Archiv für den Monat: Januar 2014

30.01.2014

Die Verhandlung drehte sich heute im Wesentlichen um den Mordanschlag in Heilbronn. Geladen waren KHK Tiefenbacher vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg und KOK Giedke vom BKA, dessen Vernehmung bereits vergangene Woche begonnen wurde. Tiefenbacher hatte den Abschlussvermerk des LKA im Februar 2012 geschrieben, der Giedke als Grundlage für den Abschlussbericht des BKA gedient hatte. Die Befragungen brachten nur wenige Erkenntnisse, weil die konkreten Ermittlungen von anderen, insbesondere von einer Polizeibeamtin, durchgeführt wurden und Tiefenbacher und Giedke nur deren Berichte zusammengefasst hatten.

So hatte Tiefenbacher etwa geschrieben, es sei davon auszugehen, dass mindestens einer der Täter Ortskenntnisse und einen klaren Bezug zu Heilbronn habe. Auf Nachfrage sagte er heute, dies sei die Einschätzung der Kollegen gewesen, die die Fallanalyse gemacht hätten, er habe das nicht geteilt und könne nichts dazu sagen. Aus seinem Bericht wurden solche Zweifel jedoch nicht deutlich. Auch Formulierungen wie „Hinweisgeber beobachtete Neger, wie er einen Gegenstand in einen Pkw Smart, der mit 4 Negern besetzt war, hineinreichte“, habe er einfach so übernommen. Ganz abgesehen von dem rassistischen Tonfall, der offensichtlich unter den Polizeibeamten normal war – es wird deutlich, dass diese Abschlussberichte für die Beweisaufnahme keine Rolle spielten.

Beide Befragungen wurden daher schnell beendet. Die Polizeibeamtin, die die Ermittlungsarbeit tatsächlich durchgeführt und koordiniert hat, wird nunmehr als Zeugin gehört werden müssen.

Zum Abschluss reichte die Nebenklage das Vernehmungsprotokoll des Zeugen zur Akte, der angibt, 2004 habe er vom Angeklagten Wohlleben eine Pistole bekommen im Tausch gegen ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren (s. die Berichte vom 14.01.2014 und vom 08.01.2014). Der Zeuge war am 21.03.2013 durch eine Bundesanwältin in Polen vernommen worden. Die Generalbundesanwaltschaft hatte der Vernehmung des Zeugen widersprochen und mitgeteilt, es habe sich keine mögliche Verbindung zum Münchener Verfahren ergeben.

Die Zeugenvernehmung – die die Nebenklage damit gegen den Willen der GBA erhalten hat und die dem Gericht bislang nicht vorlag – belegt allerdings das Gegenteil: Nicht nur bestätigt der Zeuge seine Angaben zum Waffenhandel mit Wohlleben. Er gibt weiter an, Wohlleben sei in Begleitung gewesen, und identifiziert mit einiger Sicherheit Enrico Theile als den Begleiter. Dieser war laut Anklage bereits an der Beschaffung der Ceska mit Schalldämpfer beteiligt und wird im Münchener Verfahren in Kürze als Zeuge vernommen. Eine Beteiligung von Theile an dem Geschäft im Jahr 2004 würde sehr dafür sprechen, dass auch dieses Geschäft für den NSU vorgenommen wurde. Die Methode der Bundesanwaltschaft, einfach Gericht und Beteiligten Beweismaterial vorzuenthalten und immer wieder zu behaupten, das Material habe keinen Bezug zum Münchener Verfahren, ist zur Zeit nicht besonders erfolgreich.

29.01.2014

Steuerte der Verfassungsschutz die Vernehmung des Zeugen Temme?

Nach der Vernehmung des Arztes des schwer verletzten Polizeibeamten Arnold begann die heutige Hauptverhandlung mit Stellungnahmen und Anträgen.

Erwartungsgemäß erklärte die Verteidigung Wohlleben zum Zeugen Liebau, dieser habe weder bei der Polizei noch in der Hauptverhandlung erklärt, dass der Angeklagte Wohlleben bei ihm nach Waffen gefragt habe. Direkt hieran schloss sich ein Antrag der Nebenklage an, festzustellen, dass Liebau in seiner Zeugenaussage eine uneidliche Falschaussage begangen hat.

