsantrag der Angeklagten Zschäpe – viel Lärm um Nix

Der heutige Hauptverhandlungstag war weitgehend unergiebig:

Die Vernehmung des Zeugen Thomas Rothe, eines der ersten Unterstützer der Drei aus Blood and Honour-Kreisen in Chemnitz, musste erneut unterbrochen werden und wird an einem anderen Termin fortgesetzt. Rothe wurde nicht müde zu betonen, dass das doch jetzt alles 14 Jahre her sei und er damals eh nicht viel mitbekommen habe – er gab aber immerhin auch zu, dass er durchaus „zwei, drei Konzerte“ von Blood and Honour mitorganisiert hatte. Der Vorsitzende Richter kommentierte einen Ausschnitt aus einer früheren Vernehmung Rothes durch die Polizei mit den Worten: „Da haben sie ja glatt gelogen!“ Man kann gespannt sein auf die Fortsetzung dieser Vernehmung.

Es wurde dann ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vernommen, der 2011 den Mieter der Zwickauer NSU-Wohnungen und vermutlichen NSU Unterstützer Matthias Dienelt vernommen hatte. Diese Vernehmung gab der Verteidigung Zschäpe Gelegenheit, zu zeigen, dass sie ihre Mandantin „mit allen Mitteln verteidigen“ (so die Wertung in der Süddeutschen Zeitung) – auch mit Befangenheitsgesuchen, von denen sie wissen müssen, dass sie nicht den Hauch einer Chance auf Erfolg haben können. Der Vorsitzende hatte dem Zeugen längere Abschnitte aus dem damaligen Protokoll vorgehalten und von diesem bestätigen lassen, andere Abschnitte, darunter zwei, die nach Ansicht der Verteidigung für Beate Zschäpe entlastend sein sollten, dagegen nicht. Damit habe er seine Voreingenommenheit gezeigt, und da die anderen Mitglieder des Gerichts ebenfalls keine Fragen hierzu gestellt hätten, gelte das gleich auch für die. Nun mag man von der Tendenz des Vorsitzenden, vielen Zeugen größere Teile ihrer Vernehmungsprotokolle vorzulesen und sich „abnicken“ zu lassen, halten, was man will – eine Befangenheit daraus abzuleiten, dass er die Protokolle nicht vollständig vorliest, ist hanebüchen, kann doch die Verteidigung in ihrer Befragung etwaige Lücken jederzeit schließen. Außer zur „Klimapflege“ innerhalb der Verteidigung Zschäpe war dieser Antrag also zu nichts gut.

Über das Ablehnungsgesuch wird ein anderer Senat des Gerichts zu entscheiden haben. Die Hauptverhandlung und auch die Vernehmung des Ermittlungsrichters wurden einstweilen fortgesetzt. Wer nun erwartet hatte, dass die Verteidigung die angeblich entlastenden Aspekte der Aussage Dienelts herausarbeiten würde, wurde enttäuscht – statt dessen verloren sie sich in vagen Ausführungen zum Unterschied zwischen „rechtsradikalem“ und „rechtsextremem“ Gedankengut und Spekulationen zu den damaligen Entscheidungen des Haftrichters.
Einen deutlich kürzeren Auftritt hatte der Zeuge Maik Eminger, der Zwillingsbruder André Emingers und wie dieser seit Jahrzehnten in der Naziszene verankert: als Bruder des Angeklagten darf er die Aussage verweigern, was er auch tat. Eine politische Stellungnahme gab Maik Eminger aber vor dem Gerichtsgebäude ab, wo er mit einem Shirt mit der Aufschrift „Brüder schweigen“ auftrat – eine Anspielung auf sein Schweigerecht, aber vor allem auch ein Zitat aus dem Treuelied der Waffen-SS und Selbstbezeichnung der mörderischen Nazi-Terrororganisation „The Order“ aus den USA. Stellungnahmen der Nebenklage zu diesem Hinweis auf die Ideologie der Emingers versuchte die Verteidigung durch sofortige Beanstandung zu unterdrücken, es gelang aber, die Saalöffentlichkeit auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

08.04.2014

Erste Eindrücke zu André Eminger

Heute wurde eine Jugendfreundin des Angeklagten André Eminger vernommen. Sie hatte 1997 bis 1999 eine Beziehung zu Eminger, hatte sich dann aber von ihm getrennt, weil ihm seine rechten Ansichten und der dazugehörige Lebensstil zu extrem wurden und sie einengten. Die Zeugin selbst wuchs in einer Familie auf, in der der Stiefvater bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf Ausländer schimpfte, judenfeindliche Sprüche absonderte und das Dritte Reich glorifizierte. Es fiel ihr vor diesem Hintergrund ersichtlich schwer, sich einzugestehen, wie ihr erster Freund (und in gewissem Maße auch sie selbst) politisch drauf war. Durch recht hartnäckige Fragen wurde aber dennoch deutlich, dass es sich bei ihm schon damals um einen Nachwuchs-Nationalsozialisten handelte – Nazi-Skinheadmusik und -outfit, Nazi-Publikationen, Nazi-Konzerte und -Demonstrationen, ausländerfeindliche Sprüche und Gerede über germanische Götter. Eine wichtige Rolle spielten damals schon Mandy Struck, die diesen Donnerstag weiter vernommen wird, und Max-Florian B.

Kurz vor Ende der Beziehung, so die Zeugin heute, habe er die rechte Szene auf einmal nicht mehr so gut gefunden – wenn es dieses Gespräch, von dem sie bei der Polizei nichts erzählt hatte, tatsächlich gegeben hat, dann hat diese Meinung Emingers jedenfalls nicht lange gehalten.

