28.04.2015

Lügen und Verharmlosen XIII – Einmal mehr zur „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ und zu „Blood & Honour“

Der erste Zeuge heute war André Kö. früher Mitglied der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ von André und Maik Eminger. Der Zeuge behauptete, nicht mehr rechts zu sein, trug aber gleichzeitig ein massives Tattoo „Blut und Ehre“ auf dem kahlrasierten Schädel. Wenig überraschend also, dass auch er sich an Details zur WBE nicht erinnern wollte, auch versuchte, seine vorherigen Aussagen bei der Polizei zu relativieren – „so krass“ habe er das damals nicht gesagt mit der Diskussion über Gewalt gegen Ausländer usw. Auch er bestätigte aber immerhin, dass André und Maik Eminger Gründer und führende Mitglieder der WBE waren.

Es folgte Stephan Lange, ehemaliger Leiter der Blood & Honour-„Division“ Deutschland. Er versuchte, B&H als reine Musikbewegung darzustellen, verstieg sich sogar zu der Behauptung, die Gründung in Berlin sei nur zum Selbstschutz vor Angriffen der Hammerskins innerhalb der Skinheadszene erfolgt. Bei dieser Verharmlosungsstrategie blieb er, obwohl der Vorsitzende Richter Götzl deutlich machte, dass er ihm diese absolut nicht abkaufte, ihm sogar die Konsequenzen einer Falschaussage vorhielt, und obwohl ihm diverse eindeutig politische Inhalte aus den „B&H“-Veröffentlichungen vorgehalten wurden. Später teilte er immerhin mit, dass es „B&H“-Mitglieder gab, die mehr in Richtung „Combat 18“, also in Richtung bewaffneter Angriffe gegen MigrantInnen, Linke usw. gehen wollten – Details wollte er aber nicht erinnern.

Die Verteidigungen Wohlleben und Zschäpe versuchten sich einmal wieder in ihrer Strategie, die Befragung durch Beanstandungen zu torpedieren – wieder einmal in den allermeisten Fällen ohne Erfolg. Interessant ist, dass die Verteidigung Zschäpe sogar behauptete, Fragen zu „B&H“ hätten grundsätzlich keine Verfahrensrelevanz – eine steile These, die nicht nur beim Gericht für Kopfschütteln sorgte.