Nach weiteren Stellungnahmen beantragte die Nebenklage der Familie Yozgat die Vernehmung des ehemaligen Direktors des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen Irrgang, und zwar vor Fortsetzung der Zeugenvernehmung des Verfassungsschutzmitarbeiters Temme: In den Akten der Bundesanwaltschaft, die nicht Teil der Gerichtsakte sind, findet sich ein Protokoll von einem Telefongespräch Temmes mit einem Kollegen. Der Kollege spricht darin Temme auf ein Gespräch mit Irrgang an, in dem sich Temme nicht „so restriktiv wie bei der Polizei“ geäußert habe.

Die Bundesanwaltschaft übergab daraufhin immerhin innerhalb einer halben Stunde dieses Protokoll an alle Beteiligten. Es ist klar, dass sowohl Irrgang als auch der Gesprächspartner Temmes als Zeugen gehört werden müssen. Die Bundesanwaltschaft hat immer größere Schwierigkeiten zu begründen, warum die Akte des Verfahrens gegen Temme nicht den Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt wird. Der Verdacht, dass hier Informationen zurückgehalten werden sollen, verdichtet sich.

Das Gericht setzte anschließend trotzdem die Vernehmung Temmes fort. Dieser blieb bei der dubiosen Behauptung, er könne sich im Wesentlichen an nichts erinnern. Die Vernehmung konnte erneut nicht abgeschlossen werden, kurz nach 17 Uhr wurde festgestellt, dass Temme erneut anreisen muss. Wann die Vernehmung fortgesetzt wird, ist noch unklar.

28.01.2014

Der heutige Verhandlungstag verlief frustrierend. Der Nazizeuge Andreas Schultz, der zur Weitergabe der Ceska an die Angeklagten Wohlleben und Schultze befragt werden sollte, verweigerte die Aussage, weil er sich selbst belasten könnte.

Der Zeuge Liebau, der bereits im November vernommen worden war und der Wohlleben wegen des Waffenverkaufes an Schultz verwiesen haben soll, täuschte weiterhin Erinnerungsprobleme vor.

Am Mittwoch wird unter anderem die Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiters Temme fortgesetzt.

23.01.2014

Vernehmung Jürgen Böhnhardt

Der einzige Zeuge am heutigen Tag war der Vater Uwe Böhnhardts. Im Gegensatz zu seiner Frau oder dem Vater von Uwe Mundlos war Jürgen Böhnhardt kein besonderes Mitteilungsbedürfnis anzumerken, er zeigte keine Bemühungen, die Schuld für die Entwicklung seines Sohnes auf Dritte zu schieben.

Der Zeuge beschrieb die Auseinandersetzungen über die Nazieinstellung und Bekleidung seines Sohnes, die auch seine Frau schon beschrieben hatte: zu Hause durften keine Nazisymbole getragen, keine Springerstiefel, keine Nazimusik gespielt werden. Die Auseinandersetzungen seien aber nicht tiefgehend gewesen. Sein Sohn habe sich insoweit zurückgezogen. Er selbst habe nie geahnt oder für möglich gehalten, dass die rechte Einstellung seines Sohnes einmal zu den hier angeklagten Taten führen könnte.

Neben Zschäpe und Mundlos, die sein Sohn gleichzeitig 1996/97 kennengelernt habe, hätten die Angeklagten Wohlleben und Gerlach sowie Kapke zum engeren Freundeskreis seines Sohnes gehört.

Nach dem Abtauchen wurden über Bekannte seines Sohnes Bekleidung und Geld, 900 DM für seinen Sohn und 700 DM für einen Rechtsanwalt, an die Drei weitergegeben. In den Jahren 1999, 2000 und 2002 habe er mit seiner Frau ihren Sohn, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe getroffen. Die drei hätten bei dem letzten Treffen angegeben, dass sie sich auf keinen Fall stellen würden. Dies spricht einerseits dafür, dass die Drei die gesamte Zeit gemeinsam verbracht haben, andererseits dafür, dass sie sich klar für einen gemeinsamen Verbleib im Untergrund entschieden haben.

Böhnhardt entschuldigte sich ausdrücklich und ergreifend bei den Opfern des NSU. Seine Entschuldigung ist die erste in diesem Prozess, die ganz gerade heraus und ohne jede Verharmlosung erfolgte. Die Taten, die sein Sohn gemeinsam mit den übrigen Mitgliedern des NSU begangen hat, bezeichnete er als bösartig und gemeingefährlich und gestand eigene Fehler ein.

