Archiv für den Monat: Mai 2014

28.05.2014

Fluchthilfe durch die Eheleute Eminger

Nachdem der gestrige Hauptverhandlungstag wegen der Erkrankung des Zeugen abgesagt wurde, wurden heute zunächst Polizeibeamte befragt, die Telefone des Angeklagten Eminger und seiner Frau ausgewertet hatten. Danach hatte Susann Eminger ihrem Mann mehrfach SMS geschickt, in denen sie von gemeinsamen Aktivitäten mit „Lise und Gerry“ berichtete. Mit diesen Aliasnamen waren Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt jahrelang aufgetreten.

Am 4.11.2011 um 15.19 Uhr wurde von der von Zschäpe genutzten Mobilfunknummer auf André Emingers Handy angerufen, um 15.30 wurde eine SMS von seinem Telefon an seine Frau geschickt – also direkt nach dem Banküberfall in Eisenach, dem Tod von Mundlos und Böhnhardt und der Inbrandsetzung des Hauses in der Zwickauer Frühlingstraße durch Beate Zschäpe. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass Zschäpe Eminger um Hilfe bei ihrer Flucht gebeten hat. Am 5.11.2011 wurden dann zwei Anrufe von einer öffentlichen Telefonzelle auf dem Anschluss der Familie Eminger festgestellt.

Die Beweisaufnahme zu den Tatvorwürfen gegen André Eminger beginnt damit erst nach einem Jahr Hauptverhandlung. Bereits die ersten Details zeigen allerdings, wie eng sein Kontakt, der ja schon direkt nach dem Untertauchen des Trios 1998 begonnen hatte, bis zur Festnahme Zschäpes war. Ziel der Beweisaufnahme wird sein, darzulegen, dass Eminger und seine Frau über den gesamten Zeitraum ihrer Beziehung die terroristische Vereinigung NSU nicht nur unterstützt haben, sondern möglicherweise selbst Teil der Gruppe waren.

26.05.2014

Auf einen Beweisantrag der Nebenklage (wir berichteten am 8.1. und 14.1.2014) wurde heute ein ehemaliger Mittäter des in Polen inhaftierten Mannes vernommen, der angibt, er habe im Jahr 2004 dem Angeklagten Ralf Wohlleben ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren von VW-Bussen gegeben und im Tausch eine Pistole erhalten.

Da der in Polen inhaftierte Zeuge nicht ohne weiteres zum Prozess kommen wird, versucht das Gericht durch Vernehmung des heutigen und eines weiteren Zeugen, zunächst die Plausibilität seiner Angaben zu überprüfen, die er in einem polnischen Gefängnis gegenüber einer Mitarbeiterin des Generalbundesanwaltschaft gemacht hat.

Der heutige Zeuge nahm zwar an, sein ehemaliger Mittäter „sucht irgendeinen Weg, nach Deutschland zu kommen“. Aber er bestätigte auch viele Punkte aus dessen Aussage, so die Angabe, dass es einen enormen Waffenbestand gab, dass ständig Waffen dazugekauft und manchmal auch abgegeben wurden, dass mit „Wegfahrsperrenüberwindern“ gearbeitet wurde und dass es einmal ein „Gemauschel“ wegen einer Waffe oder einem technischen Gerät gegeben habe, von der er aber nichts weiter mitbekommen habe. Er habe damals angenommen, dass ein dritter Mittäter einen Handel mit einer kriminellen Gruppe von Russen aus Thüringen habe anbahnen wollen.

Die Verhandlung für den morgigen Tag, den 27.05.2014 wurde abgesetzt, weil der Zeuge sich krank gemeldet hat, am Mittwoch wird die Verhandlung stattfinden.

21.05.2014

Zum Tod im Wohnmobil und Provokation des Angeklagten Eminger mit Nazi-T-Shirt

Am heutigen Tage sollte die Beweisaufnahme zu den Ereignissen in Eisenach fortgesetzt werden. Als Zeugen waren ein Sachverständiger, der die Obduktion von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos durchgeführt hatte, die zwei Polizeibeamten, die als erste am Wohnmobil eingetroffen sind und der Waffensachverständige Nennstiel zu den Waffen Bruni und Ceska geladen.

Überschattet wurde der Vormittag allerdings durch eine Auseinandersetzung über einen Kapuzenpullover des Angeklagten Eminger, auf dem vorne eine vermummte Person mit zwei Sturmgewehren in den Händen abgedruckt war.

Die Nebenklage beantragte daher die Sicherstellung des Pullovers, weil dieses Motiv in Zusammenhang mit der Teilnahme des Angeklagten am NSU-Prozess eine inhaltliche Stellungnahme darstellt und deutlich macht, dass der Angeklagte Eminger bewaffnete Aktionen verherrlicht. Dass sich Eminger in dieser Art im Prozess präsentiert, zeigt, dass er die Morde des NSU gut heißt und weiterhin Morde als Mittel des politischen Kampfes für richtig und legitim hält. Das T-Shirt-Motiv stammt von einem CD-Cover einer finnischen Black-Metal-Band, die mit ihren Texten nationalsozialistische Propaganda betreibt.

