Archiv für den Monat: November 2014

28.11.2014

Offener Brief an den ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily

Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative „Keupstraße ist überall“ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte „Klarstellung“ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen.

Dort heißt es unter anderem:

Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.“ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck ,,terroristischer Hintergrund“ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den ,,islamistischen Terrorismus” bezogen hat.

Die in der „Klarstellung“ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die „Erkenntnisse … [der] Sicherheitsbehörden … deuten auf ein kriminelles Milieu“ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese „Erkenntnisse“ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung „von oben“ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als „terroristische Gewaltkriminalität“, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei „eindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus“ gemeint gewesen. Eine solche „Erklärung“ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein „schwerwiegender Irrtum“ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.

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27.11.2014

Ein weiteres sinnloses Befangenheitsgesuch der Verteidigung

Heute erstattete zunächst eine Linguistin vom BKA ihr Gutachten. Sie hatte den NSU-Brief, den die Organisation an andere Nazi-Strukturen geschickt hatte, mit Schreiben von Beate Zschäpe verglichen. Ihr Ergebnis: eine Urheberschaft Zschäpes am NSU-Brief ist möglich, aber nicht sicher.

Im Anschluss sollte ein Polizeibeamter, der in den 1990ern Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben vernommen hatte, aussagen. Er hatte praktisch keine Erinnerung. Als ihm der Vorsitzende Götzl wie üblich die Protokolle der Vernehmungen vorhalten, sie also Absatz für Absatz vorlesen und jeweils fragen wollte, ob dies eine Erinnerung hervorruft, intervenierte die Verteidigung Zschäpe.

Das Ganze mündete dann in einem weiteren Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe, dem sich die Verteidigung Wohlleben anschloss. Der Vorsitzende unterbrach die Verhandlung, über den Befangenheitsantrag wird bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag entschieden – mit dem sicheren Ergebnis, dass er zurückgewiesen wird, da er völlig substanzlos ist.

Offensichtlich will die Verteidigung gegenüber ihrer Mandantin Stärke und Aktivität vortäuschen – vielleicht ein Signal für die kommende Woche, in der ein möglicher Chemnitzer Unterstützer, der damalige Mann der kürzlich vernommenen Antje Probst, und der V-Mann Carsten Szczepanski vernommen werden sollen.

26.11.2014

Lügen und Verharmlosen X – „Das kameradschaftliche Gefühl, das man von der Bundeswehr kannte, wurde halt in der Szene ein bisschen weitergelebt.“

Es gibt Tage im Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrundes“, die man kaum erträgt und die man nur schwer zusammenfassen kann. Der 26.11.2014 war ein solcher. Geladen war der Zeuge Ralph Hofmann, der verdächtig ist, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe 1999 seinen Personalausweis zur Anmietung einer Wohnung und für Warenbestellbetrügereien zur Verfügung gestellt zu haben. Der Ausweis wurde im Brandschutt des Hauses in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden, ebenso Waren, die damals auf seinen Namen bestellt, in eine andere Chemnitzer Wohnung, die auf seinen Namen angemietet war, ausgeliefert und nie bezahlt wurden – neben alltäglichen Dingen auch ein Nachtsichtgerät, ein Gerät also, das zur Durchführung von Anschlägen aus dem Untergrund benötigt wird.

Bei der Polizei hatte Hofmann behauptet, er habe seinen Ausweis 1999 in einem Einkaufszentrum verloren. Er sei einmal von Thomas Starke gefragt worden, ob er zwei „Kameraden“ in seiner Wohnung unterbringen könnte. Das sei abends auf der Straße vor einer Kneipe gewesen, bei Starke seien zwei Männer mit Kapuzen gewesen, die nicht erkannt habe. Ein weiterer Nazizeuge hatte am 19.03.2014 vor dem Gericht ausgesagt, Hofmann hätte Starke und das Trio an ihn vermittelt, er habe dann eine Unterkunft besorgt. Ein solches Geschehen hatte Hofmann gegenüber der Polizei nicht angegeben.