22.01.2014

Geglättete Ermittlungen

Wie eine Beweisaufnahme aussieht, wenn vom BKA bis zum Gericht alle staatlichen Beteiligten versuchen, Widersprüche unter den Tisch zu kehren, zeigt der heutige Verhandlungstag zum Mord in Heilbronn. Die Beweisaufnahme, die wohl aus Sicht des Gerichts die wesentlichen Fragen klären sollte, hinterlässt mehr Fragen als Antworten. Umso mehr bemühen sich alle Beteiligten, so zu tun, als sei nun Klarheit geschaffen. Völlig unbeteiligt zeigt sich die Verteidigung Zschäpe, die nur noch teilnimmt, wenn es gilt, Fragen der Nebenklage abzublocken. Dabei müsste doch gerade Zschäpe ein Interesse daran haben, Zweifel daran herauszuarbeiten, dass sie mit Böhnhardt und Mundlos die Tat begangen hat.

Ein medizinischer Sachverständiger legte seine Untersuchungen zur Todesursache, Tatsituation und Tatablauf dar. Er hatte anscheinend mit allerlei moderner Technik gearbeitet – dennoch blieben wesentliche Fragen offen. Insbesondere bleibt unklar wer geschossen hat und ob mehr als zwei Beteiligte vor Ort waren. Klar ist lediglich: die Jogginghose, die eindeutig Mundlos zugeordnet werden kann, wies Blutstropfen von Kiesewetter auf, die direkt angeschleudert wurden. Mundlos hat diese Hose also bei der Tat getragen. Und: die Tat erfolgte wie eine Hinrichtung, insoweit ähnlich wie die anderen NSU-Morde.

Danach folgte ein Polizeibeamter, der nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos die Waffen aus dem Wohnmobil sicherte. Er bestätigte eingangs, dass die beiden Dienstpistolen von Arnold und Kiesewetter schnell identifiziert wurden.

Zu den beiden gefundenen Pumpguns gab der Zeuge, ein Schusswaffenexperte, an, beide hätten dasselbe Kaliber gehabt. Die erste sei durch die Hitze völlig verformt gewesen, es habe sich eine Hülse oder Patrone in der Waffe befunden. Die andere Waffe, eine Winchester Defender – die, mit der aller Wahrscheinlichkeit nach Böhnhardt und Mundlos den Tod fanden – sei mit offenem Verschluss geborgen worden. Ihr Zustand sei der nach einer Schussabgabe gewesen, eine leere Hülse habe sich noch im Lauf gefunden. Auf dem Boden des Wohnmobils haben sich zwei leere Hülsen gefunden, die von beiden Flinten stammen könnten. Damit könnte zwar die verbreitete These, nur ein Dritter könne die beiden Uwes erschossen haben, als widerlegt gelten – dafür tut sich aber ein neuer Widerspruch auf, denn bislang war nie von drei Schüssen die Rede. Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung sahen dennoch keinen Fragebedarf, nur die Nebenklage fragte nach.

Andere Zeugen bestätigten Details der Anklage.

Als letzter Zeuge war der Hauptermittler des BKA für Heilbronn, KOK Giedke, geladen – seine Befragung konnte natürlich nicht abgeschlossen werden und geht nächste Woche weiter. Der Zeuge hatte im Juli und Oktober 2012 die abschließenden Ermittlungsberichte geschrieben, die der Anklage zu Grunde liegen. Er glätte im ersten Durchgang alle Widersprüche und Zweifel. So etwa zum Vorgesetzten von Kiesewetter und Arnold, der Mitglied des „KuKluxKlan“ war – im Bericht heißt es, er sei natürlich nur Mitläufer gewesen, 2002 ausgestiegen und habe auch „glaubhaft“ versichert, keinen Kontakt zum NSU oder dem Trio gehabt zu haben. Giedke bestätigte Aufenthalte von Böhnhardt und Mundlos in Stuttgart, vermutlich um Tatobjekte auszuspähen – behauptet aber gleichzeitig, es hätten sich keine Ansatzpunkt für Ermittlungen, beispielsweise zu Kontakten in die südwestdeutsche Naziszene ergeben.

Die Meldung des Magazins Stern, ein amerikanischer Geheimdienst habe bei anderer Gelegenheit Beobachtungen zu einer Schießerei zwischen „Naziagenten“, Polizei und Verfassungsschutz gegeben habe, sei untersucht worden und hätte sich als falsch herausgestellt. Sowohl die amerikanische Botschaft als auch deutsche Geheimdienststellen hätten bestätigt, dass es keine solchen Aktivitäten vor Ort gegeben habe.

