Archiv für den Monat: April 2018

26.04.2018

Ende der Plädoyers der Wahlverteidiger Zschäpes. Typisch Deutsch: das Opfer bin ich

Heute setzte RA Grasel das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung fort. Er kündigte zwar an, nun zu den rechtlichen Ausführungen zu kommen, fiel allerdings immerfort in die Beweiswürdigung zurück, so dass nahezu alle Argumentationsstränge seines Kollegen Borchert nochmals vorgebracht wurden. Das Verhalten seiner Mandantin stelle keine Mittäterschaft an den Morden und Mordversuchen des NSU dar. Insbesondere die Tarnung des illegalen Lebens von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe eben lediglich dazu gedient, eine Verhaftung zu vermeiden, und nichts mit der Ermöglichung der Straftaten zu tun gehabt. Grasel führte dann erneut zahlreiche in der Beweisaufnahme festgestellten Aktivitäten Zschäpes in den Jahren 1998 bis 2011 auf, um jeweils klein-klein darzulegen, warum die jeweilige Handlung nicht zwingend eine der vorgeworfenen Tötungshandlungen „ermöglicht“ habe. Weiterlesen

25.04.2018

Weiteres Plädoyer von Rechtsanwalt Borchert.

Heute setzte Zschäpe-Verteidiger Borchert sein Plädoyer fort. Auch dieses Mal beschränkte er sich darauf, die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft in winzige Häppchen aufzuteilen, diese in Form einer klassischen Strohpuppen-Argumentation falsch zu verstehen und mit sophistischen Pseudo-Argumenten zu „widerlegen“.

Ein – durchaus repräsentatives – Highlight zu Beginn seiner Ausführungen heute: Entgegen der Behauptung der Anklagebehörde könne der NSU doch gar nicht staatsfeindlich gewesen sein – denn er wollte ja „ausländische Mitbürger“ dazu bringen, den Staat zu verlassen! Wie Borchert selbst sagen würde: „Eine weitere Kommentierung ist wahrlich nicht veranlasst.“

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24.04.2018

Das Plädoyer der Verteidigung Zschäpe beginnt endlich – und ist noch absurder als befürchtet

Heute Morgen wurde zunächst ein Zeuge vernommen, den der Eminger-Verteidiger Sprafke selbst geladen hatte. Er sollte aussagen, dass er am Vormittag des 4.11.2011 mit Eminger in einem Lokal in Zwickau gefrühstückt habe. So sollte wohl die auf Funkzellenauswertung gestützte Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft widerlegt werden, wonach Eminger in dieser Zeit mit Zschäpe Nachforschungen über den Verbleib der beiden Uwes angestellt hatte. Anders als in der Presse zum Teil behauptet, wäre Eminger damit auch kein „Alibi“ gegeben worden, denn sein Handeln am 4.11.2011 wird ihm ja nicht als Tathandlung vorgeworfen, sondern ist nur eines unter vielen Indizien für seinen Vorsatz zu den von ihm unterstützten Taten. Weiterlesen

17.04.2018

Wieder keine Verteidigerplädoyers

Die Befangenheitsgesuche der Verteidigung Eminger wurden sämtlich zurückgewiesen, so dass heue die Plädoyers hätten beginnen können. Dazu kam es erneut nicht – diesmal aber nicht wegen weiterer Anträge, sondern weil Zschäpe-Verteidiger Borchert wegen eines privaten Notfalls und Emingers neuer Verteidiger Sprafke wegen Krankheit fehlten.

Der Vorsitzende versuchte zunächst, die Verteidigung Gerlach zu überzeugen, heute zu plädieren. Die verwiesen zurecht darauf, dass sie zum einen nicht vorbereitet seien, zum anderen davon ausgegangen seien, dass die Plädoyers in der Reihenfolge der Anklage erfolgen – schließlich ist Zschäpe als Haupttäterin angeklagt, Gerlach als Gehilfe. Auch die Verteidigung Wohlleben wurde gefragt, gab aber an, erst nächste Woche verhandeln zu können. Bei der Verteidigung Schultze schließlich fehlte Rechtsanwalt Pausch. So vertagte der Vorsitzende auf die nächste Woche. Weiterlesen

11.04.2018

Verhandlungstag fällt aus – weiter am Dienstag, 17.04.

Der Verhandlungstag heute fällt aus, weil kurz vor Beginn die angekündigten Ablehnungsgesuche von der Verteidigung Eminger eingegangen waren. Nach der zu erwartenden Ablehnung dieser Gesuche geht es dann weiter am nächsten Dienstag, 17.04.2018.

10.04.2018

Das Gericht versucht, das Tempo anzuziehen. Dennoch: Verteidigungsplädoyers wohl frühestens nächste Woche

Die Plädoyers der Verteidigung Zschäpe werden vermutlich doch erst nächste Woche beginnen. Auslöser hierfür ist der neue Verteidiger des Angeklagten Eminger, Rechtsanwalt Sprafke aus Karlsruhe – das kurzzeitige Mandat zum Ex-Republikaner Björn Clemens hat Eminger anscheinend schon wieder beendet. Sprafke, der bisher nicht als Szeneverteidiger in Erscheinung getreten ist, hatte beantragt, ihn als dritten Pflichtverteidiger beizuordnen und das Verfahren für drei Wochen zu unterbrechen, damit er sich einarbeiten könne. Diese Anträge wurden heute beide abgelehnt, im Wesentlichen mit der – überzeugenden – Begründung, dass es keinen Grund zu der Annahme gibt, Eminger sei von seinen beiden bisherigen Verteidigern nicht ausreichend verteidigt.  Weiterlesen