Archiv für den Monat: Juli 2017

31.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 4. Tag: vollständige Mitschrift

Wir wollen noch einmal kurz die Gelegenheit nutzen, um darzustellen, warum wir trotz der erheblichen Arbeit, die damit verbunden ist, das gesamte Plädoyer der Bundesanwaltschaft veröffentlichen.

Seitens der Nebenklage wurde im Laufe des Prozesses immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser der Aufgabe der umfassenden Aufklärung des NSU-Konstrukts nicht gerecht wird und dass die Bundesanwaltschaft daran einen ganz entscheidenden Anteil hat: weil sie, der Staatsräson folgend, die Ermittlungen von vornherein auf die These ausgerichtet hat, der NSU sei eine isolierte Dreierzelle gewesen, weil sie alle Hinweise auf ein weiteres Unterstützernetzwerk ignoriert hat, weil sie Beweisanträge der Nebenklage zu diesem Unterstützernetzwerk wie auch zur Rolle der Verfassungsschutzbehörden entschieden bekämpft hat. Dies gipfelte zuletzt in verbalen Entgleisungen der BAW-Vertreter_innen Diemer und Greger, die noch im Plädoyer nichts Besseres zu tun hatten, als engagierte Nebenklägervertreter_innen und ihre Mandant_innen verbal anzugreifen. Weiterlesen

31.07.2017

Plädoyer der Bundesanwaltschaft, Tag 4: Zu Wohlleben und Schultze und zur Mordwaffe Ceska

Für heute war eigentlich das Ende des Plädoyers von Oberstaatsanwältin Greger erwartet worden – diese muss noch zu den fünfzehn brutalen Raubüberfällen des NSU vortragen. Dies wurde aber zunächst verschoben, stattdessen begann Gregers Kollege Weingarten heute sein Plädoyer zu den anderen vier Angeklagten Wohlleben, Schultze, Gerlach und Eminger. Er werde aber vor der Sommerpause nur noch Wohlleben und Schultze und die Beschaffung der Mordwaffe Ceska behandeln können, erst nach der Sommerpause dann Gerlach und Eminger. Er kündigte auch an, alle Angeklagten, unabhängig vom Grad ihrer Aktivität oder der ihrer Verteidiger im Verfahren oder der öffentlichen Aufmerksamkeit, die ihnen gelte, könnten sich derselben Aufmerksamkeit der Bundesanwaltschaft sicher sein – ein Signal an die Angeklagten Gerlach und Eminger. Weiterlesen

27.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 3. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 27.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt. Weiterlesen

27.07.2017

Plädoyer der Bundesanwaltschaft, Tag 3: Angriff auf die Nebenklage und die Interessen der Opfer

Am dritten Tag des Plädoyers der Bundesanwaltschaft begründete OStA‘in Greger zunächst weiter, dass die Angeklagte Zschäpe wegen mittäterschaftlicher Begehung aller Straftaten des NSU zu bestrafen ist. Dabei wurde sie den von ihr selbst gesteckten Ansprüchen allerdings nur in geringem Umfang gerecht. Zu den politischen Hintergründen der Taten führte sie etwa die Parolen des NSU-Briefes und der verschiedenen Versionen der Bekennervideos auf. „Wir, der NSU werden nicht durch viele Wort auf uns aufmerksam machen, sondern durch Taten. Solange es keine Änderungen in Presse, Politik und Meinungsfreiheit gibt, werden wir unsere Aktionen weiterführen.” hatte es da beispielsweise geheißen. Weil die Linie der GBA aber vorgibt, dass der NSU als isolierte Gruppe praktisch keinen Einflüssen von außen ausgesetzt war, konnte sie die Ideologie der Gruppe, ihre Entstehung und Veränderung nicht vernünftig einordnen. Weiterlesen

26.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 2. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 26.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt. Weiterlesen

26.07.2017

Plädoyer der Bundesanwaltschaft, 2. Tag – Die Behörde setzt den Versuch der Umdeutung des NSU fort. Und: Dokumentation des Plädoyers wird fortgesetzt.