Auf die Aussage von Kiesewetters Onkel, einem Staatsschutzpolizisten in Thüringen, der von sich aus und vor dem Auffliegen des NSU eine Verbindung zwischen dem Mord an seiner Nichte und den „Türkenmorden“ hergestellt hatte, wollte sich Giedke zunächst nur rudimentär erinnern. Erst auf späteren Vorhalt der Nebenklage bestätigte er, dass es diese Aussage gab.

Erst nachdem Gericht und Bundesanwaltschaft keine Fragen mehr hatten, wurde auf Nachfragen der Nebenklage deutlich, dass Giedke nicht selbst ermittelt, sondern nur die Zusammenfassungen der einzelnen Ermittlungsführer erneut zusammengefasst und dabei geglättet hatte. Auf präzise Nachfragen der Nebenklage zu falschen Angaben in seinem Bericht über Einsätze Kiesewetters auf Nazidemonstrationen musste er schließlich zugeben, er habe das eben „so übernommen“ und sich wohl nicht alle Unterlagen selbst angeschaut.

Erneut wird deutlich, dass Gericht und Bundesanwaltschaft lediglich die Anklage abarbeiten und nicht wirklich aufklären wollen. Im Februar 2012 hatte die Bundeskanzlerin den Angehörigen der Ermordeten versprochen, es werde größtmögliche Aufklärung erfolgen. Im Gegensatz dazu handelt aber etwa die Bundesanwaltschaft, die letzte Woche ein vertiefendes Pressegespräch durchführte: JournalistInnen sollten sich durch die Thesen der Nebenklage nicht verrückt machen lassen, sondern den Ermittlungen vertrauen: man habe das alles untersucht, an den Theorien sei nichts dran. Für die NebenklägerInnen, die zusätzlich zum Naziterror noch Opfer rassistischer Ermittlungen wurden und die nun tatsächliche Aufklärung fordern, ist eine solche Aufforderung zum „Vertrauen“ blanker Hohn.

21.01.2014

Beweisaufnahme mit wenigen Höhepunkten

Die Beweisaufnahme am heutigen Tag verlief insgesamt erwartet unergiebig. Susan Eminger, die Ehefrau des Angeklagten Eminger und Freundin der Angeklagten Zschäpe, die selbst im Verdacht steht den NSU mindestens unterstützt zu haben, verweigerte erwartungsgemäß die Aussage.

Ein zum Tatzeitpunkt noch jugendlicher Besucher des Internetcafés von Halit Yozgat in Kassel, der während des Mordes anwesend war, beschrieb das Auffinden des Ermordeten. Er hatte nur wenige konkrete Erinnerungen, beschrieb aber den ebenfalls anwesenden Verfassungsschutzmitarbeiter Temme, und zwar als „weiß, groß, eher fett – einfach wie ein Deutscher“ aussehend. Entgegen Temmes Behauptung habe er nicht gesehen, wie dieser mehrfach zur Türe und aus dem Laden hinausgegangen sei. Temme hatte dargestellt, er habe den toten Halit Yozgat nicht gesehen, habe mehrfach vor der Tür des Ladens und drinnen nach ihm gesehen, was ein auffälliges Verhalten gewesen wäre.

Zum Heilbronner Tatgeschehen gab ein Zeuge an, er habe zwei Fahrradfahrer gesehen, die an einer Stelle in direkter Nähe des Tatortes, von der der gesamte Platz gut zu übersehen war, laut diskutiert hätten. Von dort zu einem Parkplatz, an dem auch ein Wohnmobil unauffällig hätte parken können sei es nur eine kleine Strecke gewesen, ebenso zum Tatort. Ein weiterer Passant gab an, an der Stelle des Mordanschlags hätten oft Polizeifahrzeuge gestanden. Diese beiden Aussagen sprechen also eher dafür, dass die Opfer des Heilbronner Anschlags zufällig ausgesucht wurden, weil sie an einem Ort standen, an dem oft Polizisten parkten und von dem aus es gute Fluchtwege gab.

