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25.04.2018

Weiteres Plädoyer von Rechtsanwalt Borchert.

Heute setzte Zschäpe-Verteidiger Borchert sein Plädoyer fort. Auch dieses Mal beschränkte er sich darauf, die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft in winzige Häppchen aufzuteilen, diese in Form einer klassischen Strohpuppen-Argumentation falsch zu verstehen und mit sophistischen Pseudo-Argumenten zu „widerlegen“.

Ein – durchaus repräsentatives – Highlight zu Beginn seiner Ausführungen heute: Entgegen der Behauptung der Anklagebehörde könne der NSU doch gar nicht staatsfeindlich gewesen sein – denn er wollte ja „ausländische Mitbürger“ dazu bringen, den Staat zu verlassen! Wie Borchert selbst sagen würde: „Eine weitere Kommentierung ist wahrlich nicht veranlasst.“

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