22.11.2016 

Ein Zeuge pro Verhandlungstag

Zunächst war die spannendste Frage des Tages, ob die Verhandlung wirklich stattfinden würde, denn bis gestern war noch kein Beschluss über die beiden Befangenheitsanträge der Verteidigung Wohlleben vom 16. und 17.11.2016 ergangen. Pünktlich zu Beginn der Verhandlung wurde dann der Beschluss ausgeteilt, mit dem der Befangenheitsantrag vom 16.11. zurückgewiesen wurde. So konnte zunächst weiterverhandelt werden. Bis morgen sollte auch der zweite Antrag abgearbeitet sein.

Es wurde dann ein weiterer Zeuge zu dem Überfall an der Straßenbahnendhaltestelle vernommen, der Eigentümer eines damals dort gelegenen Bauhandels. Dieser konnte jedenfalls angeben, dass seine Firma auch Kinderspielplätze unter anderem mit kleinen Spielhäuschen aus Holz ausgestattet hatte, die fertig montiert angeliefert wurden. Ob ein solche Häuschen irgendwann einmal auf seinem – nicht eingezäunten – Gelände stand, daran hatte der Zeuge allerdings keine Erinnerung. Letztlich kommt es aber auf all diese Details nach der überzeugenden Aussage des Opfers des Überfalls (vgl. den Beitrag vom 08.11.2016) ohnehin nicht mehr an.

Anschließend wurden unter anderem zahlreiche Unterlagen verlesen zu Dateien auf den beim Angeklagten Wohlleben sichergestellten Computern und Festplatten. Zu finden war beispielsweise eine große Sammlung der widerlichsten Sorte von Nazimusik.

Nach diesem eher bescheidenen Beweisprogramm beendete der Vorsitzende die Verhandlung gegen 12.20 Uhr.