OStA’in Greger setzte heute ihr Plädoyer fort. Kern ihrer Ausführungen war der kleinteilige Nachweis, dass Beate Zschäpe innerhalb der Dreiergruppe mit Böhnhardt und Mundlos eine so zentrale Rolle spielte, dass sie tatsächlich auch Tatherrschaft hinsichtlich aller Taten des NSU hatte, weil diese ohne ihre Mitwirkung nicht durchführbar gewesen wären. Ihre Mitwirkung bei der Anmietung der Wohnungen, der Aufrechterhaltung des bürgerlichen Scheins gegenüber den Nachbarn, die Beschaffung von SIM-Karten und Telefonen, die Anmietung von Fahrzeugen und ihre Aufgaben in der Zusammenarbeit mit Unterstützern wurden detailliert aufgezählt.

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25.07.2017 Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 1. Tag: wir veröffentlichen die vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 25.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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25.07.2017

Plädoyer der Bundesanwaltschaft: weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Und: vollständige Dokumentation des Plädoyers von heute.

Der heutige Hauptverhandlungstag begann wie erwartet und brachte dann doch relativ überraschend den Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft. Der Senat verkündete zunächst seinen Beschluss, dass es weiterhin keine Aufnahme oder sonstige vom Gericht veranlasste Aufzeichnung oder Protokollierung des Plädoyers des GBA geben wird. Die Verteidigung beantragte eine längere Unterbrechung, stellte dann aber keinen Antrag. Offensichtlich scheute die Verteidigung doch vor einem sinnlosen weiteren Befangenheitsantrag zurück und wollte lieber den Vorteil mitnehmen, sich über die Sommerpause auf eine Entgegnung auf die Argumente des GBA vorzubereiten.

Im Anschluss begann zunächst Bundesanwalt Dr. Diemer mit dem Plädoyer und steckte in wenigen Minuten den juristischen und politischen Raum ab, den seine beiden Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof, Greger und Weingarten, von ihm für ihre ausführlichen Plädoyers offensichtlich zugewiesen bekommen haben. Weiterlesen

19.07.2017

Plädoyers beginnen erst nächsten Dienstag

Mehrere Nebenklägerinnen hatten nach der überraschenden Ankündigung gestern den Weg nach München auf sich genommen, um den Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft zu verfolgen. Dazu kam es allerdings nicht, sondern das Plädoyer wurde auf nächsten Dienstag verschoben:

Heute morgen hatte das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Aufzeichnung der Plädoyers der Bundesanwaltschaft abgelehnt. Die Verteidigung beantragte zunächst eine längere Unterbrechung und erhob dann Gegenvorstellung. Es folgte eine längere Auseinandersetzung um diese Frage, die damit endete, dass der Vorsitzende Richter verkündete, man müsse ja über die Gegenvorstellung entscheiden, das Verfahren gehe weiter am nächsten Dienstag.

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18.07.2017

Ende der Beweisaufnahme, Plädoyers beginnen morgen

Nachdem das Gericht sich in den letzten Wochen nur sehr langsam Richtung Ende der Beweisaufnahme bewegt hatte, ging es heute umso schneller: gleich zu Beginn fragte der Vorsitzende Bundesanwalt Dr. Diemer, ob die Bundesanwaltschaft bereit sei, das Plädoyer zu halten. Dessen Antwort: man könne morgen anfangen.

Und das wird die Bundesanwaltschaft dann auch: das Gericht lehnte noch die letzten beiden Beweisanträge der Verteidigung ab, verlas die Bundeszentralregisterauskünfte zu den Angeklagten und beendete dann die Beweisaufnahme.

Hinweise, dass es für diejenigen Nebenkläger_innen, die das Plädoyer der Bundesanwaltschaft verfolgen wollen, schwer sein dürfte, von einem Tag auf den anderen nach München anzureisen, sich dafür ggf. Urlaub zu organisieren, nahm das Gericht sichtlich widerwillig entgegen, entschied letztlich, morgen erst um 11 Uhr anzufangen, um ihnen etwas mehr Zeit zur Anreise zu geben. Weiterlesen