Archiv für den Monat: September 2017

29.09.2017 Presseerklärung der Nebenklage

Thüringer Landtag beschließt Entschädigungsfonds für die Opfer und Betroffenen von Taten des NSU

Die unterzeichnenden Nebenklagevertreter von Angehörigen und NSU-Opfern begrüßen insbesondere auch im Namen ihrer Mandanten die Errichtung eines Opferentschädigungsfonds und die Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des NSU.

Thüringen hat mit dem Entschädigungsfonds für die Betroffenen spürbare Konsequenzen aus dem Bericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtages gezogen. In diesem Bericht hatte der Freistaat Thüringen die politische und moralische Verantwortung übernommen und Amtspflichtverletzungen seiner Beamten festgestellt. Thüringen hatte auch sämtliche relevante Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz dem ersten Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt – im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die sogar versuchten, die Aktenanlieferung durch Thüringen zu verhindern und den die Akten transportierenden Lastwagen auf dem Weg nach Berlin zu stoppen. Weiterlesen

25.09.2017

Die Hauptverhandlung fällt diese Woche aus

Die Hauptverhandlungstermine für die gesamte Woche wurden abgesetzt, weil über die von der Verteidigung Eminger und Wohlleben gestellten befangenheitsanträge noch nicht entschieden ist.

Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch den 04.10.2017 fortgesetzt.

18.09.2017

Die Verhandlungstermine am Mittwoch den 20.09. und Donnerstag den 21.09.2017 fallen aus.

Das Oberlandesgericht München teilt mit, dass wegenzweier weiterer Befangenheitsgesuche die Termine vom 20. und 21. September 2017 abgesetzt werden.

Die Hauptverhandlung wird am Dienstag, den 26. September 2017, 9.30 Uhr fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob dann die Plädoyers der Nebenklage beginnen können.

14.09.2017

Befangenheitsgesuch der Verteidigung Eminger – Hauptverhandlung geht
erst am Mittwoch, 20.09.2017 weiter.

Wie erwartet, ging heute der Befangenheitsantrag der Verteidigung Eminger gegen alle Mitglieder des Senats ein – und zwar noch vor Beginn der Hauptverhandlung, so dass diese gar nicht erst begann.

Über diesen Antrag muss jetzt zunächst entschieden werden, bevor die Hauptverhandlung Weitergehen kann. Das soll nach derzeitigem Plan am nächsten Mittwoch der Fall sein – allerdings können durchaus noch weitere Verzögerungen eintreten, etwa wenn auch die Verteidigung Wohlleben noch auf den Befangenheits-Zug aufspringt. Es steht also durchaus zu befürchten, dass die Plädoyers der Nebenklage erst in der Woche des 25.9. beginnen können.

Der Angeklagte Eminger hatte am heutigen ersten Hauptverhandlungstag nach seiner Inhaftierung anscheinend Familienbesuch – Prozessbesucher erkannten im Zuschauerraum Emingers Frau Susann (die selbst der Unterstützung des NSU beschuldigt wird) und zwei Verwandte.

13.09.2017

Der Haftbefehl gegen Eminger wird verkündet und führt zu bisher ungeahnter Aktivität seiner Verteidigung.

Wie erwartet, hat das Oberlandesgericht den beantragten Haftbefehl gegen Eminger erlassen. Dieser wird also bis auf weiteres in der JVA Stadelheim verbleiben.

Das Gericht bejaht damit einen dringenden Tatverdacht wegen aller angeklagten Taten sowie den Haftgrund der Fluchtgefahr wegen der hohen Straferwartung. Mit anderen Worten: es wird Eminger mit aller Wahrscheinlichkeit wegen aller angeklagten Taten verurteilen, auch wegen Beihilfe zum versuchten Mord wegen der Anmietung eines Fluchtfahrzeugs für den Anschlag in der Probsteigasse. Und er hat eine Strafe zu erwarten, die jedenfalls in der Nähe der beantragten zwölf Jahre liegen wird. Weiterlesen

12.09.2017

Abschluss des Plädoyers der Bundesanwaltschaft: hohe Strafe für Eminger. Und: Verrat lohnt sich

Zu Beginn des Verhandlungstages erteilte der Vorsitzende den rechtlichen Hinweis an den Angeklagten Eminger, dass er auch wegen zweifacher Beihilfe zum bewaffneten Raub verurteilt werden könne und nicht nur, wie angeklagt, wegen Beihilfe zum einfachen Raub.

