Archiv für den Tag: 8. August 2017

01.08.2017

Plädoyer der Bundesanwaltschaft, Tag 5: weiter zur Ceska und zu Wohlleben und Schultze

Oberstaatsanwalt Weingarten beendete heute sein Plädoyer zu den Angeklagten Wohlleben und Schultze. Er stellte dar, dass Wohlleben nicht nur im Allgemeinen, sondern auch bei der Beschaffung der Mordwaffe Ceska die zentrale Figur im Jenaer Unterstützerumfeld war, und dass Schultze, wie dieser selbst eingeräumt hat, ebenfalls ganz direkt an der Beschaffung beteiligt war.

Weingarten wandte sich sodann dem sog. Gehilfenvorsatz zu, also dem Nachweis, dass sowohl Wohlleben als auch Schultze es zumindest für ernsthaft möglich hielten, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit der Waffe Mordtaten begehen würden. Bei Wohlleben wird dies u.a. dadurch belegt, dass er die nationalsozialistische Einstellung und Gewaltbereitschaft des NSU-Kerntrios kannte, u.a. aus gemeinsamen Diskussionen in der „Kameradschaft Jena“ über für und wider des „bewaffneten Kampfes“, und dass er – entgegen seines Versuchs, sich als „ethnopluralistischer“ Pazifist darzustellen – die genannte nationalsozialistische Einstellung auch teilte. Schultze kannte die etwas älteren Mitglieder des NSU-Kerntrios zwar nicht so gut wie Wohlleben, ihm hatten aber Böhnhardt und Mundlos vor der Waffenübergabe so viele Details über bereits begangene Straftaten (Bombenanschlag in Nürnberg, „Anschießen“ einer Person) berichtet, dass auch er genau wusste, wem er da ein Mordinstrument in Form einer Schalldämpferpistole überbrachte.

Auch diese beiden Angeklagten haben also nach dem – (nur) insoweit Zustimmung verdienenden – Plädoyer der Bundesanwaltschaft mit einer Verurteilung nach Anklage zu rechnen.

Nach der Sommerpause, also am 31.08./01.09., wird sich Weingarten als nächstes den Angeklagten Gerlach und Eminger zuwenden. Es ist zu erwarten, dass das Plädoyer der Bundesanwaltschaft insgesamt noch etwa 3 Verhandlungstage in Anspruch nimmt, die Plädoyers der Nebenklage werden daher voraussichtlich erst Mitte September beginnen.