Dem gegenüber steht die Aussage eines Polizeibeamten über den Vorgesetzten von Kiesewetter und Arnold, der Mitglied in der Nazigruppe KuKluxKlan war. Dieser habe als Vorgesetzter Kiesewetter und Arnold Anweisungen für ihre Einsatzorte und Fahrtstrecken gegeben. Jedenfalls dieser Nazi konnte also nicht nur wissen, dass die beiden Polizisten an dem Tag im Einsatz waren, sondern hätte auch die Möglichkeit gehabt, sie an den Tatort zu beordern.

16.01.2014

Erste Zeugen zum Polizistenmord in Heilbronn

Am heutigen Verhandlungstag begann die Beweisaufnahme zu dem NSU-Anschlag in Heilbronn am 25.04.2007, bei dem die Polizistin Michèle Kiesewetter getötet und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt wurde.

Diese Tat war der letzte bekannte Mordanschlag des NSU und wirft vor allem deshalb viele Fragen auf. Bis heute ist nicht klar nachvollziehbar, warum die Gruppe von ihrem bisherigen Konzept der Ermordung migrantischer Kleingewerbetreibender abwich. Ebenso unklar ist, ob die Tatopfer gezielt ausgewählt wurden oder ob es zufällig genau diese beiden Polizeibeamten traf. Die ermordete Michèle Kiesewetter stammte immerhin aus der Region, aus der auch die jetzt bekannten Mitglieder des NSU kamen, und dürfte diese jedenfalls entfernt gekannt haben. Andererseits erfolgte der Anschlag an einem Ort, an dem die beiden zufällig und relativ unvorhersehbar eine Pause machten. Die Anklage geht daher von einer zufälligen Auswahl aus.

Die bisherige Ladungsliste des Gerichts lässt vermuten, dass nur eine wenig aufwändige Beweisaufnahme zu diesem Fall geplant ist. Für eine Verurteilung nach Anklage ist nämlich – so wohl auch das Kalkül der Anklage – keine Aufklärung der oben genannten Fragen notwendig: der Fund der den beiden Polizeibeamten abgenommenen Pistolen sowie der Handschellen bei den NSU-Mitgliedern, eine Jogginghose von Böhnhardt mit Blutspritzern der Tatopfer, die Anmietung eines Wohnmobiles, das in der Region festgestellt wurde, sowie die Bekennung im NSU-Video – für eine bloße Verurteilung bietet dieser Fall die beste Beweislage. Erneut muss das Gericht zeigen, ob es neben einer Verurteilung auch eine tatsächliche Aufklärung im Auge hat.

Heute ging es im Wesentlichen um den Tatort und die Auffindesituation der beiden Tatopfer. Der damals schwerst verletzte Martin Arnold schilderte die Folgen der Kopfverletzung und den Ablauf des Tages bis kurz vor dem Anschlag. An die Tatsituation habe er keinerlei Erinnerung, eine unter Hypnose durchgeführte Vernehmung habe ihm keine Erinnerung gebracht.

Am Ende der Verhandlung schloss sich noch die Verteidigung des Angeklagten Schulze dem Beweisantrag des Nebenklägeranwalts Hoffmann an, der in dieser Woche zu Auseinandersetzungen mit der Generalbundesanwaltschaft gesorgt hatte. Das Interesse an dem Handel Wohllebens mit Waffen und Zubehör zum Autodiebstahl hat sich damit verstärkt.

15.01.2014

Abschließend zum Brand in der Frühlingsstraße 26

Heute wurde das abschließende Gutachten zum Brand in der Frühlingsstraße 26 gehört. Beide Sachverständige waren sich in Ihrer Einschätzung einig und bestätigten, was auch schon frühere Beweise gezeigt hatten: Explosion und Brand entstanden durch Ausschütten und Anzünden größerer Mengen Benzin, es bestand eine ganz erhebliche Gefahr für Personen im Haus Frühlingsstraße 26/26a und um das Haus herum.

Damit ist die Beweisaufnahme zum Brand in der Frühlingsstraße weitgehend beendet. Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Reinicke fasste in einer Erklärung die Beweisergebnisse zusammen und kam zu dem Schluss, dass der Anklagevorwurf gegen Beate Zschäpe – dreifacher versuchter Mord – insoweit bestätigt worden ist.

Rechtsanwalt Hoffmann erwiderte kurz auf die Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft zum Beweisantrag aus der letzten Woche (inhaltlich vgl. den Bericht vom 14.01.2014). Er wies nochmals darauf hin, dass der Beweisantrag eine Unterstützungshandlung des Angeklagten Wohlleben im Sinne des § 129a StGB und eine zumindest versuchte Beihilfe zu den nach dem Februar 2004 erfolgten Straftaten des NSU belegen könnte und die Beweisaufnahme daher notwendig ist.

