Die Plädoyers der Nebenklage beginnen – und werden gleich durch ungerechtfertigte Beanstandungen der Verteidigung gestört.
Überwiegend war erwartet worden, dass die Verteidigung ihre Verzögerungstaktik mittels Befangenheits- und anderen Anträgen auch heute fortsetzen würde. Zunächst sah es auch genau danach aus, die Altverteidiger Zschäpe beanstandeten nochmals den Hinweis des Senats von letzter Woche als nicht ausreichend. Diese Gegenvorstellung wurde aber schnell abgelehnt. Für viele überraschend konnte daraufhin die Nebenklage mit dem ersten Plädoyer beginnen, das von der Nebenklage Probsteigasse, Rechtsanwältin Edith Lunnebach, gehalten wurde.
Der Anschlag in der Probsteigasse im Jahr 2001, begangen mit einer Bombe, die in einer Blechdose in dem von der Familie betriebenen Lebensmittelladen deponiert wurde und einer der Töchter schwerste Verletzungen zufügte, wies ganz offensichtlich eine rassistische Motivation auf, die aber von den Ermittlungsbehörden ignoriert wurde.
Die Nebenklage stellte die These in den Mittelpunkt, dass ein in den Tatplan eingeweihter und mit Ortskenntnissen in Köln versehener unerkannter Mittäter aus den Reihen des NSU den Anschlagsort ausgesucht und die Sprengfalle deponiert haben muss. Trotzdem sei im Prozess nachgewiesen worden, dass dies in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des NSU gelegt worden sei, eine falsche Bekennung könne ausgeschlossen werden.
Im Anschluss plädierte Nebenklagevertreter Dr. Mehmet Daimagüler, der Angehörige der Ermordeten Ismail Yaşar und Abdurrahim Özüdoğru vertritt. Er schilderte zunächst die Erwartungen seiner Mandanten, die nicht eine besonders hohe Strafe zum Ziel haben, sondern sich in einem Wort zusammenfassen ließen, der Frage nach dem „Warum?“.
Daimagüler ging dann zunächst systematisch die besonderen Probleme der NSU-Ermittlungen durch: die rassistischen Ermittlungen der Polizei, die sich gegen die Angehörigen der Opfer richteten, die frühe und fehlerhafte Festlegung der Bundesanwaltschaft, der NSU sei eine nur aus drei Personen bestehende, abgeschottete und isolierte Zelle mit wenigen Unterstützern gewesen, die Nähe von V-Personen des Inlandsgeheimdienstes zum Umfeld des NSU.
Um das an der Staatsräson orientierte Verhalten der Bundesanwaltschaft besser einordnen zu können, führte der Nebenklägervertreter mehrere in der Vergangenheit von Nazis begangene Anschläge auf, bei denen es zu ähnlichen, die Aufklärung be- und verhindernden Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden gekommen war, darunter das Oktoberfestattentat und den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße 1996 sowie den Massenmord im Münchener Olympia-Einkaufszentrum im Jahr 2016.
Bei diesen Ausführungen wurde er mehrfach und penetrant von den Altverteidigern der Angeklagten Zschäpes, Heer und Stahl, unterbrochen, die monierten, diese Ausführungen würden den Rahmen des in einem Plädoyer Zulässigen übersteigen, dem Nebenklagevertreter sei deshalb das Wort zu entziehen. Rechtsanwalt Heer störte sich insbesondere dran, dass hier die Anklagebehörde, ja der „deutsche Staat insgesamt“ angeklagt würde.
Die Beanstandungen wurden sehr emotional diskutiert. Mehrere Vertreter_innen der Nebenklage verwiesen dabei zum einen auf die eindeutige Rechtsprechung, die die Grenzen des Plädoyers sehr weit zieht und eben nicht auf die reine Beweiswürdigung beschränkt, sondern nur einen Bezug des Inhalts des Plädoyers zum Prozessstoff und -verlauf fordert, der hier klar gegeben war. Zum anderen wurde nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass die Angehörigen der Opfer im Prozess ohnehin kaum zu Wort gekommen waren. Es wurden ja nur sehr wenige Angehörige als Zeugen vernommen, weil sich das Gericht von deren Anhörung nichts versprach und kein Interesse an deren Sicht des Geschehens hatte. Dazu kommt, dass durch die Sperenzchen der Verteidigung in den letzten Wochen eine geplante Teilnahme von Nebenkläger_innen an den Plädoyers praktisch verunmöglicht wurde – diese haben einfach keine Möglichkeit, monatelang bereit zu stehen, auf Abruf alles stehen und liegen zu lassen, um zum richtigen Zeitpunkt im Gericht zu sein.
Dass die Verteidigung nun auch noch versucht, den Nebenklägervertreter_innen ihre Schlussvorträge inhaltlich zu beschneiden und durch vollkommen unbegründende Beanstandungen zu zerstückeln, liegt in dieser Logik, die darauf hinausläuft, die Opfer einmal mehr zu bloßen Objekten des Prozesses zu machen, die den Prozessverlauf nur aus der Ferne beobachten können.
Die Bundesanwaltschaft nahm eindeutig Stellung und bekräftigte, dass die bisherigen Ausführungen in den Plädoyers keinerlei Anlass für eine Beanstandung oder einen Wortentzug geben würden. Schließlich zwang die Verteidigung den Senat über diese Frage zu entscheiden, die Beanstandung wurde klar zurückgewiesen.
Der Verhandlungstag endete mit einer erneuten Beanstandung, diesmal durch Rechtsanwalt Stahl. Das Plädoyer wird morgen früh fortgesetzt.