Hofmann selbst war nie Teil des „Blood & Honour“-Netzwerkes, er war im Umfeld stärker parteipolitisch orientierter Gruppen tätig, Funktionär des „Heimatschutz Chemnitz“ und bis vor kurzem regelmäßiger Gast bei Veranstaltungen der erst dieses Jahr verbotenen „Nationalen Sozialisten Chemnitz.“

Hofmann versuchte, wie so viele zuvor, sich als harmlos und nur wenig politisch darzustellen. „Ich hab verschiedene Ansichten schon geteilt. Man war jung und konnte sich mit einigem identifizieren. Durch die Bundeswehrzeit wurde man noch ein bisschen aufgebaut und fühlte sich durch das Militärische mehr zum Elitären hingezogen.“

Der Vorsitzende befragte den Zeugen zunächst präzise und geduldig, kreiste dessen Falschangaben ein, verpasste es aber, ihn festzunageln. Hoffmann sagte erstmals aus, noch ein weiteres Mal von Starke wegen der Unterbringung der „beiden Männer“ angesprochen geworden zu sein, er habe dann an einen Bekannten verwiesen. Dass diese Erinnerung eine Schutzbehauptung ist, weil seine Vermittlung ja dem Gericht bereits bekannt ist, stand zwar im Raum, wurde aber nicht deutlich. Der Vorsitzende brach dann seine Befragung ab, nachdem er alle Widersprüche der Aussage des Zeugen eingekreist hatte, unternahm aber keinen einzigen Versuch, diesen unter Druck zu setzen.

Die Verteidigung hatte natürlich keine Fragen an den Zeugen, sie hat ja kein Interesse daran, dass weitere Details über die Unterstützung des NSU herauskommen. Auch die Bundesanwaltschaft stellte keine einzige Frage – es scheint, als verweigere sie sich inzwischen jeder Aufklärung.

Die Nebenklage versuchte danach zwar, den Zeugen weiter unter Druck zu setzen, musste dazu aber noch einmal an die Fragen des Gerichts anknüpfen – da gleichzeitig die Geduld des Gerichts wie so oft am Nachmittag am Ende war, wurde dies als unzulässige Wiederholungsfragen zurückgewiesen.

Die Befragung ging schließlich in einer Konfrontation zwischen der Verteidigung Wohlleben und einem Nebenklägervertreter zu Ende. Letzterer wollte dem Zeugen die Namen der vom NSU Ermordeten vorhalten, dies wurde beanstandet.

Letztlich wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Naziszene den NSU nicht nur bei seinen Morden unterstützt hat, sondern bis heute jede Aufklärung verhindert. Deutlich wurde zudem, dass nicht nur die „Blood and Honour“-Szene in die Unterstützung des NSU einbezogen war, sondern auch Aktivisten außerhalb der Skinheadszene. Diese weitere Szene käme auch für die Unterstützung in den Jahren nach dem Verbot von Blood and Honour im Herbst 2000 in Frage, als der Verfolgungsdruck gegen „B&H“-Mitglieder größer wurde. Darauf könnte auch hindeuten, dass Hofmann unter „Ralph Jäger“ in André Emingers Telefon gespeichert war. Diese Bezeichnung dürfte auf dessen Militärbegeisterung zurückgehen, hatte Hofmann doch seine Bundeswehrzeit bei einer Jäger-Einheit verbracht. So gut muss ihn Eminger also gekannt haben.

25.11.2014

Und noch einmal: Lieferweg der Ceska 83 und Wert der V-Leute-Aussagen

Zunächst wurde das Protokoll der im Rechtshilfewege in der Schweiz am 24.06.2014 durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung des Zeugen Hans-Ulrich Müller verlesen. Müller hatte bei dieser Vernehmung, unter Wahrheitspflicht, keine Angaben zu einer angeblichen Täterschaft seiner Ex-Freundin oder anderer gemacht. Er hatte erneut bestritten, eine Ceska 83 über den Waffenerwerbsschein seines Schweizer Bekannten gekauft zu haben. Germann hatte dies aber in seiner Vernehmung wiederum so geschildert.