Die Zeugin hatte zusammen mit ihrem Freund Eminger einige Male „die Drei“ in der damals von ihnen genutzten Wohnung in Chemnitz zum Kaffeetrinken getroffen und kleinere Einkäufe mitgebracht. Um wen es sich handelte, wurde ihr nicht gesagt, nur, dass die Drei sich verstecken mussten. Hier wird erneut deutlich, wie viele Menschen in Chemnitz damals von der Anwesenheit der drei Jenaer wussten, wenn Unterstützer sogar ihre Freundinnen zum Kaffeeplausch mitbringen konnten. Offensichtlich war jedenfalls die gesamte Naziszene der Stadt eingeweiht – wie es Verfassungsschutz und LKA angesichts dessen geschafft haben, sie dennoch nicht zu finden, bleibt weiterhin ein Rätsel.

15.10.2013

“Diese Notizen können nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort entstanden sein”

Der heutige Verhandlungstag machte einerseits deutlich, wie akribisch die NSU-Mörder ihre Taten vorbereiteten, andererseits, warum die deutsche Polizei unfähig war, die Täter zu ermitteln.

Zunächst sagte eine Polizistin aus, die Fundstücke aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße untersucht hatte. Demnach hatte Zschäpe 2011 unter ihrem Aliasnamen Lisa Pohl eine Reise nach Paris für die Familie Eminger gebucht – ein Geburtstagsgeschenk für André Eminger oder ein Dank für die Anmietung von Fahrzeugen, die vermutlich für Morde und Bombenanschläge verwendet wurden.

Ein anderer Polizeibeamter hatte Kartenmaterial aus dem Brandschutt ausgewertet und festgestellt, dass die Beweisvernichtung durch Brandstiftung beinahe geklappt hätte: alle Fundstücke wiesen Brandspuren auf. Insbesondere zu Nürnberg, München, Kassel und Dortmund lagen umfangreiches Kartenmaterial, Adresslisten und diverse Notizen vor. Insgesamt waren 267 mögliche Ziele erfasst, darunter Räume von Parteien (überwiegend der PDS/Die Linke), Einrichtungen muslimischer Vereine sowie Asylbewerberunterkünfte und -beratungsstellen.

Diese Notizen konnten nur im Zuge einer Beobachtung vor Ort über Zeiträume zwischen 4-8 Wochen und 12 Monaten entstanden sein. Das stellt erneut die Behauptung der Anklageschrift in Frage, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten alleine gehandelt – es ist schlicht nicht vorstellbar, dass die drei alleine Ausspähungen in diesem Umfang durchgeführt haben können. Vielmehr legt die Beweisaufnahme nahe, dass lokale Nazis vor Ort die Morde mit geplant haben.

Ein Kartenausschnitt von Nürnberg fand sich auch auf einer Festplatte, die bei Eminger gefunden wurde.

Ein Sachverständiger des bayerischen Landeskriminalamtes bestätigte, dass das anonyme Handy, das kurz vor dem Mord an Theodoros Boulgarides von einer Telefonzelle in Zwickau aus angerufen wurde, sich mit Sicherheit in direkter Nähe des Tatortes in München befand – ein weiteres Indiz für eine direkte Beteiligung Zschäpes an der Durchführung der Morde.

Die Auswertung der Aufzeichnungen zu den Morden ergab, dass die Täter ihre Opfer nach klaren Kriterien ausspähten: die Tatorte mussten an größeren Ausfallstraßen liegen, es musste Fluchtwege für Autos und für Fahrräder geben, die Opfer sollten möglichst türkischstämmig und im mittleren Alter sein. Diese Gemeinsamkeiten sind aber in den Ermittlungen nahezu untergegangen, weil die Polizei immer Motive in den Personen der Ermordeten und ihrem Umfeld suchte.

So machte auch die Vernehmung des Polizeibeamten Blumenröther wieder deutlich, wie stark die Polizeiarbeit durch Vorurteile und Inkompetenz geprägt war. Der Zeuge, inzwischen im Ruhestand, war Hauptermittler der SoKo „Theo“, die den Mord an Theodoros Boulgarides aufklären sollte. Er erklärte, es habe keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv gegeben. Ein verräterischer Versprecher unterlief ihm, als er sagte, es habe schon „ein Ausländermotiv“ gegeben angesichts einer Mordserie an Migranten. Angehörige des Ermordeten hätten immer wieder ein ausländerfeindliches Motiv in den Raum gestellt, dafür habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben.

Der Zeuge will keine Anhaltspunkte zu Ermittlungen in Richtung Neonazi-Szene gesehen haben – und dies, obwohl zwei Personen, die Kontakt zu dem verurteilten Naziterroristen Martin Wiese und dem militanten Neonazi Norman Bordin hatten, direkt nach der Tat am Tatort angetroffen wurden. Die Vernehmung der beiden sei sehr ruhig verlaufen, sie seien kooperativ gewesen, und sie hätten Bordin und Wiese zwar etwa zehnmal getroffen, aber „nur privat“. „Einer hat sogar angegeben, dass er einen Moslem als Freund habe.“ Damit war die Ermittlung in Richtung Naziszene beendet. Hinweise auf weitere Verstrickungen der beiden in die Naziszene, die an die BOA Bosporus in Nürnberg gegangen waren, will der Zeuge in München nicht erhalten haben.

Der Termin am Donnerstag fällt aus, da der einzige Zeuge für diesen Tag nicht erscheinen wird. Gegen den Schweizer, der die Tatwaffe Ceska verkauft haben soll, wird in der Schweiz ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Mord geführt, so dass er die Aussage verweigern kann.