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26.07.2016

Weiteres zum “NSU-Brief”

Heute wurde ein weiterer Herausgeber eines Neonazi-Fanzines – der „Fahnenträger“ aus Sachsen-Anhalt – befragt. Auch er gab an, im Sommer 2002den „NSU-Brief“ und einen 500 €-Schein erhalten zu haben. An alles Weitere wollte der Zeuge sich aber nicht mehr erinnern – sicher war es sich nur noch, dass sein Heft damals „Fahnenträger“ und nicht „Der Fahnenträger“ hieß.

Die „Erinnerungslücken“ dieses Zeugen waren so dreist, dass selbst die Bundesanwaltschaft sehr energisch nachfragte. Auf ihren Antrag wurde schließlich sogar der Zeugenbeistand ausgeschlossen – als der Zeuge eine Frage nicht beantworten wollte, hatte er dem Zeugen vorgesagt, er solle vorgeben, sich nicht zu erinnern. Die Energie, die die Generalbundesanwaltschaft hier an den Tag legte, wäre natürlich bei den diversen Nazizeugen zuvor, die dreist Erinnerungslücken vortäuschten, ebenso gefordert gewesen. Weiterlesen