Danach wurde der Angeklagte Carsten Schultze nochmals zu den Angaben der V-Mannes Brandt und seines V-Mann-Führers Wießner befragt. Dem Vorsitzenden ging es offensichtlich darum, die Glaubwürdigkeit der Aussagen Brandts zu überprüfen. Brandt hatte unter anderem davon berichtet, Schultze habe erzählt, Geld für die drei Abgetauchten überwiesen zu haben. Carsten Schultze bestritt die Angaben Brandts, die ihn selbst noch stärker in die Nähe von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe rücken. Bei anderen Angaben gab Schultze an, keine Erinnerung mehr zu haben, wobei die Schilderungen Brandts durchaus zutreffen könnten.

Zuletzt wurde der als Anklagevertreter im Prozess anwesende Oberstaatsanwalt Weingarten als Zeuge vernommen – es ging um seine Befragung des Zeugen Enrico Theile im Ermittlungsverfahren. Dort hatte Theile u.a. angegeben, „die Waffen“ hätten ja alle „von Müller“ gestammt. Weil die ebenfalls anwesenden Polizeibeamten ausgesagt hatten, dass Weingarten zwischenzeitlich laut geworden sei, hatte die Verteidigung Wohlleben verbotene Vernehmungsmethoden behauptet. Weingarten schilderte die damalige Vernehmung so, wie sie auch im Protokoll festgehalten ist. Der Zeuge Theile kann mit Fug und Recht als „polizeierfahren“ bezeichnet werden, es wäre überraschend, wenn ein schreiender Staatsanwalt ihn in irgendeiner Weise beeindrucken könnte. Dies war dem Protokoll der Vernehmung – das Theile auch nicht unterschrieben hat – auch deutlich zu entnehmen.

Abschließend gaben die Verteidigung und die Nebenklage Erklärungen zur Befragung des V-Mannes Kai Dalek ab. Die Nebenklage machte in ihrer Erklärung noch einmal deutlich, welche Schlüsse aus Daleks Angaben zum Handeln der Verfassungsschutzbehörden zu ziehen sind:

„Dalek hat sich offensichtlich mit seiner Arbeit als faktisch hauptamtlicher Verfassungsschutzmitarbeiter voll identifiziert. Ein Eingeständnis, dass er und damit auch der bayerische Verfassungsschutz Kenntnis von der Existenz von Waffen, Sprengstoff, einer zunehmenden Militarisierung und Radikalisierung der Thüringer Neonaziszene im Allgemeinen und des „Thüringer Heimatschutzes“ im Speziellen gehabt haben, ohne dass entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet worden wären, würde ein schlechtes Licht auf seine und damit auch auf die Arbeit des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz werfen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Verhalten des Zeugen Dalek zu bewerten, dass er auf alle konkreten Nachfragen und Vorhalte aus seinen polizeilichen Vernehmungen zu der Bildung eines militärischen Arms des Thüringer Heimatschutzes, zu Schießübungen, zu der Existenz von Waffen und Sprengstoff immer wieder auswich und seine damaligen Antworten versuchte zu relativieren.

Bestätigt hat Dalek hingegen die Angaben von Brandt, dass die jeweiligen Ämter für Verfassungsschutz ihre Mitarbeiter und V-Leute vor Strafverfolgung schützten. Auch Dalek hat ausgesagt, dass seine V-Mann-Führer ihm zugesagt hätten, ihn in Bayern vor Ermittlungsmaßnahmen schützen zu können, auf Thüringen aber keinen Einfluss hätten.

Der Zeuge hat weiter berichtet, dass seine Tätigkeit in der Neonaziszene mit seinen V-Mann-Führern in Bayern eng abgestimmt wurde. Er sollte unter anderem dafür sorgen, dass sich der Thüringer Heimatschutz nicht nach Franken ausweite, was er auch getan habe. Er sei weiter davon ausgegangen, dass auch Brandt seine politischen Aktionen und die Militarisierung mit dem Thüringer Amt abgestimmt habe.

