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12.09.2017

Abschluss des Plädoyers der Bundesanwaltschaft: hohe Strafe für Eminger. Und: Verrat lohnt sich

Zu Beginn des Verhandlungstages erteilte der Vorsitzende den rechtlichen Hinweis an den Angeklagten Eminger, dass er auch wegen zweifacher Beihilfe zum bewaffneten Raub verurteilt werden könne und nicht nur, wie angeklagt, wegen Beihilfe zum einfachen Raub.

Nach diesem Hinweis machte Bundesanwalt Dr. Diemer seine Ausführungen zu den Strafanträgen. Die Details seiner Ausführungen werden in dem Wortprotokoll nachzulesen sein, das wir mit einigem zeitlichen Verzug hier veröffentlichen werden. Jetzt wollen wir nur kurz darstellen, welche konkrete Verurteilung die Bundesanwaltschaft beantragte. Weiterlesen