Die Vertreter des Generalbundesanwalts wollte dies so nicht erkennen und sah eine Sicherstellung des Pullovers nicht als notwendig an. Der Vorsitzende ließ immerhin zur Beweissicherung Fotos des Pullovers erstellen. Es wird zu prüfen sein, ob das öffentliche Tragen des Pullovers auch einen Straftatbestand erfüllt.

Der Sachverständige beschrieb die von ihm durchgeführte Obduktion und stellte neben der genauen Todesursache dar, dass in den Atemwegen und Lungen der beiden Toten keine Rauchpartikel und in der chemisch-toxischen Untersuchung keine Hinweise für das Einatmen von Rauch festgestellt werden konnte. Nach der Erfahrung des Sachverständigen wären solche Spuren dann zu erwarten gewesen, wenn die beiden Toten noch eingeatmet hätten, als das Wohnmobil in Flammen stand.

Die beiden Polizeizeugen gaben an, dass sie sich dem Wohnmobil genähert hätten und zunächst zwei Knallgeräusche in kurzer Folge und einige Sekunden später ein weiteres Knallgeräusch, insgesamt also drei Knallgeräusche gehört hätten. Danach hätten sie durch ein Fenster im Wohnmobil eine Stichflamme gesehen. Beide Zeugen beharrten darauf, dass keine dritte Person das Wohnmobil verlassen hätte. Tatsächlich liegen auch keine Hinweise für die Anwesenheit einer dritten Person im Wohnmobil vor, trotzdem ist beim Studium der Vernehmungen der beiden Beamten deutlich zu spüren, dass sie durch die Vernehmungsbeamten des BKA immer wieder hierauf gedrillt wurden, Tatsächlich hatten die beiden Polizisten die Eingangstür des Wohnmobils nicht im Auge, weil sich diese aus ihrer Sicht auf der Rückseite des Fahrzeuges befand. Ausserdem hatten sie sich nach dem ersten Knallgeräusch zu Boden geworfen und hatten das Wohnmobil also keineswegs durchgehend im Auge.

Der Waffensachverständige stellte nochmal klar, wie vor Aufdeckung der NSU-Täterschaft festgestellt wurde, dass bei den Morden dieselbe Pistole Marke Ceska mit Schalldämpfer verwendet wurde.

20.05.2014

Banküberfall in Eisenach und Antrag der Nebenklage auf Vernehmung von V-Männern

Der Banküberfall in Eisenach am 4.11.2011, nach dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem Wohngebiet am Rande Eisenachs von der Polizei gestellt werden konnten, war Thema des heutigen Verhandlungstages. Als Zeugen waren die Angestellten der betroffenen Sparkasse und bei der Tat anwesende Kunden sowie ein Passant geladen.

Die Beweisaufnahme bestätigte das bisher Bekannte: Zwei Fahrradfahrer überfielen die Sparkasse, zwangen die Bankangestellten, ihnen über 70.000 Euro auszuhändigen, schlugen einen Angestellten nieder. Die Flucht erfolgte wieder auf Fahrrädern, wobei ein Passant sah, wie die beiden Fahrradfahrer bei einem Wohnmobil ankamen, die Fahrräder einluden und rasant wegfuhren. Dies teilte er kurze Zeit später zwei Polizeibeamten mit, die nach Fahrradfahrern fahndeten. Der Zeuge sagte heute aus, er habe Uwe Mundlos anhand von Fotos in der Presse als einen der beiden Fahrradfahrer erkannt.

Die Nebenklage beantragte im Anschluss, den V-Mann Szczepanski als Zeugen zu vernehmen, und kündigte an, die Vernehmung aller V-Männer, die im Umfeld des NSU tätig waren, zu beantragen.

Der V-Mann Szczepanski war viele Jahre in der militanten Naziszene aktiv und beging rassistisch motivierte schwere Straftaten. Er bekam mit, wie die sächsische Blood and Honour-Sektion die Unterstützung für die Abgetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt diskutierte und plante und wie ein Mitglied beauftragt wurde, dem Trio mit „Blood and Honour“-Geld Waffen zu beschaffen. Er war Teil dieser Organisation und auch in Diskussionen über den bewaffneten Kampf beteiligt.