Vor dem Hintergrund seiner Aussage ist davon auszugehen, dass bei dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz umfangreiche Berichte zu den Aktivitäten des Thüringer Heimatschutzes, innerhalb der Organisation geführte Strategiedebatten über Gewalt, Militarisierung, Aktionen u.ä. existieren.“

20.11.2014

Lügen und Verharmlosen IX – Musikfreunde in Sachsen

Der Tag begann mit einer Darstellung der „Waffenvorlage“ im Februar 2012, bei der der Angeklagte Schultze anhand vorgelegter Waffen mit und ohne Schalldämpfer die Tatwaffe Ceska 83 vom Typ her „identifizieren“ sollte. Das fragwürdige Unternehmen, bei der Waffen aus der „Sammlung“ des BKA vorgelegt wurden, lieferte erwartungsgemäß keinen Beweiswert.

Danach wurde die Zeugin Antje Probst vernommen, die nach Aussagen des V-Mannes Carsten Szczepanski an der Unterstützung der untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt mitgewirkt hat. Sie soll Zschäpe einen Reisepass zum Verlassen des Landes angeboten haben.

Die Vernehmung der Zeugin wurde nach stundenlanger Befragung durch den Vorsitzenden unterbrochen und wird am 10.12.2014 fortgesetzt. Probst verharmloste ihre Aktivitäten bis zur Grenze des Erträglichen und darüber hinaus. Bezeichnend war eine Situation, in der sie abstritt, den Angeklagten Eminger und seinen Bruder zu kennen – auf Vorhalt des Vorsitzenden, bei der Polizei habe sie zugegeben, die beiden zu kennen, entgegnete die Zeugin: „Oh Scheiße! Jetzt steht natürlich meine Glaubwürdigkeit total in Frage.“

Weiter versuchte Probst dem Gericht vorzugaukeln, „Blood & Honour“ sei für sie keine politische Betätigung gewesen: „Wir saßen in einer Kneipe und waren der Meinung, es wäre schön, ein paar musikalische Veranstaltungen zu haben…“ Andere aus der Gruppe hätten vielleicht politische Ziele gehabt: „Vielleicht eine weiße Welt, Menschen mit weißer Hautfarbe, könnte ich mir vorstellen, dass es vielleicht bei manchen eine Rolle gespielt hat.“ Gemeinsam habe man damals ein bis zwei Konzerte im Monat durchgeführt, mit 40 bis 400 Besuchern.

Sie beteuerte, die drei Untergetauchten nie wahrgenommen oder getroffen zu haben – und das obwohl ihr ein Foto vorgelegt wurde, auf dem sie bei einer Party oder Konzert neben Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu sehen ist. Sie will auch nicht mitbekommen haben, dass die Drei in Chemnitz untergekommen waren, ebenso wenig von Waffen, von einer Unterstützung der Drei oder von Spendensammlungen.

Spannend war die Angabe, irgendwann im Jahr 1997 oder 1998 habe Carsten Szczepanski mitgeteilt, aus den Einnahmen von Konzerten fehlten 20.000 DM. Sie habe damals vermutet, dass er selbst das Geld privat verwandt habe. Allerdings habe ihr enger Freund Jan Werner (ebenfalls „B&H“) gesagt, „Du spinnst wohl, niemand hat das Geld geklaut“, und mit den Worten „Halt die Fresse“ eine weitere Diskussion verhindert haben. Die gewaltverherrlichenden Konzerte spielten also offensichtlich viel Geld in die Kassen der Organisation – dies könnte der Grundstock der Unterstützung des späteren NSU gewesen sein.

Vor der weiteren Vernehmung von Probst werden zunächst ihr damals ebenfalls in der Nazimusikszene aktiver Ex-Ehemann und der V-Mann Carsten Szczepanski vernommen werden – dies wird zu einer konfrontativen Befragung führen.

19.11.2014

Mehr vom „Führungskameraden“ Dalek

Heute wurde die Vernehmung des V-Mannes Kai Dalek fortgesetzt. Die Nebenklage hatte zunächst Gelegenheit, Fragen zu stellen. Ein sichtlich angespannter Vorsitzender Götzl intervenierte immer wieder, beanstandete Fragen der Nebenklage und unterbrach die Befragung.

Nachdem zunächst vom Bayerischen Innenministerium eine restriktive Aussagegenehmigung gekommen war, wurde dem Zeugen mit einem heute verlesenen Schreiben sogar erlaubt, die (Arbeits-)Namen seiner V-Mann-Führer zu nennen.

