Beginn der Plädoyers zur Keupstraße: „‘Aktion Dönerspieß‘ und ‚Dönermorde‘ gehen nicht nur sprachlich Hand in Hand!“
Heute waren der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße und die nachfolgenden, von Betroffenen als „Bombe nach der Bombe“ bezeichneten polizeilichen Ermittlungen Thema der Plädoyers und Erklärungen der Nebenklage.
Rechtsanwalt Stephan Kuhn begann mit einer umfangreichen Darstellung sowohl der mörderischen Wirkung der Bombe als auch der von Anfang an gegen die Geschädigten in der Keupstraße gerichteten Ermittlungen. Er stellte vor allem auch dar, dass diese Ausrichtung der Ermittlungen nicht nur gegen die ausdrücklichen Hinweise der Geschädigten, es müsse sich um Nazis oder Ausländerhasser handeln, sondern auch gegen alle bekannten Beweismittel und sogar die Erkenntnisse aus einer operativen Fallanalyse verstießen. Weiterlesen