Schlagwort-Archive: NSU-Brief

26.07.2016

Weiteres zum “NSU-Brief”

Heute wurde ein weiterer Herausgeber eines Neonazi-Fanzines – der „Fahnenträger“ aus Sachsen-Anhalt – befragt. Auch er gab an, im Sommer 2002den „NSU-Brief“ und einen 500 €-Schein erhalten zu haben. An alles Weitere wollte der Zeuge sich aber nicht mehr erinnern – sicher war es sich nur noch, dass sein Heft damals „Fahnenträger“ und nicht „Der Fahnenträger“ hieß.

Die „Erinnerungslücken“ dieses Zeugen waren so dreist, dass selbst die Bundesanwaltschaft sehr energisch nachfragte. Auf ihren Antrag wurde schließlich sogar der Zeugenbeistand ausgeschlossen – als der Zeuge eine Frage nicht beantworten wollte, hatte er dem Zeugen vorgesagt, er solle vorgeben, sich nicht zu erinnern. Die Energie, die die Generalbundesanwaltschaft hier an den Tag legte, wäre natürlich bei den diversen Nazizeugen zuvor, die dreist Erinnerungslücken vortäuschten, ebenso gefordert gewesen. Weiterlesen

27.11.2014

Ein weiteres sinnloses Befangenheitsgesuch der Verteidigung

Heute erstattete zunächst eine Linguistin vom BKA ihr Gutachten. Sie hatte den NSU-Brief, den die Organisation an andere Nazi-Strukturen geschickt hatte, mit Schreiben von Beate Zschäpe verglichen. Ihr Ergebnis: eine Urheberschaft Zschäpes am NSU-Brief ist möglich, aber nicht sicher.

Im Anschluss sollte ein Polizeibeamter, der in den 1990ern Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben vernommen hatte, aussagen. Er hatte praktisch keine Erinnerung. Als ihm der Vorsitzende Götzl wie üblich die Protokolle der Vernehmungen vorhalten, sie also Absatz für Absatz vorlesen und jeweils fragen wollte, ob dies eine Erinnerung hervorruft, intervenierte die Verteidigung Zschäpe.

Das Ganze mündete dann in einem weiteren Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe, dem sich die Verteidigung Wohlleben anschloss. Der Vorsitzende unterbrach die Verhandlung, über den Befangenheitsantrag wird bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag entschieden – mit dem sicheren Ergebnis, dass er zurückgewiesen wird, da er völlig substanzlos ist.

Offensichtlich will die Verteidigung gegenüber ihrer Mandantin Stärke und Aktivität vortäuschen – vielleicht ein Signal für die kommende Woche, in der ein möglicher Chemnitzer Unterstützer, der damalige Mann der kürzlich vernommenen Antje Probst, und der V-Mann Carsten Szczepanski vernommen werden sollen.

24.10.2013

U.a. zu den NSU-Videos

Heute wurden wieder mehrere unterschiedliche Tatkomplexe behandelt:

Zunächst wurden zwei Sachverständige zum Mord an Ismail Yasar gehört. Auch dieser Mord lief ganz ähnlich ab wie die davor: zuerst schossen die Mörder dem Opfer in den Kopf, nachdem er dann zu Boden ging, gaben sie drei weitere Schüsse auf ihn ab. Die Spurenlage spricht dafür, dass wieder ein Schalldämpfer verwendet wurde und eine Tüte über die Waffe gestülpt war.

Die nächste Zeugin, eine Polizeibeamtin aus Zwickau, hatte die Notrufe nach der Brandlegung in der Frühlingsstraße ausgewertet. Einen Notruf von Zschäpe konnte sie nicht feststellen. Deren Verteidigung hatte behauptet, Zschäpe habe versucht, Hilfe zu rufen, und bezog sich nun auf einen Datenbankeintrag zu einer nicht zustande gekommenen Verbindung. Hierzu werden wohl noch weitere ZeugInnen zu hören sein.

Dann ging es um die NSU-Bekennervideos: Ein Hamburger BKA-Beamter sagte aus, dass auch die Fotos vom Mord an Süleyman Taşköprü, die in dem Video benutzt werden, vor dem Eintreffen anderer Personen am Tatort, also von den Mördern, gemacht worden sein müssen.

Ein weiterer BKA-Beamter hatte die Zeitungsartikel, die in dem Video verwendet wurden, ausgewertet. Exemplare dieser Artikel wurden auch in der Frühlingsstraße gefunden. Zwar finden sich die Fingerabdrücke Zschäpes nur auf Artikeln, die nicht im Video verwendet wurden – da die Artikel aber zusammen aufbewahrt wurden, ist davon auszugehen, dass Zschäpe auch von diesen Artikeln wusste. Ebenfalls gefunden wurden zwei Vorgängerversionen des Videos, unterlegt mit Musik der Rechtsrock-Band „Noie Werte“ – deren Leadsänger Rechtsanwalt Steffen Hammer ist Rechtsanwalt und ehemaliger Kanzleikollege von Wohlleben-Verteidigerin Rechtsanwältin Schneiders. Diese Vorversionen wurden mit Datum von 2001 gespeichert und stellten jeweils die bis dahin begangenen Taten dar. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde das NSU-Logo verwendet, die Organisation bestand also schon 2001. Mit dem Änderungsdatum 2007 war der sog. NSU-Brief abgespeichert, mit dem der NSU „Kameraden“ um Unterstützung im Kampf bat.

Die Vernehmung eines Sachverständigen zu den verwendeten Waffen, v.a. der Ceska-Pistole, wurde unterbrochen, damit Fotos, die der Sachverständigen gemacht hat, den Parteien zur Verfügung gestellt werden können.

Am Vorabend hatten mehrere Nebenklage-VertreterInnen eine Presseerklärung zum Thema institutioneller Rassismus abgegeben, nachdem der Münchener Chefermittler Wildling, inzwischen pensioniert, mit zwei beleidigenden Mails an ein Mitglied des bayerischen Untersuchungsausschusses einmal mehr die Geisteshaltung bewiesen hatte, die dazu geführt hat, dass die Polizei jahrelang auf dem rechten Auge blind ermittelt hat.