Der ehemalige V-Mann antwortete zwar erneut sehr weitschweifig, schien aber heute eher bereit, konkrete Angaben zu machen. Über zwei Jahre habe er sehr regelmäßig an den „Mittwochstreffen“ des „Thüringer Heimatschutz“ (THS) teilgenommen. Über alle seine Einsätze und Erkenntnisse habe er am Folgetag telefonisch und danach schriftlich dem Landesamt berichtet. Diese Aussage ist wichtig, weil diese Berichte – die bislang nicht vorliegen – es dem Verfassungsschutz schon damals ermöglicht hätten, die Angaben der „einzigen“ Thüringer Quelle Tino Brandt zu überprüfen.

Es wurde dann der bereits bekannte Spiegel-TV-Film über eine Wehrsportübung in Erfurt 1992 gezeigt, in dem zunächst THS-Mitglieder eine Häuserkampfübung durchführen und anschließend V-Mann Thomas Dienel eine widerliche Hetzrede hält. Dalek gab zu, bei dieser Veranstaltung anwesend gewesen zu sein, wollte aber die Aufrufe zur Gewalt seines V-Mann-Kollegen durch einen Hinweis auf dessen angebliche Alkoholisierung relativieren. Auf nachdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden konnte er aber keine Angaben machen, woran er diese angebliche Alkoholisierung festmachen wollte. In dem Film sind jedenfalls keine Ausfallerscheinungen Dienels erkennbar.

Dalek blieb aber – in klarem Widerspruch zu seiner Angabe gegenüber der Polizei, Brandt habe einen bewaffneten Arm des THS aufgebaut – dabei, er habe in der gesamten Zeit der Beschäftigung mit der Organisation keine einzige Waffe gesehen. Weiterhin gab er aber an, er habe immer gewarnt, dass Brandt eine gefährliche Radikalisierung seines Umfeldes betreibe.
Wie stark der Verfassungsschutz die Naziszene auch weiterentwickelte, wurde deutlich als Dalek auf Frage der Nebenklage angab, er habe seine Nazi-Aktivitäten 1987 im Auftrag des Landesamtes aufgenommen, er habe im Auftrage des Landesamtes auch den Kontakt zu Brandt und dem THS aufgenommen. Die Frage, ob er im Auftrage des Landesamtes den Aufbau des Thule-Netzes betrieben habe, verneinte er nicht, sondern verweigerte die Antwort unter Hinweis auf die eingeschränkte Aussagegenehmigung. Er gab aber an, über das Thule-Netz habe Brandt und unter Umständen auch andere THS-Mitglieder kommunizieren können, auch eine verschlüsselte Kommunikation sei möglich gewesen. Es habe für Uwe Mundlos oder andere THSler auch die Möglichkeit gegeben, über einen anderen Thule-Netz-Betreiber, beispielsweise in Erlangen, Zugang zu bekommen.

Die Aussage verweigerte Dalek auch auf die Frage, ob er dem BayLfV technische Möglichkeiten eingerichtet habe, alle angemeldeten Benutzer des Thule-Netzwerkes zu identifizieren und allen Datenverkehr zu kopieren bzw. zu speichern. Ebenso verweigerte er unter Hinweis auf eine fehlende Aussagegenehmigung die Antwort auf die Frage, ob er in Berlin – wo er vor seinem Umzug nach Bayern gewohnt hat – auch schon für die Behörden gearbeitet habe.
Es ist klar, dass nur die Beiziehung aller beim bayerischen Verfassungsschutz liegenden Unterlagen zu Dalek Antworten auf die aufgeworfenen Fragen bringen kann, unter anderem auf die Fragen, ob Brandt tatsächlich Teile des THS so stark radikalisierte, dass aus diesen heraus der NSU entstand, und ob der NSU das vom V-Mann Dalek betriebene Thule-Netzwerk zur Kommunikation im Untergrund benutzte.

