Archiv für den Monat: November 2015

27.11.2015

Verhandlungstage am 1. und 2.12.2015 fallen aus.

Die Verhandlung nächste Woche fällt aus, da ein Mitglied des Gerichts
krank ist.

Weiter geht es am 8.12.2015 – nach den bisherigen Ankündigungen ihrer
Verteidiger soll dann die Aussage von Beate Zschäpe verlesen werden.

 

26.11.2015

Zur Ideologie und Vernetzung von „Blood & Honour“

Der einzige für heute geladene Zeuge, ein „Kamerad“ der Angeklagten aus Jenaer Zeiten, erschien nicht – er hatte beim Gericht angerufen und angegeben, er habe eine Autopanne.
Das Gericht verlas daher nur, einem Beweisantrag der Nebenklage vom 11.05.2015 folgend, mehrere Seiten aus dem Fanzine „Blood & Honour“ aus dem Jahr 1996. In Artikeln wird die Ideologie des bewaffneten Kampfes im Rahmen eines „führerlosen Widerstands“ beworben, in abgedruckten Songtexten zum Mord an Migranten, u.a. durch „in den Kopf schießen“ aufgerufen. Konzertberichte zeigten deutlich die frühe enge Verknüpfung von B&H Deutschland und den NSU-UnterstützerInnen von B&H Sachsen. Kontaktadresse war die Adresse von B&H Dänemark, deren Mitglied Marcel Schilf u.a. die „Kriegsberichter“-Videos vertrieb.

25.11.2015

Zur Ideologie von Holger Gerlach

Auch heute behandelte das Gericht nur ein schmales Beweisprogramm:

Aufgrund des Beweisantrages der Nebenklage vom 28.10.2015 wurden zwei Polizeibeamte zu den Inhalten auf einem Handy und einem PC befragt, die 2011 bei der Durchsuchung bei Holger Gerlach gefunden worden waren.

Auf dem Handy findet sich eine Einladung eines „Kameraden“ zu einem „Hammerskin“-Konzert in Italien, eine rassistische SMS von Gerlach („Nur Scheiße ist braun, und Neger auch“) und diverse nazistische Bilder und Musik, u.a. von „Stahlgewitter“ und von „Gigi und die brauen Stadtmusikanten“, von denen auch das Lied „Dönerkiller“ zur Verherrlichung des NSU stammt. Als Kontakt gespeichert war u.a. die Nummer des Nazi-Multifunktionärs Thorsten Heise. Auf dem PC fanden sich u.a. Fotos vom „Pressefest“ der NPD-Zeitung „Deutsche Stimme“ 2004, außerdem diverse Musik von Neonazi-Bands.

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24.11.2015

Warten auf die Angeklagte

Das Befangenheitsgesuch Wohllebens wurde gestern wenig überraschend als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht konnte also heute weiterbehandeln – und schlug einmal wieder Zeit tot:

Vormittags ließ es zwei BKA-Beamte die Ausspähnotizen zu diversen Städten in West- und Ostdeutschland darstellen. Das erbrachte zwar auch nicht mehr Erkenntnisse, als das reine Ansehen der Notizen erbrecht hätte – aber es dauerte immerhin 1 1/2 Stunden, so dass das Gericht danach erst einmal Mittagspause machen konnte.

Ausreichend gestärkt und erholt, lauschte das Gericht sodann der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu den Beweisanträgen der Nebenklage vom 28.10.2015 (Fazit wie immer: (fast) alles irrelevant für unsere Anklage, der mögliche Aufbau terroristischer Gruppen im Umfeld des NSU tut ja hier nichts zur Sache), lehnte den Antrag der AltverteidigerInnen Zschäpes auf Entpflichtung vom 10.11.2015 ab, gab eine kurze Mitteilung zum Kenntnisstand des Gerichts betreffend die Nebenklage „Meral Keskin“ ab und lehnte die Abgabe einer ausführlicherem Stellungnahme ab. Nach diesem schweren Tagwerk beendete das Gericht die Hauptverhandlung dann um 13:51 Uhr.

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19.11.2015

Gericht setzt mit „Sparprogramm“ fort

Das Gericht setzte heute die Hauptverhandlung fort – wie auch in den letzten Wochen mit einem sehr eingeschränkten Programm. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es vor allem darum geht, die Zeit bis zur angekündigten Einlassung Zschäpes – wohl in der Woche des 7.12.2015 – zu füllen.

