25.04.2018

Weiteres Plädoyer von Rechtsanwalt Borchert.

Heute setzte Zschäpe-Verteidiger Borchert sein Plädoyer fort. Auch dieses Mal beschränkte er sich darauf, die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft in winzige Häppchen aufzuteilen, diese in Form einer klassischen Strohpuppen-Argumentation falsch zu verstehen und mit sophistischen Pseudo-Argumenten zu „widerlegen“.

Ein – durchaus repräsentatives – Highlight zu Beginn seiner Ausführungen heute: Entgegen der Behauptung der Anklagebehörde könne der NSU doch gar nicht staatsfeindlich gewesen sein – denn er wollte ja „ausländische Mitbürger“ dazu bringen, den Staat zu verlassen! Wie Borchert selbst sagen würde: „Eine weitere Kommentierung ist wahrlich nicht veranlasst.“

Dieser argumentative Blindflug Borcherts, der in weiten Teilen näher an der Chewbacca-Verteidigung war als an einer Würdigung der in Borcherts Abwesenheit erhobenen Beweise, sorgte auch bei den Alt-Verteidiger_innen Zschäpes, allen voran Rechtsanwalt Stahl, erneut zu häufigem Stirnrunzeln, Kopfschütteln und abwehrender Körperhaltung.

Das Verfahren wird morgen mit dem Plädoyer von Borcherts Kollegen Grasel fortgesetzt.