29.06.2017

Ein weiterer abgelehnter Beweisantrag, ein weiterer Befangenheitsantrag

Die „Alt-VerteidigerInnen“ der Angeklagten Zschäpe erklärten heute, sie hätten keine Fragen an den Sachverständigen Prof. Saß. Damit konnte nach insgesamt 6 Monaten, in denen er immer wieder Fragen zu seinem Gutachten beantwortete, seine Befragung endlich abgeschlossen werden. Die VerteidigerInnen kündigten an, ihren Antrag auf ein weiteres Sachverständigengutachten noch zu substantiieren, dafür wird ihnen nun bis nächste Woche Zeit gegeben.

Die Verteidigung Wohlleben dagegen versuchte sich mal wieder mit verschwörungstheoretischen Anträgen: an Handschuhen, die beim Verfassungsschützer Andreas Temme gefunden wurden, seien Schmauchspuren gefunden worden, die der Mordmunition entsprächen. Dass alle anderen Beweismittel es ausschließen, dass Temme der Schütze war, ließ die Verteidigung unerwähnt. Auch dieser Antrag wird also abgelehnt werden.

Leider ebenfalls abgelehnt werden wird ein Antrag der Nebenklage Yozgat, mit dem dem zwielichtigen Verfassungsschützer nachgewiesen werden soll, dass er im Gericht gelogen hat – zu eindeutig hat das Gericht gezeigt, dass es Temme alles glauben will und sich der Überprüfung seiner Aussage entziehen will (vgl. etwa den Beitrag vom 12.07.2016).

Das Gericht lehnte dann zwei Anträge der Verteidigung Wohlleben ab, u.a. auch den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. den Beitrag vom 21.06.2017). Die Verteidigung Wohlleben reagierte erneut mit einem Befangenheitsgesuch, das erneut erfolglos bleiben wird, aber wahrscheinlich erneut weitere Prozess-Zeit kosten wird.

Der Termin am nächsten Dienstag wurde abgesetzt. Am nächsten Mittwoch, 05.07.,2017, werden zwei Zeug_innen vernommen, die Angaben zu einer Wohnung des NSU-Kerntrios machen sollen. Mit dem Beweis, der von Nebenklägervertreter Eberhard Reinecke beantragt wurde, soll eine Aussage in Zschäpes Einlassung widerlegt werden.