Der Haftbefehl gegen Eminger wird verkündet und führt zu bisher ungeahnter Aktivität seiner Verteidigung.
Wie erwartet, hat das Oberlandesgericht den beantragten Haftbefehl gegen Eminger erlassen. Dieser wird also bis auf weiteres in der JVA Stadelheim verbleiben.
Das Gericht bejaht damit einen dringenden Tatverdacht wegen aller angeklagten Taten sowie den Haftgrund der Fluchtgefahr wegen der hohen Straferwartung. Mit anderen Worten: es wird Eminger mit aller Wahrscheinlichkeit wegen aller angeklagten Taten verurteilen, auch wegen Beihilfe zum versuchten Mord wegen der Anmietung eines Fluchtfahrzeugs für den Anschlag in der Probsteigasse. Und er hat eine Strafe zu erwarten, die jedenfalls in der Nähe der beantragten zwölf Jahre liegen wird. Weiterlesen