18.11.2014

Die Legende der “isolierten Gruppe”

Der Schwerpunkt der Verhandlung lag heute zum einen auf den verschiedenen Versionen des Bekennervideos des NSU, die auf einem Rechner in der Frühlingsstraße gefunden wurden. Drei Versionen wurden in Augenschein genommen. Die ersten beiden orientieren sich noch an gängigen Nazivideos: zu den Klängen einer Naziband werden das NSU-Logo, Textpassagen und Bilder eingeblendet. Thematisiert werden der Mord an Enver Şimşek und der Bombenanschlag in der Probsteigasse. Das dritte Video ist das „Paulchen-Panter“-Video, das zeitlich noch später entstand und auf die weiteren NSU-Morde Bezug nimmt.

Der Vorsitzende legte besonderen Wert auf die von den Machern selbst erstellten Texte, beispielsweise den nach jedem dargestellten NSU-Anschlag wiederholten Satz, das Opfer „weiß nun, wie ernst uns die Erhaltung der deutschen Nation ist“. Beate Zschäpe hatte Zugang zu dem Rechner, auf dem sich die Videos befanden. Es gibt konkrete Hinweise, die in den kommenden Wochen noch thematisiert werden, dass sie selbst Passagen dieser Videos bearbeitet hat. Die Mordserie war also von der ersten Tat an geplant, die Gruppe scheint sich allerdings erst später entscheiden zu haben, ihr Bekennervideo nicht zeitnah nach den Taten zu veröffentlichen.

Im Anschluss gab die Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen der Nebenklage vom 6. November 2014 ab. Die Zielfahndungsakte mit SMS-Protokollen zur Fahndung nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Untertauchen sei nicht beizuziehen und einzuführen, weil die Nebenklage nicht ausreichend deutlich gemacht habe, welche Inhalte sich aus dieser ergeben würde, der Zielfahnder könne aber gehört werden. Offensichtlich soll nicht deutlich werden, dass das LKA Thüringen sehr früh wusste, dass die Untergetauchten sich in Chemnitz aufhielten und dass es ganz konkrete Anhaltspunkte (Unterbringung beim dortigen Blood and Honour Netzwerk, benutzte Telefonzellen) gab, die es ganz einfach ermöglicht hätten, sie aufzuspüren und festzunehmen. Mit diesem Beweisantrag sollte das Bestehen eines Unterstützernetzwerkes in Chemnitz weiter bewiesen werden.

Die Anträge auf Vernehmung zentraler Personen aus dem militanten Dortmunder Nazispektrum seien abzulehnen, so die Bundesanwaltschaft, weil nach der bisherigen Beweisaufnahme klar sei, dass der NSU als von der Naziszene isolierte Gruppe agiert habe und eine Zusammenarbeit mit Dortmunder Nazis daher ausgeschlossen sei. Diese Argumentation erscheint hanebüchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einer der beantragten Zeugen angegeben hat, er könnte Angaben zu verwendeten Waffen und deren Herkunft machen, und angesichts der Tatsache, dass die Dortmunder „Blood & Honour“-Szene mit den Chemnitzer Unterstützern bundesweit zusammenarbeitete. Zum einen wendet sich die Bundesanwaltschaft gegen Beweisanträge, die die Einbindung des NSU in eine Netzwerk belegen, zum anderen werden Anträge mit der Begründung abgelehnt, es gäbe kein Nachweis der NSU hätte auf ein Netzwerk zurückgreifen können.

Die BAW fürchtet offensichtlich, dass ihre These der isoliert agierenden Dreiergruppe widerlegt wird. Dabei sieht sie nicht, dass dies längst geschehen ist: in Chemnitz wurden Zschäpe, Böhnhardt, und Mundlos von „Blood & Honour“-Mitgliedern und deren Umfeld aufgenommen, es wurden ihnen verschiedene Wohnungen zur Verfügung gestellt und Ausweispapiere besorgt, offensichtlich sollten sie mit Waffen und Geld versorgt werden. Sie beteiligten sich an der Erstellung und Produktion von Nazimagazinen und halfen bei der Produktion von T-Shirts. Sie lebten ganz normal, man traf sie beim Grillen, Fahrradfahren – Untergrund sieht anders aus. In den Veröffentlichungen des NSU wird im Übrigen auch ganz klar von einem Netzwerk gesprochen. Wer den Spuren zu anderen bewaffneten Gruppen, die sich hier zeigen, nicht nachgehen will, will Aufklärung verhindern. Gab es ein Helfendes und Wissendes Netzwerk, ist endgültig nicht mehr nachvollziehbar, dass die V-Personen im Umfeld des Trios nichts über deren Aufenthalt und Aktionen berichtet haben sollen.