Zwei BKA-BeamtInnen sagten zu weiteren Ausspähnotizen zu Nürnberg sowie zu mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aus. Auch hier fanden sich einerseits Ziele möglicher rassistischer und antisemitischer Mordanschläge, aber auch wieder etwa Parteibüros von SPD und CDU und PolitikerInnen sowie Waffenläden (s. den Bericht vom 21.10.2015).
Ein weiterer Beamter hatte die Fingerabdruckspuren Zschäpes am NSU-Archiv mit Zeitungsartikeln zu deren Taten aufgenommen. Er berichtete heute zur genauen Lage der Abdrücke – die Artikel befanden sich in der Mitte der Zeitungen, was eine zufällige Berührung durch Zschäpe ausschließt.

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17./18.11.2015

Hauptverhandlung für den 17.11.2015 und 18.11.2015 abgesagt

Die Hauptverhandlung wurde für den 17.11.2015 sowie den 18.11.2015 abgesagt, weil die Bearbeitung des Befangenheitsantrages des Angeklagten Wohlleben aufgrund zahlreicher Termine der zuständigen Richter mehr Zeit benötigt.

Am 19.11.2015 werden drei BKA-BeamtInnen gehört werden zu den Ausspähnotizen, die in der Frühlingsstraße gefunden wurden, und zu den Fingerabdrücken von Beamte Zschäpe, die an der Sammlung von Zeitungsartikeln zu Taten des NSU ebenfalls in der Frühlingsstraße gefunden wurden.

10.11.2015 nachmittags

Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben

Nach der langen Unterbrechung brachte die Verteidigung Wohlleben ihr Befangenheitsgesuch gegen alle Mitglieder des Gerichts an. Interessanterweise stützte sich dieses Gesuch nicht allein auf die fehlende Information der Beteiligten über die angekündigte Einlassung Zschäpes. Vielmehr stellten RechtsanwältInnen Schneiders, Nahrath und Klemke zunächst noch einmal langatmig ihre bisherigen Anträge zur angeblich fehlenden Verteidigung Zschäpes und die ablehnenden Beschlüsse des Senats dar (vgl. dazu die Berichte vom 08.10.2015, 13.10.2015 und 14.10.2015). Zum Zeitpunkt dieser Beschlüsse war dem Gericht schon bekannt, dass Zschäpe sich einlassen werde und dies Heer, Stahl und Sturm nicht mitgeteilt hatte, das wurde jedoch in den Beschlüssen nicht mitgeteilt. Weiterlesen

10.11.2015

Vorsitzender Götzl kündet offiziell eineErklärung Zschäpes an – Altverteidiger beantragen erneut Entpflichtung, Wohlleben will Befangenheitsantrag stellen.

Zu Beginn des Verhandlungstages teilte der Vorsitzende mit, was die Presse seit gestern als definitiv berichtet hatte: Zschäpe-Verteidiger Grasel hat angekündigt, dass er morgen für Zschäpe eine Einlassung zu den Vorwürfen abgeben wird. Dies hatte sein Kanzlei-Senior bereits am 31.8.2015 dem Vorsitzenden angekündigt, seitdem gab es mehrere Telefonate zum Termin. Gleichwohl hielt es der Vorsitzende bis heute nicht für nötig, die anderen Prozessbeteiligten zu informieren.

Auf Nachfrage eines Nebenklägervertreters teilte Grasel heute noch mit, man werde Fragen des Gerichts, aber nicht Fragen der Nebenklage beantworten. Weiterlesen

02.11.2015 Neuer NSU-Untersuchungsausschuss –Keine Kompromisse mit Verfassungsschutz-und Ermittlungsbehörden

Nebenklagevertreter fordern konzentrierte und rückhaltlose Aufklärung

Der Bundestag hat einen zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des NSU-Komplexes eingesetzt. Dies begrüßen wir, die unterzeichnenden Nebenklagevertreter und -vertreterinnen im NSU-Verfahren in München, ausdrücklich.

Im Zentrum des Ausschusses sollte die Frage stehen, welche Rolle das V-Leute-Systemfür die Entstehung des NSU und dessen Unterstützungsstrukturen gespielt hat. Es ist zu klären, was insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz wusste und ob nachrichtendienstliche Erkenntnisse, die es ermöglicht hätten, die Morde zu verhindern, ignoriertworden sind. Im Strafprozess in München haben wir Anhaltspunkte dafür gefunden, die ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit seinem sehr viel weiter reichenden Instrumentarium zur Aufklärung dieser Fragen weiter verfolgen muss. Weiterlesen