Schlagwort-Archive: Generalbundesanwalt

13.11.2017 – Protokolle

Wortprotokolle des Plädoyers des GBA jetzt vollständig

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA. Diese wurden – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit nochmals sehr bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

25.07.2017 -1. Tag

26.07.2017 – 2. Tag

27.07.2017 – 3. Tag

31.07.2017 –  4. Tag

01.08.2017 –  5. Tag

31.08.2017 – 6. Tag

01.09.2017 – 7. Tag

12.09.2017 – 8. Tag

12.09.2017

Abschluss des Plädoyers der Bundesanwaltschaft: hohe Strafe für Eminger. Und: Verrat lohnt sich

Zu Beginn des Verhandlungstages erteilte der Vorsitzende den rechtlichen Hinweis an den Angeklagten Eminger, dass er auch wegen zweifacher Beihilfe zum bewaffneten Raub verurteilt werden könne und nicht nur, wie angeklagt, wegen Beihilfe zum einfachen Raub.

Nach diesem Hinweis machte Bundesanwalt Dr. Diemer seine Ausführungen zu den Strafanträgen. Die Details seiner Ausführungen werden in dem Wortprotokoll nachzulesen sein, das wir mit einigem zeitlichen Verzug hier veröffentlichen werden. Jetzt wollen wir nur kurz darstellen, welche konkrete Verurteilung die Bundesanwaltschaft beantragte. Weiterlesen

01.09.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 7. Tag: vollständige Mitschrift

OStA Weingarten: Herr Vorsitzender, hoher Senat, sehr geehrte Damen und Herren Verfahrensbeteiligte, ich setze jetzt fort mit dem Schlussvortrag zum Angeklagten Holger Gerlach im Tatsächlichen. Herr Vorsitzender, ich gehe davon aus, dass ich die Zeit des ersten Blocks nicht mehr voll ausschöpfen werde. Nach unserer Vorstellung würde die Kollegin Greger sofort im Anschluss fortsetzen.

Ich war stehen geblieben gestern, wegen Schwächlichkeiten in der Stimme, bei der Zusammenfassung von vier Gesichtspunkten, aus denen ich dann für die Bundesanwaltschaft den Schluss gezogen habe, dass jedenfalls in der Kumulation der vorliegenden Erkenntnisse beim Angeklagten Gerlach kein Weg an der konkreten Einsicht vorbei geführt hat, dass sich seine Freunde zusammengeschlossen haben, um zur Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen auch Tötungsdelikte gegen missliebige Mitglieder der Gesellschaft – darunter auch in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Herkunft – unter Verwendung von Schusswaffen zu begehen werden. Die entgegenstehende Einlassung des Angeklagten Gerlach, der dieses Risiko nicht [gesehen haben will, stellt] nichts als eine reine Schutzbehauptung dar. Weiterlesen

31.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 6. Tag: vollständige Mitschrift

Nach kurzem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme wird diese geschlossen.

OStA Weingarten: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hoher Senat,

[Rufe aus dem Publikum: „wir klagen an die Bundesanwaltschaft, Herbert Diemer, Annette Greger, Jochen Weingärtner [sic], wegen der Missachtung der Betroffenen, wegen der Fortführung des institutionellen Rassismus“
– wird mehrmals wiederholt von verschiedenen Personen]

Vorsitzender: Seien Sie ruhig. Wir unterbrechen mal kurz.

[Das Gericht verlässt den Saal. Von oben ist ein Wachtmeister zu hören: „Aufstehen!“ Es fliegen Schnipsel-Flugblätter in den Saal mit den Namen der Angeklagten des NSU-Tribunals.] Weiterlesen

01.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 5. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog nun auch den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 01.08.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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31.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 4. Tag: vollständige Mitschrift

Wir wollen noch einmal kurz die Gelegenheit nutzen, um darzustellen, warum wir trotz der erheblichen Arbeit, die damit verbunden ist, das gesamte Plädoyer der Bundesanwaltschaft veröffentlichen.

Seitens der Nebenklage wurde im Laufe des Prozesses immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser der Aufgabe der umfassenden Aufklärung des NSU-Konstrukts nicht gerecht wird und dass die Bundesanwaltschaft daran einen ganz entscheidenden Anteil hat: weil sie, der Staatsräson folgend, die Ermittlungen von vornherein auf die These ausgerichtet hat, der NSU sei eine isolierte Dreierzelle gewesen, weil sie alle Hinweise auf ein weiteres Unterstützernetzwerk ignoriert hat, weil sie Beweisanträge der Nebenklage zu diesem Unterstützernetzwerk wie auch zur Rolle der Verfassungsschutzbehörden entschieden bekämpft hat. Dies gipfelte zuletzt in verbalen Entgleisungen der BAW-Vertreter_innen Diemer und Greger, die noch im Plädoyer nichts Besseres zu tun hatten, als engagierte Nebenklägervertreter_innen und ihre Mandant_innen verbal anzugreifen. Weiterlesen

27.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 3. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 27.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt. Weiterlesen

26.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 2. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 26.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt. Weiterlesen

25.07.2017 Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 1. Tag: wir veröffentlichen die vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 25.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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