Nach diesem Hinweis machte Bundesanwalt Dr. Diemer seine Ausführungen zu den Strafanträgen. Die Details seiner Ausführungen werden in dem Wortprotokoll nachzulesen sein, das wir mit einigem zeitlichen Verzug hier veröffentlichen werden. Jetzt wollen wir nur kurz darstellen, welche konkrete Verurteilung die Bundesanwaltschaft beantragte. Weiterlesen

12.09.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 8. Tag: vollständige Mitschrift

Vorsitzender:

An den Angeklagten Eminger ergehen entsprechend dem Antrag der Bundesanwaltschaft folgende rechtlichen und tatsächlichen Hinweise nach § 265 StPO:

Tatsächlicher Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des Überfalls am 30.11.2000 in Betracht kommt, dass die im Schalterraum verbliebene Angestellte M. das Geld an den zweiten Täter übergab.

Und rechtliche Hinweise: es wird darauf hingewiesen, dass statt der rechtlichen Würdigung in der Anklage [bei den beiden Überfällen statt Beihilfe zum einfachen Raub Beihilfe zum schweren Raub und zur schweren räuberischen Erpressung in Frage kommt.]

Vorsitzender: Wenn dann keine weiteren Erklärungen und Anträge, schließe ich die Beweisaufnahme und erteile das Wort der Bundesanwaltschaft. Weiterlesen

01.09.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 7. Tag: vollständige Mitschrift

OStA Weingarten: Herr Vorsitzender, hoher Senat, sehr geehrte Damen und Herren Verfahrensbeteiligte, ich setze jetzt fort mit dem Schlussvortrag zum Angeklagten Holger Gerlach im Tatsächlichen. Herr Vorsitzender, ich gehe davon aus, dass ich die Zeit des ersten Blocks nicht mehr voll ausschöpfen werde. Nach unserer Vorstellung würde die Kollegin Greger sofort im Anschluss fortsetzen.

Ich war stehen geblieben gestern, wegen Schwächlichkeiten in der Stimme, bei der Zusammenfassung von vier Gesichtspunkten, aus denen ich dann für die Bundesanwaltschaft den Schluss gezogen habe, dass jedenfalls in der Kumulation der vorliegenden Erkenntnisse beim Angeklagten Gerlach kein Weg an der konkreten Einsicht vorbei geführt hat, dass sich seine Freunde zusammengeschlossen haben, um zur Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen auch Tötungsdelikte gegen missliebige Mitglieder der Gesellschaft – darunter auch in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Herkunft – unter Verwendung von Schusswaffen zu begehen werden. Die entgegenstehende Einlassung des Angeklagten Gerlach, der dieses Risiko nicht [gesehen haben will, stellt] nichts als eine reine Schutzbehauptung dar. Weiterlesen

01.09.2017

 

Plädoyer der Bundesanwaltschaft fast beendet

Heute beendete die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer im Wesentlichen – offen bleiben nur noch die Anträge und die Ausführungen zur Strafzumessung, die sich Bundesanwalt Dr. Diemer höchstpersönlich für den nächsten Verhandlungstag am 12. September vorbehalten hat.

Heute fassten zunächst seine KollegInnen Greger und Weingarten nochmals zusammen, welche Straftaten den Angeklagten denn nun rechtlich vorgeworfen werden. Dabei beantragte die Bundesanwaltschaft eine Verurteilung laut der Anklage, mit zwei rechtlichen Neubewertungen: Für Zschäpe ergab sich im Wesentlichen nur, dass die Brandstiftung in der Frühlingsstraße nach Ansicht der GBA auch den Tatbestand der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion erfüllt. Weiterlesen