19.11.2015

Gericht setzt mit „Sparprogramm“ fort

Das Gericht setzte heute die Hauptverhandlung fort – wie auch in den letzten Wochen mit einem sehr eingeschränkten Programm. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es vor allem darum geht, die Zeit bis zur angekündigten Einlassung Zschäpes – wohl in der Woche des 7.12.2015 – zu füllen.

Zwei BKA-BeamtInnen sagten zu weiteren Ausspähnotizen zu Nürnberg sowie zu mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aus. Auch hier fanden sich einerseits Ziele möglicher rassistischer und antisemitischer Mordanschläge, aber auch wieder etwa Parteibüros von SPD und CDU und PolitikerInnen sowie Waffenläden (s. den Bericht vom 21.10.2015).
Ein weiterer Beamter hatte die Fingerabdruckspuren Zschäpes am NSU-Archiv mit Zeitungsartikeln zu deren Taten aufgenommen. Er berichtete heute zur genauen Lage der Abdrücke – die Artikel befanden sich in der Mitte der Zeitungen, was eine zufällige Berührung durch Zschäpe ausschließt.

Eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben ist noch nicht erfolgt – hierüber wird also erst vor der nächsten Verhandlungswoche entschieden werden: der Antrag wird mit Sicherheit abgelehnt. Interessant ist insofern eine Auseinandersetzung zu Behauptungen der RechtsanwältInnen von Wohlleben im Befangenheitsgesuch: Dort hatten sie versichert, sie hätten Wohlleben selbst von der Ankündigung des Rechtsanwalt Grasel, Zschäpe wolle aussagen, erst letzte Woche berichtet (vgl. den Bericht vom 10.11.2015). Nun stellte sich aber heraus, dass sie dem Gericht bereits im September mitteilten, Wohlleben überlege auch auszusagen, wolle aber zuerst abwarten, was Zschäpe erklären lässt. Auflösen lässt sich der Widerspruch in zwei Richtungen: Entweder die Behauptung von Schneiders, Klemke und Nahrath von letzter Woche war unwahr, oder sie haben in Verletzung ihrer Pflichten als VerteidigerInnen ihrem Mandanten nicht von dem Gespräch mit Grasel berichtet und sogar ohne Absprache mit ihm eine eigene Aussage angekündigt.