Archiv für den Monat: Juni 2017

29.06.2017

Ein weiterer abgelehnter Beweisantrag, ein weiterer Befangenheitsantrag

Die „Alt-VerteidigerInnen“ der Angeklagten Zschäpe erklärten heute, sie hätten keine Fragen an den Sachverständigen Prof. Saß. Damit konnte nach insgesamt 6 Monaten, in denen er immer wieder Fragen zu seinem Gutachten beantwortete, seine Befragung endlich abgeschlossen werden. Die VerteidigerInnen kündigten an, ihren Antrag auf ein weiteres Sachverständigengutachten noch zu substantiieren, dafür wird ihnen nun bis nächste Woche Zeit gegeben.

Die Verteidigung Wohlleben dagegen versuchte sich mal wieder mit verschwörungstheoretischen Anträgen: an Handschuhen, die beim Verfassungsschützer Andreas Temme gefunden wurden, seien Schmauchspuren gefunden worden, die der Mordmunition entsprächen. Dass alle anderen Beweismittel es ausschließen, dass Temme der Schütze war, ließ die Verteidigung unerwähnt. Auch dieser Antrag wird also abgelehnt werden. Weiterlesen

29.06.2017 Presseerklärung

Parlamentarische Aufklärung muss weitergehen

Presseerklärung von Nebenklagevertreter_innen zum Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages:

„Der Ausschuss zieht die falschen Schlüsse aus dem von ihm festgestellten Vorgehen und der Mitverantwortung der Verfassungsschutzämter.“

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss hat, der Aufklärungsblockade des Bundesamtes für Verfassungsschutz und dem zum Teil zu zaghaften Umgang mit den Verfassungsschutzbehörden zum Trotz, einige wichtige Zwischenergebnisse für die Frage unserer Mandant_innen nach der staatlichen Mitverantwortung gebracht.

Denn der Ausschuss hat zum einen nachgewiesen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unmittelbar nach dem Untertauchen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in die Suche nach diesen eingebunden war und dass das NSU-Kerntrio und seine Unterstützer_innen von V-Leuten, insbesondere auch des Bundesverfassungsschutzes, umgeben waren. Die Meldungen der V-Leute zum Trio lagen auch dem Amt vor und Mundlos war sogar bei einem V-Mann des Bundesamtes, Ralf M., als Bauarbeiter angestellt. Der Ausschuss zieht daraus den Schluss, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den Aufenthaltsort des NSU-Kerntrios zumindest hätte kennen müssen. Weiterlesen

21.06.2017

Ausgerechnet die Verteidigung Wohlleben versucht die Entpolitisierung der rassistischen Mordserie

Heute führte die Verteidigung Wohlleben erneut zu ihrem Antrag auf einen psychiatrischen Sachverständigen zu Mundlos und Böhnhardt aus. Mit dem Antrag soll nun, so Verteidiger Klemke, bewiesen werden, dass Mordmotiv von Böhnhardt und Mundlos für die Morde nicht „Ausländerhass“, sondern reine „Mordlust“ gewesen sei. Diese wiederum habe in der dissozialen Persönlichkeitsstörung von Mundlos in Böhnhardt gewurzelt und sei zudem für Dritte nicht erkennbar gewesen. Diese Motivation hätten Böhnhardt und Mundlos dann im NSU-Bekennervideo mit der Angabe, aus „Ausländerhass“ gehandelt zu haben, „bemäntelt“.

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20.06.2017

Ein wenig aufschlussreicher Tag

Nachdem der Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben gegen das Gericht als unbegründet abgelehnt worden war, ging es heute weiter im Programm. Allerdings gab es heute recht wenig zu tun, und der Prozess nahm auch auf der Zielgerade vor dem Abschluss der Beweisaufnahme nicht noch einmal Fahrt auf.

Das Gericht beschäftigte sich zum einen erneut mit dem Befangenheitsgesuch der Nebenklage Yozgat gegen den Sachverständigen Prof. Bauer (vgl. den Beitrag vom 24.05.2017). Der hatte in einer langen Stellungnahme ans Gericht versucht darzulegen, warum er sich nicht befangen fühle, hatte damit aber den Eindruck der Befangenheit eher noch verstärkt. So teilte auch die Bundesanwaltschaft mit, sie halte das Ablehnungsgesuch gegen Bauer für begründet.

Die Bundesanwaltschaft nahm auch Stellung zum Psycho-Antrag der Verteidigung Wohlleben (vgl. ebenfalls den Beitrag vom 24.05.2017) und beantragte ihn abzulehnen. Die Verteidigung will noch einmal erwidern; um ihr hierfür Zeit zu geben, verschob der Vorsitzende den Beginn der Verhandlung morgen auf 13 Uhr.

Weiteres Beweisprogramm besteht diese Woche nicht, so dass es gut möglich ist, dass der Termin am Donnerstag abgesagt werden wird. Heute wollte sich der Vorsitzende insoweit allerdings noch nicht festlegen.