Archiv für den Monat: November 2016

30.11.2016

Mehr zur Ausspähung der Synagoge – Verteidigung Zschäpe „irritiert“ von Beweisaufnahme

Heute dauerte die Hauptverhandlung geringfügiger länger als gestern – etwa 70 Minuten befasste sich das Gericht mit der Aussage eines Berliner Wachpolizisten, der Zschäpe und Mundlos im Mai 2000 beobachtet hatte, wie sie mit zwei weiteren Personen in einem Café direkt neben der Berliner Synagoge in der Rykestraße saßen und sich mit Stadtplänen beschäftigten. Nachdem sowohl der Zeuge selbst (s. den Beitrag vom 26.10.2016) und der Polizeibeamte, der ihn vernommen hatte (s. den Beitrag vom 23.11.2016) seine damalige Aussage im Kern bestätigten, sich aber nicht mehr an alle Details erinnerten, war heute erneut der Zeuge selbst geladen. Das Gericht verlas, wie schon gestern angekündigt, Teile des Protokolls seiner Vernehmung aus dem Jahr 2000 „zur Gedächtnisunterstützung“.  Weiterlesen

29.11.2016

OLG München: Mal wieder „kurzer Prozess“-Tag

Kaum eine Stunde dauerte der Verhandlungstag heute. Die Vernehmung der einzigen Zeugin, der BKA-Beamtin Pflug, die schon des Öfteren von ihren Ermittlungen berichtet hatte, ging schnell: Sie hatte eine Datei mit einem Lied der Band Böhse Onkelz auf der Festplatte des Rechners des Angeklagten Wohlleben untersucht. Und da sie sich „sehr eng an den Beweisbeschluss gehalten“ hatte, konnte sie lediglich berichten, dass es sich bei der Datei um eine Kopie einer schwarzgebrannten Sammel-CD handelte, auf der das Lied „Türken raus“ der Band in sehr schlechter Qualität enthalten war. Um dies zu beweisen, wurde der Song auch gleich noch abgespielt. Weiterlesen

23.11.2016

Mehr zur Ausspähung einer Synagoge in Berlin, und ein weiterer Propaganda-Antrag der Verteidigung Wohlleben

Nachdem auch das Befangenheitsgesuch vom 17.11.2016 wie erwartet als unbegründet abgewiesen wurde, konnte das Gericht auch heute weiterverhandeln. Einziger Zeuge heute war der damalige Vernehmungsbeamte des Berliner Wachschutzpolizisten, der Beate Zschäpe und Mundlos im Mai 2000 beobachtete, wie sie mit zwei weiteren Personen in einem Café direkt neben der Berliner Synagoge in der Rykestraße saßen und sich mit Stadtplänen beschäftigten (zur Aussage des Wachschützers s. den blog vom 26.10.2016). Auch dieser Zeuge konnte sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern, bestätigte aber das Wesentliche: Der Wachschützer hatte damals eine sehr plausible Schilderung des Ablaufs wiedergegeben und war sich bei der Identifizierung von Zschäpe und Böhnhardt anhand von Lichtbildern sehr sicher. Weiterlesen

22.11.2016 

Ein Zeuge pro Verhandlungstag

Zunächst war die spannendste Frage des Tages, ob die Verhandlung wirklich stattfinden würde, denn bis gestern war noch kein Beschluss über die beiden Befangenheitsanträge der Verteidigung Wohlleben vom 16. und 17.11.2016 ergangen. Pünktlich zu Beginn der Verhandlung wurde dann der Beschluss ausgeteilt, mit dem der Befangenheitsantrag vom 16.11. zurückgewiesen wurde. So konnte zunächst weiterverhandelt werden. Bis morgen sollte auch der zweite Antrag abgearbeitet sein.

Es wurde dann ein weiterer Zeuge zu dem Überfall an der Straßenbahnendhaltestelle vernommen, der Eigentümer eines damals dort gelegenen Bauhandels. Dieser konnte jedenfalls angeben, dass seine Firma auch Kinderspielplätze unter anderem mit kleinen Spielhäuschen aus Holz ausgestattet hatte, die fertig montiert angeliefert wurden. Ob ein solche Häuschen irgendwann einmal auf seinem – nicht eingezäunten – Gelände stand, daran hatte der Zeuge allerdings keine Erinnerung. Letztlich kommt es aber auf all diese Details nach der überzeugenden Aussage des Opfers des Überfalls (vgl. den Beitrag vom 08.11.2016) ohnehin nicht mehr an.