14.01.2014

Generalbundesanwaltschaft sperrt sich gegen weitere Aufklärung

Der heutige Verhandlungstag war geprägt von Auseinandersetzungen der Bundesanwaltschaft sowie der Verteidigung Zschäpe mit der Nebenklage. Ansonsten brachten die Zeugenbefragungen keine neuen Erkenntnisse.

Anlass für die erste Auseinandersetzung war der Beweisantrag der Nebenklage vom 08.01.2014. Es geht um einen in Polen inhaftierten Zeugen, der angibt, er habe im Jahr 2004 dem Angeklagten Ralf Wohlleben ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren von VW-Bussen gegeben im Tausch gegen eine Pistole. Dies könnte ein neues Bild der Rolle Wohllebens zeichnen, dem bislang nur die Beschaffung der Ceska-Pistole 1999/2000 vorgeworfen wird.

Der Generalbundesanwalt beantragte, den Antrag als formal unzulässig und inhaltlich bedeutungslos zurückzuweisen. Damit wird offensichtlich versucht, das Bild der nur aus drei Personen bestehenden Vereinigung NSU um jeden Preis gegen alle neuen Erkenntnisse zu verteidigen. Dass der Angeklagte Wohlleben 2004 versuchte, Werkzeug zum Diebstahl von Fahrzeugen des Typs zu erlangen, der vom NSU regelmäßig für seine Anschläge verwendet wurde, lässt nur den Schluss zu, dass er weit tiefer in die Gruppe eingebunden war, als die Anklage annimmt. Die Bundesanwaltschaft versucht aber seit Übernahme der Ermittlungen um jeden Preis, die Anzahl der Mitglieder des NSU so gering wie möglich zu halten. Sie hält an ihrer Einzeltäterthese so weit wie irgend möglich fest. Die Entscheidung über den Beweisantrag ist eine politische, bei der der Senat unter dem Vorsitzenden Götzl sich entscheiden muss, ob er an einer echten Aufklärung der Taten interessiert ist oder nur die Anklage abarbeiten will.

Die zweite Auseinandersetzung erfolgte anlässlich der Erklärung mehrerer NebenklägervertreterInnen zur Vernehmung des Zeugen Alexander Scheidemantel – dieser hatte am 08.01.2014 zur Übergabe der Krankenkassenkarte seiner Frau an den Angeklagten Gerlach ausgesagt. In der Erklärung wurde ausführlich dargestellt, dass sowohl die Eheleute Scheidemantel als auch der Angeklagte Gerlach einen Grund hatten, hierzu zu lügen – Scheidemantel deswegen, weil er und vielleicht auch seine Frau wussten, für wen die Karte bestimmt war. Soweit Gerlach hier lügt, dann deswegen, um seine Freunde zu schützen – was bedeutet, dass aus dieser Lüge nicht zu folgern ist, dass auch seine sonstigen Angaben falsch sind.

Diese Ausführungen wurden von der Verteidigung Zschäpe mit der Beanstandung unterbrochen, sie seien für eine Erklärung zu einer Zeugenvernehmung zu weitgehend. Die Verteidigung Zschäpe hatte letzte Woche noch erklärt, die gesamte Einlassung Gerlachs – die bekanntlich Zschäpe belastet – sei nicht glaubhaft, weil er zur Übergabe der Krankenkassenkarte nicht die Wahrheit gesagt habe. Nun platzte ihre Argumentation. Nachdem das Gericht entschieden hatte, dass die Erklärung der Nebenklage zulässig war, konnte sie ungestört zu Ende geführt werden.

08.01.2014

Ehepaar Scheidemantel – Lügen und Vergessen

Nachdem der Hauptverhandlungstag am 9.1. wegen der Krankmeldung eines Zeugen ausfiel, beschränkte sich der Prozess diese Woche auf den 8.1. An diesem Tag ging es erneut um die Krankenkassenkarte der Silvia Scheidemantel, die der Angeklagte Gerlach für 300 Euro von dem mit ihm befreundeten Ehepaar erhalten hatte, um Beate Zschäpe eine oder mehrere Arztbehandlungen zu ermöglichen. Die Ehefrau war hierzu bereits am 12. November vernommen worden. Nun sollte zuerst ihr Mann befragt und ihr im Anschluss weitere Fragen gestellt werden.

