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13.11.2017 – Protokolle

Wortprotokolle des Plädoyers des GBA jetzt vollständig

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA. Diese wurden – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit nochmals sehr bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

25.07.2017 -1. Tag

26.07.2017 – 2. Tag

27.07.2017 – 3. Tag

31.07.2017 –  4. Tag

01.08.2017 –  5. Tag

31.08.2017 – 6. Tag

01.09.2017 – 7. Tag

12.09.2017 – 8. Tag

01.09.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 7. Tag: vollständige Mitschrift

OStA Weingarten: Herr Vorsitzender, hoher Senat, sehr geehrte Damen und Herren Verfahrensbeteiligte, ich setze jetzt fort mit dem Schlussvortrag zum Angeklagten Holger Gerlach im Tatsächlichen. Herr Vorsitzender, ich gehe davon aus, dass ich die Zeit des ersten Blocks nicht mehr voll ausschöpfen werde. Nach unserer Vorstellung würde die Kollegin Greger sofort im Anschluss fortsetzen.

Ich war stehen geblieben gestern, wegen Schwächlichkeiten in der Stimme, bei der Zusammenfassung von vier Gesichtspunkten, aus denen ich dann für die Bundesanwaltschaft den Schluss gezogen habe, dass jedenfalls in der Kumulation der vorliegenden Erkenntnisse beim Angeklagten Gerlach kein Weg an der konkreten Einsicht vorbei geführt hat, dass sich seine Freunde zusammengeschlossen haben, um zur Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen auch Tötungsdelikte gegen missliebige Mitglieder der Gesellschaft – darunter auch in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Herkunft – unter Verwendung von Schusswaffen zu begehen werden. Die entgegenstehende Einlassung des Angeklagten Gerlach, der dieses Risiko nicht [gesehen haben will, stellt] nichts als eine reine Schutzbehauptung dar. Weiterlesen

31.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 6. Tag: vollständige Mitschrift

Nach kurzem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme wird diese geschlossen.

OStA Weingarten: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hoher Senat,

[Rufe aus dem Publikum: „wir klagen an die Bundesanwaltschaft, Herbert Diemer, Annette Greger, Jochen Weingärtner [sic], wegen der Missachtung der Betroffenen, wegen der Fortführung des institutionellen Rassismus“
– wird mehrmals wiederholt von verschiedenen Personen]

Vorsitzender: Seien Sie ruhig. Wir unterbrechen mal kurz.

[Das Gericht verlässt den Saal. Von oben ist ein Wachtmeister zu hören: „Aufstehen!“ Es fliegen Schnipsel-Flugblätter in den Saal mit den Namen der Angeklagten des NSU-Tribunals.] Weiterlesen

01.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 5. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog nun auch den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 01.08.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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31.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 4. Tag: vollständige Mitschrift

Wir wollen noch einmal kurz die Gelegenheit nutzen, um darzustellen, warum wir trotz der erheblichen Arbeit, die damit verbunden ist, das gesamte Plädoyer der Bundesanwaltschaft veröffentlichen.

Seitens der Nebenklage wurde im Laufe des Prozesses immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser der Aufgabe der umfassenden Aufklärung des NSU-Konstrukts nicht gerecht wird und dass die Bundesanwaltschaft daran einen ganz entscheidenden Anteil hat: weil sie, der Staatsräson folgend, die Ermittlungen von vornherein auf die These ausgerichtet hat, der NSU sei eine isolierte Dreierzelle gewesen, weil sie alle Hinweise auf ein weiteres Unterstützernetzwerk ignoriert hat, weil sie Beweisanträge der Nebenklage zu diesem Unterstützernetzwerk wie auch zur Rolle der Verfassungsschutzbehörden entschieden bekämpft hat. Dies gipfelte zuletzt in verbalen Entgleisungen der BAW-Vertreter_innen Diemer und Greger, die noch im Plädoyer nichts Besseres zu tun hatten, als engagierte Nebenklägervertreter_innen und ihre Mandant_innen verbal anzugreifen. Weiterlesen

27.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 3. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 27.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt. Weiterlesen

26.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 2. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 26.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt. Weiterlesen

25.07.2017 Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 1. Tag: wir veröffentlichen die vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 25.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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21.10.2014

Generalbundesanwalt zaubert eine Vernehmung aus dem Nichts hervor – Zeugenbefragung unterbrochen

Die von der Nebenklage bereits mehrfach angeforderte Ermittlungsakte „gegen Unbekannt“ ist immer wieder für Überraschungen gut. In jenem Verfahren wird gegen weitere der Unterstützung des NSU verdächtige Personen ermittelt. Die Bundesanwaltschaft führt alle Ermittlungen, die den im Prozess beim Münchner OLG beteiligten Parteien nicht bekannt werden sollen, in diesem Verfahren und behauptet dann bei Nachfragen, sie seien für das Münchener Verfahren nicht relevant oder eine Akteneinsicht würde die Ermittlungen gefährden. In diesem Verfahren fanden sich schon in der Vergangenheit so interessante Dinge wie Vernehmungen des ehemaligen V-Mannes Michael See und des letzte Woche vernommenen Hammerskins Thomas Gerlach.

Und auch am heutigen Verhandlungstag wurde diese „Unbekannt“-Akte wieder interessant. Mitten in der Vernehmung der ehemaligen Freundin des Schweizers Müller, der die Mord-Ceska nach Deutschland geliefert haben soll, fragte Bundesanwalt Diemer den Vorsitzenden Götzl, ob er denn die Vernehmung der Zeugin vom 18.6.2014 nicht kenne. Die kannte Götzl nicht – sie war ja auch erst am Vormittag von Karlsruhe aus an die Vertreter der Bundesanwaltschaft in München geschickt worden. Daraufhin musste die Vernehmung der Zeugin unterbrochen werden, denn die Prozessbeteiligten müssen natürlich zunächst Gelegenheit haben, Kenntnis von dieser Vernehmung zu nehmen. Ein solcher Vorgang ist nicht nur wegen der Verzögerung des Prozesses relevant, die ja immer mal gerne den NebenklägervertreterInnen angehängt wird, wenn sie „zu viele“ Fragen stellen. Insbesondere stellt sich aber die Frage, wie viele andere möglicherweise wichtige Vernehmungen und Ermittlungen die BAW noch in dieser „Unbekannt“-Akte bunkert, um sie geheim zu halten und nur nach Bedarf herauszugeben.

Diese Frage wurde auch am Nachmittag nochmals relevant. Eine Baden-Württemberger LKA-Beamtin stellte ihre Ermittlungen dar. Ausgehend von der 1998 neben den Bomben in der Garage gefundenen Telefonliste hatte sie mit ihren KollegInnen die Kontakte des Trios nach Baden-Württemberg ermittelt und war auf zahlreiche ZeugInnen gestoßen, die vor allem vor dem Abtauchen der Drei häufig mit diesen zusammengetroffen waren. Unter anderem hatte, so die Zeugin, eine Folgevernehmung ergeben, dass das Trio auch noch 1999 und 2001 in Ludwigsburg war. Auch diese Vernehmung liegt den Prozessbeteiligten nicht vor. Ein Informant des Verfassungsschutzes habe zudem angegeben, dass Mundlos mit ihm über Banküberfälle gesprochen habe. Auch diese Vernehmung ist offensichtlich in der „Unbekannt“-Akte verschwunden, weil der Generalbundesanwalt sie für „nicht relevant“ hält.