26.07.2016

Weiteres zum “NSU-Brief”

Heute wurde ein weiterer Herausgeber eines Neonazi-Fanzines – der „Fahnenträger“ aus Sachsen-Anhalt – befragt. Auch er gab an, im Sommer 2002den „NSU-Brief“ und einen 500 €-Schein erhalten zu haben. An alles Weitere wollte der Zeuge sich aber nicht mehr erinnern – sicher war es sich nur noch, dass sein Heft damals „Fahnenträger“ und nicht „Der Fahnenträger“ hieß.

Die „Erinnerungslücken“ dieses Zeugen waren so dreist, dass selbst die Bundesanwaltschaft sehr energisch nachfragte. Auf ihren Antrag wurde schließlich sogar der Zeugenbeistand ausgeschlossen – als der Zeuge eine Frage nicht beantworten wollte, hatte er dem Zeugen vorgesagt, er solle vorgeben, sich nicht zu erinnern. Die Energie, die die Generalbundesanwaltschaft hier an den Tag legte, wäre natürlich bei den diversen Nazizeugen zuvor, die dreist Erinnerungslücken vortäuschten, ebenso gefordert gewesen. Der Zeuge wurde für heute nach Hause geschickt und wird im September erneut erscheinen müssen, dann mit einem anderen Beistand.

Die Vernehmung heute erbrachte nichts Neues zum Aspekt „NSU-Brief“ – einiges war ja schon durch die Durchsuchung bei und Vernehmung des NPD-Abgeordneten David Petereit geklärt worden (vgl. den Bericht vom 13.07.2016): Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt waren offensichtlich auch während der Zeit in Chemnitz und Zwickau up-to-date, was Neonazi-Fanzines, -Vereine und -Verlage anging, und wollten deren Tätigkeit nun mit Geld aus den Überfällen unterstützen.

Es bleiben aber weiter einige Fragen offen: Wie der NSU die Empfänger der Geldzuwendungen auswählte, ob etwa die Hefte die Ideologie vertraten, die den Taten des NSU zugrunde lag, ob es persönliche Verbindungen zum NSU oder seinem Umfeld gab – dazu hatten BKA und GBA praktisch keine Ermittlungen angestellt. Hätten solche Ermittlungen ernsthafte Ergebnisse erbracht, hätten die ja auch die Anklage-These von der isolierten Dreiergruppe erneut in Frage gestellt.

Damit zeigt sich auch, dass die aufscheinende Härte der BAW in diesem Fall nur Camouflage für ihre Handlungsunwilligkeit bei wichtigen Nazizeugen ist. Der Zeuge heute hat ja angegeben, den Brief und das Geld bekommen zu haben, Hinweise darauf, dass er viel mehr sagen könnte, etwa direkten Kontakt zum NSU oder Unterstützern gehabt hätte, gibt es bei ihm nicht. Zeugen aus dem direkten Unterstützerumfeld des NSU dagegen, die genauso dreist gelogen haben wie er sind von der BAW nicht angegangen, sondern sogar gegenüber der Nebenklage in Schutz genommen worden.

Der Termin am Donnerstag fällt aus, weil der für den Tag vorgesehene Zeuge verhindert ist.