Alexander Scheidemantel ist ein langjähriger Freund und Kamerad des Angeklagten Holger Gerlach. Er war viele Jahre gemeinsam mit Gerlach in der Hannoveraner Naziszene aktiv und ist bis heute mit ihm befreundet. Scheidemantel bestätigte auf Nachfragen, dass er bis mindestens Ende 2004 aktiv war. Er sei damals Nationalsozialist gewesen, habe den Holocaust geleugnet, Juden abgelehnt und sei Ausländerfeind gewesen. So habe er auch Gerlach kennengelernt.

Eher aus Versehen offenbarte der Zeuge einiges zur Haltung der Neonazis zum deutschen Staat – und damit mittelbar zur Haltung des deutschen Staates zu den Neonazis –, als er bezogen auf sich und den Angeklagten Gerlach angab, sie haben (damals) die Gesellschaft so ändern wollen, dass sie eine nationalsozialistische wird, er habe sich aber nie angemaßt, den Staat ändern zu wollen. Auch wenn die letzte Äußerung sicher nur die eigene Tätigkeit verharmlosen sollte, wird dennoch deutlich, dass es der Naziszene in erster Linie darum geht, gesellschaftliche Stimmung in ihrem Sinne zu erzeugen, also beispielsweise die Ausgrenzung von Migranten voranzutreiben, und weniger darum, staatliche Institutionen, Macht gewaltsam zu übernehmen. Diese Grundhaltung führt dann auch dazu, dass militante Nazis von deutschen Sicherheitsbehörden systematisch in ihrer Gefährlichkeit unterschätzt werden, da sie gerade diese Institutionen nicht in Frage stellen.

Zur Frage der Übergabe der AOK-Karte war der Zeuge allerdings weniger gesprächig, sondern stellte sich – letztlich erfolgreich – dumm. Er habe keine Erinnerung, er habe kein Gespräch über die Verwendung der Karte gegeben, er habe sich keine Gedanken gemacht. Auf die Nachfrage des Nebenklägervertreters Rechtsanwalt Hoffmann rutsche ihm allerdings doch raus, Gerlach habe ihm nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft mitgeteilt, die Karte sei für einen Arztbesuch von Beate Zschäpe gewesen. Diese Aussage versuchte er allerdings umgehend wieder zurückzunehmen, er habe sich das doch nur zusammengereimt.

Letztlich steht diese Aussage allerdings im Widerspruch zu der Tatsache, dass in der Wohnung des Trios ein Brillenpass, ein Bibliotheksausweis und weitere Unterlagen auf den Geburtsnamen der Silvia Scheidemantel – Roßberg – gefunden wurden, in denen private Daten eingetragen waren, die nur von ihr oder ihrem Ehemann stammen konnten. Es muss also ein intensiveres Gespräch gegeben haben. Der Vorsitzende Götzl nahm diese Widersprüche und das offensichtliche Vortäuschen von Erinnerungslücken allerdings hin, ohne den Druck auf den Zeugen zu erhöhen. Für Götzl scheint es ausreichend, dass nunmehr die Übergabe der Krankenkassenkarte feststeht. Die Bundesanwaltschaft drohte dem Zeugen immerhin die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Falschaussage an.

Die weitere Vernehmung der Ehefrau verlief kurz und ebenfalls ergebnislos. Wie stark die Eheleute in die Betreuung der untergetauchten NSU-Mitglieder verstrickt waren, bleibt unklar.

Nach Abschluss der Zeugenvernehmung stellte Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Hoffmann den Antrag, einen Zeugen zu vernehmen. Dieser gibt an, er habe im Jahr 2004 an den Angeklagten Ralf Wohlleben ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren von VW-Bussen beschafft und im Gegenzug eine Pistole erhalten. Die Mitglieder des NSU benutzten für ihre Straftaten u.a. VW-Busse, und bis heute sind nicht alle vom NSU genutzten Fahrzeuge ermittelt. Bisher wirft die Anklage Wohlleben nur die Beschaffung der Mordwaffe Ceska vor – das könnte sich nach der Zeugenaussage ändern. Das Gericht wird sich dabei nicht nur auf die Aussage des Zeugen verlassen müssen, denn nach seinen Angaben befindet sich die Waffe noch immer in einem Versteck, das er zeigen könnte.