13.11.2014

Noch einmal zur Ceska-Mordwaffe

Die weitere Vernehmung der ehemaligen Lebensgefährtin von Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage die Mordwaffe Ceska von der Schweiz nach Thüringen verkauft hat, erbrachte wenig Neues. Allerdings ergab sich, dass Müller zu seiner damaligen Lebensgefährtin alles andere als ehrlich war – das entspricht auch dem Eindruck von seinem Verhalten und seinen Aussagen gegenüber Polizei und Gericht. Müller selbst war für die nächste Woche erneut als Zeuge geladen worden, hat aber angekündigt, nicht zu erscheinen – und das, obwohl ihm „freies Geleit“ zugesichert worden war. Es ist offensichtlich, dass Müller mit den Vorwürfen, die er am Rande seiner Vernehmung in der Schweiz gegen seine ehemalige Freundin erhoben hat, nur von sich selbst und seinem Kumpel Enrico Theile ablenken wollte. Unter Wahrheitspflicht würde Müller diese Behauptungen nicht wiederholen.

Danach wurden noch Stellungnahmen zu den letzten Beweiserhebungen abgegeben. Die Nebenklage wies nochmals darauf hin, dass durch die Vernehmung des Polizeizeugen gestern zweierlei deutlich geworden ist: zum einen, dass damals nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gegen „B&H“ Sachsen ermittelt wurde, zum anderen, dass die Bundesanwaltschaft immer noch wichtige Zeugenvernehmungen, die der Zeuge erwähnte, nicht zu den Gerichtsakten gegeben hat.

12.11.2014

V-Mann Kai Dalek – ein geschwätziger Wichtigtuer rudert zurück

Heute sagte zunächst ein BKA-Beamter aus, der Ermittlungen zum damaligen Chef von „Blood & Honour“ Sachsen, Jan Werner, durchgeführt hatte. Werner, Betreiber des Nazi- Labels „Movement Records“, hat vor dem OLG München die Aussage verweigert, weil er sich selbst belasten könnte. Die Sächsische „B&H“ Gruppe soll die gemeinsame Unterstützung des NSU mit Geld und Waffen beschlossen haben, Werner unter anderem versucht haben, von dem V-Mann Szczepanski eine Waffe zu besorgen.

Der Polizeibeamte hatte, wie beim BKA üblich, diverse Ermittlungen zusammengefasst, aber fast keine selbst vorgenommen. Er konnte also zwar einen guten Überblick über die Ermittlungsergebnisse zu liefern, aber keine selbst gewonnenen Erkenntnisse mitteilen. Die Verteidigung kritisierte die Vernehmung des Zeugen aus diesem Grund, obwohl es offensichtlich ist, dass das Gericht durch die Vernehmung zunächst einen Überblick über die Beweissituation gewinnen wollte.

Richtig ist, dass die wichtigen Zeugen bzw. Beweismittel aus seinem Bericht werden also durch Vernehmung bzw. Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt werden müssen. Die Nebenklage hat bereits mit mehreren Beweisanträgen deutlich gemacht, dass alle Mitglieder von „Blood & Honour“, die an der Unterstützung des NSU beteiligt gewesen sein können; wenn sie die Aussage verweigern, werden frühere Vernehmungen durch Befragung der Vernehmungsbeamten eingeführt werden. Das Kapitel „B&H“ ist also noch lange nicht abgeschlossen.

