Archiv für den Monat: August 2017

31.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 6. Tag: vollständige Mitschrift

Nach kurzem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme wird diese geschlossen.

OStA Weingarten: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hoher Senat,

[Rufe aus dem Publikum: „wir klagen an die Bundesanwaltschaft, Herbert Diemer, Annette Greger, Jochen Weingärtner [sic], wegen der Missachtung der Betroffenen, wegen der Fortführung des institutionellen Rassismus“
– wird mehrmals wiederholt von verschiedenen Personen]

Vorsitzender: Seien Sie ruhig. Wir unterbrechen mal kurz.

[Das Gericht verlässt den Saal. Von oben ist ein Wachtmeister zu hören: „Aufstehen!“ Es fliegen Schnipsel-Flugblätter in den Saal mit den Namen der Angeklagten des NSU-Tribunals.] Weiterlesen

31.08.2017

Protestaktion im Gerichtssaal. und: Plädoyer zu Eminger und Gerlach: BAW entdeckt die Bedeutung der Ideologie

Der Verhandlungstag begann mit Protest: bevor Oberstaatsanwalt Weingarten mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft fortsetzen konnten, begannen Aktivist_innen des Tribunals „NSU-Komplex auflösen“, die Anklage des Tribunals gegen die Bundesanwaltschaft zu verlesen, und warfen kleine Flugblätter mit den Namen der Angeklagten des Tribunals in den Saal. Der Vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und das Gericht verließ den Saal, Ordnungsmittel gegen die Aktivist_innen erfolgten aber nicht. Die hielten vor dem Gericht noch den ganzen Tag eine Kundgebung ab und verlasen Teile der Anklage des Tribunals.

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01.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 5. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog nun auch den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 01.08.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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01.08.2017

Plädoyer der Bundesanwaltschaft, Tag 5: weiter zur Ceska und zu Wohlleben und Schultze

Oberstaatsanwalt Weingarten beendete heute sein Plädoyer zu den Angeklagten Wohlleben und Schultze. Er stellte dar, dass Wohlleben nicht nur im Allgemeinen, sondern auch bei der Beschaffung der Mordwaffe Ceska die zentrale Figur im Jenaer Unterstützerumfeld war, und dass Schultze, wie dieser selbst eingeräumt hat, ebenfalls ganz direkt an der Beschaffung beteiligt war.

Weingarten wandte sich sodann dem sog. Gehilfenvorsatz zu, also dem Nachweis, dass sowohl Wohlleben als auch Schultze es zumindest für ernsthaft möglich hielten, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit der Waffe Mordtaten begehen würden. Bei Wohlleben wird dies u.a. dadurch belegt, dass er die nationalsozialistische Einstellung und Gewaltbereitschaft des NSU-Kerntrios kannte, u.a. aus gemeinsamen Diskussionen in der „Kameradschaft Jena“ über für und wider des „bewaffneten Kampfes“, und dass er – entgegen seines Versuchs, sich als „ethnopluralistischer“ Pazifist darzustellen – die genannte nationalsozialistische Einstellung auch teilte. Schultze kannte die etwas älteren Mitglieder des NSU-Kerntrios zwar nicht so gut wie Wohlleben, ihm hatten aber Böhnhardt und Mundlos vor der Waffenübergabe so viele Details über bereits begangene Straftaten (Bombenanschlag in Nürnberg, „Anschießen“ einer Person) berichtet, dass auch er genau wusste, wem er da ein Mordinstrument in Form einer Schalldämpferpistole überbrachte.

Auch diese beiden Angeklagten haben also nach dem – (nur) insoweit Zustimmung verdienenden – Plädoyer der Bundesanwaltschaft mit einer Verurteilung nach Anklage zu rechnen.

Nach der Sommerpause, also am 31.08./01.09., wird sich Weingarten als nächstes den Angeklagten Gerlach und Eminger zuwenden. Es ist zu erwarten, dass das Plädoyer der Bundesanwaltschaft insgesamt noch etwa 3 Verhandlungstage in Anspruch nimmt, die Plädoyers der Nebenklage werden daher voraussichtlich erst Mitte September beginnen.

01.08.2017 Presseerklärung

Presseerklärung von Nebenklagevertretern zum Zwischenstand bei den Plädoyers des GBA

Generalbundesanwalt: „Trio“-These um jeden Preis

Deutungshoheit über den NSU-Komplex um den Preis von Diffamierung und Irreführung

Die Bundesanwaltschaft hat mit ihrem Plädoyer versucht, die Deutungshoheit über den NSU-Komplex zurückzuerlangen. Sie hat sich aber nicht darauf beschränkt, ihre lange überholte „Trio“-These auszubuchstabieren, sondern gleichzeitig all diejenigen diffamiert, die ihre Sichtweise nicht teilen, wie unter anderem Obleute der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, Journalisten und Nebenklägervertreter. Wer wie diese meint, dass der NSU mehr war als ein abgeschottetes „Trio“ wurde von Dr. Diemer als „Irrlicht“ bezeichnet und entsprechende Äußerungen als „Fliegengesumme“. Weiterlesen