23.01.2014

Vernehmung Jürgen Böhnhardt

Der einzige Zeuge am heutigen Tag war der Vater Uwe Böhnhardts. Im Gegensatz zu seiner Frau oder dem Vater von Uwe Mundlos war Jürgen Böhnhardt kein besonderes Mitteilungsbedürfnis anzumerken, er zeigte keine Bemühungen, die Schuld für die Entwicklung seines Sohnes auf Dritte zu schieben.

Der Zeuge beschrieb die Auseinandersetzungen über die Nazieinstellung und Bekleidung seines Sohnes, die auch seine Frau schon beschrieben hatte: zu Hause durften keine Nazisymbole getragen, keine Springerstiefel, keine Nazimusik gespielt werden. Die Auseinandersetzungen seien aber nicht tiefgehend gewesen. Sein Sohn habe sich insoweit zurückgezogen. Er selbst habe nie geahnt oder für möglich gehalten, dass die rechte Einstellung seines Sohnes einmal zu den hier angeklagten Taten führen könnte.

Neben Zschäpe und Mundlos, die sein Sohn gleichzeitig 1996/97 kennengelernt habe, hätten die Angeklagten Wohlleben und Gerlach sowie Kapke zum engeren Freundeskreis seines Sohnes gehört.

Nach dem Abtauchen wurden über Bekannte seines Sohnes Bekleidung und Geld, 900 DM für seinen Sohn und 700 DM für einen Rechtsanwalt, an die Drei weitergegeben. In den Jahren 1999, 2000 und 2002 habe er mit seiner Frau ihren Sohn, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe getroffen. Die drei hätten bei dem letzten Treffen angegeben, dass sie sich auf keinen Fall stellen würden. Dies spricht einerseits dafür, dass die Drei die gesamte Zeit gemeinsam verbracht haben, andererseits dafür, dass sie sich klar für einen gemeinsamen Verbleib im Untergrund entschieden haben.

Böhnhardt entschuldigte sich ausdrücklich und ergreifend bei den Opfern des NSU. Seine Entschuldigung ist die erste in diesem Prozess, die ganz gerade heraus und ohne jede Verharmlosung erfolgte. Die Taten, die sein Sohn gemeinsam mit den übrigen Mitgliedern des NSU begangen hat, bezeichnete er als bösartig und gemeingefährlich und gestand eigene Fehler ein.