Der nächste Zeuge war Kai Dalek. Er wurde vor 1987 durch den Berliner Verfassungsschutz gegen Linke eingesetzt, von 1987 bis 1998 arbeitete er dann für das bayerische Landesamt. Er war eine wichtige Figur innerhalb der militanten bundesdeutschen Naziszene, unter anderem Koordinator der bundesweiten Rudolf Hess-Gedenkmärsche. Der deutlich über 1,90 Meter große, massige Mann, der inzwischen 50 Jahre alt ist, präsentierte sich als geschwätziger Wichtigtuer.

Bei zwei BKA-Vernehmungen während eines Haftaufenthaltes, bei denen er als Gegenleistung für eine Aussage Haftverbesserungen und vorzeitige Entlassung forderte, hatte er sehr konkrete Anschuldigungen gegen Tino Brandt erhoben, u.a. behauptet, dieser habe einen bewaffneten Arm des „Thüringer Heimatschutzes“ aufgebaut. In der Hauptverhandlung wollte Dalek dies so nicht bestätigen: er habe das nur geschlossen, weil Brandt bei einem Vorfall mit anderen THS-Mitgliedern Flaschen auf Polizeibeamte geworfen, militantes Auftreten gefördert und einmal eine Verabredung zum „Schießen“ getroffen habe. An weitere konkrete Anknüpfungspunkte für seine Schlussfolgerungen wollte er sich nicht erinnern.

Insgesamt wirkten diese Beschwichtigungsversuche völlig unglaubwürdig – offensichtlich wollte Dalek seine alten Nazistrukturen nicht stärker belasten. Deutlich wurde allerdings, dass die Unterlagen des bayerischen Verfassungsschutzes über die Meldungen von Dalek zur Überprüfung seiner Angaben beigezogen werden müssen. Zu einer Befragung durch die Nebenklage kam es nicht, weil die Verhandlung kurz nach 18.30 Uhr unterbrochen wurde. Am kommenden Mittwoch wird die Vernehmung fortgesetzt.

11.11.2014

Mehr Einblicke zu Tino Brandt und zum „Thüringer Heimatschutz“

Heute wurde erneut der hauptsächliche V-Mann-Führer von Tino Brandt, damals Führer des „Thüringer Heimatschutzes“ und V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, vernommen.
Vor allem ging es noch einmal um die Unterstützung der untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt durch Brandt und die anderen Mitglieder des THS. Die diversen „Deckblattmeldungen“ über Berichte Brandts bestätigten erneut, dass diverse „Kameraden“ aus Jena und Chemnitz in die Unterstützung eingebunden waren und das Landesamt schon damals genug Informationen hatte (Kontaktpersonen, Telefonnummern usw.), um die „Drei“ in Chemnitz zu suchen und zu finden.

Ansonsten glänzte der inzwischen pensionierte „Verfassungsschützer“ immer wieder mit Erinnerungslücken, vor allem, wenn es um das Verhalten des VS im Zusammenhang mit rechten Straftaten ging. Die Polizei hatte sich bekanntlich beschwert, dass der VS häufig Quellen vor bevorstehenden Durchsuchungen gewarnt hatte. Der Zeuge hatte im Untersuchungsausschuss des Bundestages noch geäußert, gegen Brandt seien ca. 30 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen keines zu einer Verurteilung geführt habe – aber damit könne man leben. Heute wollte er nicht mehr wissen, was er damit gemeint habe. Auch auf Vorhalte aus anderen Quellen, wonach das Thüringische Landesamt u.a. eine USA-Reise Tino Brandts finanziert habe, antwortete der Zeuge, er könne sich nicht erinnern.

Auch Fragen zu einem Anwerbevorgang mit dem Codenamen „Delhi“ – der Geburtsstadt des Angeklagten Carsten Schultze – wich der Zeuge aus und wollte sich nicht erinnern.
Deutlich wurde – erneut – dass zumindest das LfV Thüringen ein sehr enges, fast freundschaftliches Verhältnis zu ihren Naziquellen unterhielt. Brand musste nichts erzählen, was er nicht erzählen wollte. Im Übrigen war dem Amt völlig klar, dass zu den Unterstützern der drei Abgetauchten die „Blood & Honour“-Szene in Chemnitz zählte. Offensichtlich gab es keinen wirklichen Willen, Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos festzunehmen und die militanten Nazistrukturen in Thüringen zu zerschlagen.