17.11.2016

Weiteres Theater der Verteidigung Wohlleben

Heute legte mal wieder die Verteidigung Wohlleben das Verfahren lahm, und zwar mal wieder mit einem unbegründeten Befangenheitsantrag: das Gericht hatte beschlossen, heute weiter zu verhandeln und nicht abzuwarten, bis über den Befangenheitsantrag von gestern entschieden ist. Das ist ein ganz normales Vorgehen, wie es auch die Strafprozessordnung vorsieht. In der Begründung dieses Beschlusses vermeint aber nun die Verteidigung Wohlleben weitere Befangenheitsgründe zu finden. Das ist genauso lächerlich, wie es klingt – der Antrag von heute ist (wie auch der von gestern) vollkommen unbegründet und wird zurückgewiesen werden.

Die Verteidigung geht augenscheinlich in dieser Form vor, weil sie eingesehen hat, dass sie inhaltlich im Verfahren keinen Blumentopf mehr gewinnen kann – zu belastend die Beweislage gegen Wohlleben, zu eindeutig die Bewertungen dieser Beweislage durch das Oberlandesgericht München wie durch den Bundesgerichtshof in den Beschlüssen zur Haftfortdauer. Nicht ganz klar ist, was genau die Verteidigung mit ihrem Theater bezweckt: geht es einfach nur darum, das Verfahren zu verzögern? Oder ist das Ziel, das Gericht so sehr zu ärgern, dass es irgendwann einen Verfahrensfehler macht, den die Verteidigung in der Revision angreifen könnte?

Letzteres erscheint eine wenig erfolgsversprechende Strategie – zu routiniert (wenn auch zu gemächlich) die Reaktionen des Senats auf die Versuche der Verteidigung. Die Verzögerung des Verfahrens hingegen gelingt der Verteidigung – die amüsanterweise selbst immer wieder auf den Beschleunigungsgrundsatz pocht – immer wieder gut. Bis zum späten Nachmittag konnte sie die Vernehmung des einzigen für heute eingeplanten Zeugen verzögern. Erst nachdem die Bundesanwaltschaft relativ deutlich gemacht hatte, dass sie die Rücksichtnahme des Vorsitzenden auf die Verteidigung übertrieben findet, und nahelegte, keine weiteren großzügigen Unterbrechungen mehr zu gewähren, soweit kein Bedarf zu erkennen ist, erklärte Rechtsanwältin Schneiders, es käme ihnen nicht auf Verzögerung an, deshalb werde kein weiterer Befangenheitsantrag gestellt.

So konnte endlich der Zeuge vernommen werden. Er war Begleiter des Zeugen aus der letzten Woche (vgl. den Bericht vom 08.11.2016) und damit ebenfalls Opfer des Überfalls „an der Straßenbahnendhaltestelle“, den der Angeklagte Schultze beschrieben hatte. Er bestätigte die Angaben dieses Zeugen im Wesentlichen.

Der Angeklagte Wohlleben meldete sich im Anschluss nochmals selbst zu Wort und führte aus, er sei an diesem Angriff nicht beteiligt gewesen, er habe sich, nur wenige Monate nach dem Abtauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, damals sehr im Hintergrund gehalten.

Angesichts der nunmehr vorliegenden Zeugenaussagen dürfte allerdings die Tat an sich sowie die Tatbeteiligung Wohllebens bewiesen sein.