Die Beteiligung von V-Leuten des Verfassungsschutzes an kriminellen Aktivitäten führte dazu, dass sich das BKA im Jahr 1997 beim Bundesamt für Verfassungsschutz beschwerte, dass „aus Quellenschutzgründen“ Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei „erst so spät weitergeleitet“ werden, dass rechte Aktionen „nicht mehr verhindert werden können“, dass der Verfassungsschutz, wenn man ihn über geplante Durchsuchungen informiere, oft seine Quellen vorher warne und somit „die Gefahr [bestehe], dass Beweismittel vor Eintreffen der Exekutive vernichtet werden“, dass Verfassungsschutz-Quellen, die “als Straftäter festgestellt wurden”, oft „weder angeklagt noch verurteilt“ werden könnten, dass „die Mehrzahl der Quellen […] überzeugte Rechtsextremisten“ seien, die glaubten, „unter dem Schutz des VS im Sinne ihrer Ideologie ungestraft handeln zu können und die Exekutive nicht ernst nehmen zu müssen“.

Die Bundesanwaltschaft hat die meisten dieser V-Männer, die Entscheidendes zur Aufklärung des Aufbaus des NSU und seiner Einbindung in die verschiedenen Netzwerke militanter Nazis mitteilen können müssen, nicht als Zeugen benannt. Sie will die These der isolierten 3-Personen-Gruppe aufrecht erhalten. Die Vernehmung der V-Leute bietet jedenfalls eine kleine Chance, trotz dieser Verschleierungstaktik weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema zu erhalten.

19.05.2014

Leugnen und verharmlosen VIII – Jürgen Helbig

Der Zeuge Jürgen Helbig, Jugendfreund von Uwe Böhnhardt, seit ca. 1998 Mitglied der NPD und damals aktiv in der Naziszene Jenas, stammelte und schwieg sich durch den heutigen Verhandlungstag. Wie bereits in Vernehmungen beim Militärischen Abschirmdienst, dem LKA Thüringen, dem BKA sowie der Bundesanwaltschaft gab Helbig genau so viel an, wie ihm ohnehin nachgewiesen werden kann: Über ein Jahr war er Mittelsmann zwischen den Angeklagten Schultze und Wohlleben und den gerade untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Er nahm Telefongespräche an bestimmten Telefonzellen an, überbrachte Material und verkaufte das Pogromly-Spiel, um Geld für die Untergetauchten zu besorgen.

Einmal überbrachte Helbig auch ein Päckchen, in dem er im Nachhinein eine Waffe vermutete. Wie die bisherigen Nazizeugen auch, wollte er keine konkreten Erinnerungen haben, aus sich denen eine Belastung für weitere Beteiligte ergeben könnte: nie habe er einen seiner Gesprächspartner oder Mittelsleute erkannt, mit keinem habe er über die Pläne der „Drei“ gesprochen, nie an einer Diskussion über Gewalt oder Waffen teilgenommen.

Gegenüber dem MAD hatte Helbig 1999 angegeben, er sehe Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe schon auf einer Stufe mit Rechtsterroristen. Böhnhardt sei Waffenfanatiker und hasse Ausländer. Nach dieser Angabe eines Unterstützers, das war dem MAD und VS damals schon bekannt, mussten diese also bereits sicher davon ausgehen, dass das Trio tödliche Aktionen gegen Nichtdeutsche planen würde. Die immer wieder vorgeschobene Unwissenheit der Behörden wird auch durch diese Aussage widerlegt.

07./08.05.2014

Zschäpe weiter krank

Der heutige Hauptverhandlungstag wurde abgesetzt, weil bei der Angeklagten Zschäpe ein Verdacht auf einen “beginnenden Infekt mit unklarer Kreislaufreaktion” diagnostiziert wurde.

Auch die Hauptverhandlung für den 8. Mai wurde abgesagt.

 

06.05.2014

Ein Jahr NSU-Prozess – Zschäpe krank

Mit zahlreichen Unterbrechungen verging der heutige Verhandlungstag insgesamt, ohne dass tatsächlich verhandelt wurde. Nach 20 Minuten Zeugenvernehmung wurde die Hauptverhandlung auf Bitten der Verteidigung Zschäpe unterbrochen. Weitere Unterbrechungen folgten. Am frühen Nachmittag wurde klar, dass Zschäpe morgens ein Schreiben erhalten hatte, das ihr „Übelkeit“ verursachte. Um was für ein Schreiben es sich handelt, wollte sie dem untersuchenden Arzt nicht mitteilen.

Es kann vermutet werden, dass es sich um die Mitteilung des Gerichts handelt, dass drei ihrer Briefe an den inhaftierten Neonazi Robin Schmiemann beschlagnahmt werden sollen. Sie sollen für ein linguistisches Gutachten verwendet werden, das die Nebenklage beantragt hatte. So sollen sprachliche Übereinstimmung von NSU-Veröffentlichungen mit Zschäpes Briefen festgestellt werden. Eine öffentliche Behandlung der sehr persönlich gehaltenen Briefe ist für Zschäpe wahrscheinlich schwer zu ertragen, weil sie ihrem „Kameraden“ vieles sehr offen schildert, was für die Bewertung ihrer Persönlichkeit hilfreich sein dürfte.

Die Verhandlung endete schließlich mit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe gegen den Gerichtsarzt. Über diesen Antrag wird das Gericht ausserhalb der Hauptverhandlung entscheiden.