Anschließend wurden unter anderem zahlreiche Unterlagen verlesen zu Dateien auf den beim Angeklagten Wohlleben sichergestellten Computern und Festplatten. Zu finden war beispielsweise eine große Sammlung der widerlichsten Sorte von Nazimusik.

Nach diesem eher bescheidenen Beweisprogramm beendete der Vorsitzende die Verhandlung gegen 12.20 Uhr.

17.11.2016

Weiteres Theater der Verteidigung Wohlleben

Heute legte mal wieder die Verteidigung Wohlleben das Verfahren lahm, und zwar mal wieder mit einem unbegründeten Befangenheitsantrag: das Gericht hatte beschlossen, heute weiter zu verhandeln und nicht abzuwarten, bis über den Befangenheitsantrag von gestern entschieden ist. Das ist ein ganz normales Vorgehen, wie es auch die Strafprozessordnung vorsieht. In der Begründung dieses Beschlusses vermeint aber nun die Verteidigung Wohlleben weitere Befangenheitsgründe zu finden. Das ist genauso lächerlich, wie es klingt – der Antrag von heute ist (wie auch der von gestern) vollkommen unbegründet und wird zurückgewiesen werden.

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16.11.2016

Befangenheitsanträgchen der Verteidigung Wohlleben und: hat der V-Mannführer „Görlitz“ vor dem OLG München gelogen?

Ein Beweisantrag der Nebenklage, mit dem die Beiziehung und Verlesung eines Vermerks zu dem Treffen zwischen dem Brandenburger V-Mannführer Görlitz und dem V-Mann Carsten Szczepanski am 25.08.1998 beantragt wurde, legt nahe, dass Görlitz das OLG bei seiner Vernehmung belogen hat (zu seinen Vernehmungen vgl. die Berichte vom 16.06.2016, 02.03.2016, 29.07.2015 und 01.07.2015.)  Weiterlesen

09.11.2016

Blockade der Verteidigung und mal wieder ein Zeuge ohne Tiefgang

Der gesamte heutige Verhandlungstag war einem aus Jena stammenden Zeugen gewidmet, der vor dem Abtauchen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt mit ihnen und Ralf Wohlleben befreundet und über Wohlleben in die Naziszene gekommen war. Der Zeuge hatte sich offensichtlich nicht nur zu spät auf den Weg gemacht, sondern auch noch verfahren, so dass mit seiner Vernehmung erst nach dem Mittagessen begonnen werden konnte. Die Zeit bis dahin hätte genutzt werden können, denn das Gericht hatte einige Unterlagen zur Verlesung vorgesehen. Die Verteidigung Wohlleben widersprach allerdings diesem Vorgehen, und das Gericht zeigte sich nicht in der Lage, über diesen Widerspruch sofort zu entscheiden.

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08.11.2016

Angriff an der Endhaltestelle geklärt – Verletzter Zeuge berichtet

Am heutigen Tag wurde der Zeuge gehört, der aufgrund von Recherchen der Nebenklage als Verletzter des Vorfalls an der Jenaer S-Bahnendhaltestelle ermittelt werden konnte (vergleiche unsere Meldungen vom 21.07.2016, 12.10.2016, 26.10.2016).

Der Zeuge berichtete, wie er und ein Begleiter von einer Gruppe von etwa sechs Nazis an der Endhaltestelle zunächst mit Flaschen beworfen und dann zusammengeschlagen wurden. Er selbst trug bei dem völlig überraschenden Angriff eine gebrochene Nase, ein Hämatom am Auge und zahlreiche Prellungen davon und musste operiert werden, um den Bruch zu korrigieren. Der Zeuge schilderte den Angriff ohne jegliche Belastungstendenz. Ebenso schilderte er seine Verärgerung, dass die Polizei den Übergriff als „Auseinandersetzung“ abtat und er nie wieder davon hörte, bis er vor kurzem, nach Recherchen der Nebenklage, vom Bundeskriminalamt kontaktiert wurde. Die erneute Konfrontation mit dem Vorfall habe ihn noch einmal deutlich belastet. Weiterlesen