Ende der Plädoyers der Wahlverteidiger Zschäpes. Typisch Deutsch: das Opfer bin ich
Heute setzte RA Grasel das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung fort. Er kündigte zwar an, nun zu den rechtlichen Ausführungen zu kommen, fiel allerdings immerfort in die Beweiswürdigung zurück, so dass nahezu alle Argumentationsstränge seines Kollegen Borchert nochmals vorgebracht wurden. Das Verhalten seiner Mandantin stelle keine Mittäterschaft an den Morden und Mordversuchen des NSU dar. Insbesondere die Tarnung des illegalen Lebens von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe eben lediglich dazu gedient, eine Verhaftung zu vermeiden, und nichts mit der Ermöglichung der Straftaten zu tun gehabt. Grasel führte dann erneut zahlreiche in der Beweisaufnahme festgestellten Aktivitäten Zschäpes in den Jahren 1998 bis 2011 auf, um jeweils klein-klein darzulegen, warum die jeweilige Handlung nicht zwingend eine der vorgeworfenen Tötungshandlungen „ermöglicht“ habe. Weiterlesen