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21.05.2014

Zum Tod im Wohnmobil und Provokation des Angeklagten Eminger mit Nazi-T-Shirt

Am heutigen Tage sollte die Beweisaufnahme zu den Ereignissen in Eisenach fortgesetzt werden. Als Zeugen waren ein Sachverständiger, der die Obduktion von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos durchgeführt hatte, die zwei Polizeibeamten, die als erste am Wohnmobil eingetroffen sind und der Waffensachverständige Nennstiel zu den Waffen Bruni und Ceska geladen.

Überschattet wurde der Vormittag allerdings durch eine Auseinandersetzung über einen Kapuzenpullover des Angeklagten Eminger, auf dem vorne eine vermummte Person mit zwei Sturmgewehren in den Händen abgedruckt war.

Die Nebenklage beantragte daher die Sicherstellung des Pullovers, weil dieses Motiv in Zusammenhang mit der Teilnahme des Angeklagten am NSU-Prozess eine inhaltliche Stellungnahme darstellt und deutlich macht, dass der Angeklagte Eminger bewaffnete Aktionen verherrlicht. Dass sich Eminger in dieser Art im Prozess präsentiert, zeigt, dass er die Morde des NSU gut heißt und weiterhin Morde als Mittel des politischen Kampfes für richtig und legitim hält. Das T-Shirt-Motiv stammt von einem CD-Cover einer finnischen Black-Metal-Band, die mit ihren Texten nationalsozialistische Propaganda betreibt.

Die Vertreter des Generalbundesanwalts wollte dies so nicht erkennen und sah eine Sicherstellung des Pullovers nicht als notwendig an. Der Vorsitzende ließ immerhin zur Beweissicherung Fotos des Pullovers erstellen. Es wird zu prüfen sein, ob das öffentliche Tragen des Pullovers auch einen Straftatbestand erfüllt.

Der Sachverständige beschrieb die von ihm durchgeführte Obduktion und stellte neben der genauen Todesursache dar, dass in den Atemwegen und Lungen der beiden Toten keine Rauchpartikel und in der chemisch-toxischen Untersuchung keine Hinweise für das Einatmen von Rauch festgestellt werden konnte. Nach der Erfahrung des Sachverständigen wären solche Spuren dann zu erwarten gewesen, wenn die beiden Toten noch eingeatmet hätten, als das Wohnmobil in Flammen stand.

Die beiden Polizeizeugen gaben an, dass sie sich dem Wohnmobil genähert hätten und zunächst zwei Knallgeräusche in kurzer Folge und einige Sekunden später ein weiteres Knallgeräusch, insgesamt also drei Knallgeräusche gehört hätten. Danach hätten sie durch ein Fenster im Wohnmobil eine Stichflamme gesehen. Beide Zeugen beharrten darauf, dass keine dritte Person das Wohnmobil verlassen hätte. Tatsächlich liegen auch keine Hinweise für die Anwesenheit einer dritten Person im Wohnmobil vor, trotzdem ist beim Studium der Vernehmungen der beiden Beamten deutlich zu spüren, dass sie durch die Vernehmungsbeamten des BKA immer wieder hierauf gedrillt wurden, Tatsächlich hatten die beiden Polizisten die Eingangstür des Wohnmobils nicht im Auge, weil sich diese aus ihrer Sicht auf der Rückseite des Fahrzeuges befand. Ausserdem hatten sie sich nach dem ersten Knallgeräusch zu Boden geworfen und hatten das Wohnmobil also keineswegs durchgehend im Auge.

Der Waffensachverständige stellte nochmal klar, wie vor Aufdeckung der NSU-Täterschaft festgestellt wurde, dass bei den Morden dieselbe Pistole Marke Ceska mit Schalldämpfer verwendet wurde.