24.11.2015

Warten auf die Angeklagte

Das Befangenheitsgesuch Wohllebens wurde gestern wenig überraschend als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht konnte also heute weiterbehandeln – und schlug einmal wieder Zeit tot:

Vormittags ließ es zwei BKA-Beamte die Ausspähnotizen zu diversen Städten in West- und Ostdeutschland darstellen. Das erbrachte zwar auch nicht mehr Erkenntnisse, als das reine Ansehen der Notizen erbrecht hätte – aber es dauerte immerhin 1 1/2 Stunden, so dass das Gericht danach erst einmal Mittagspause machen konnte.

Ausreichend gestärkt und erholt, lauschte das Gericht sodann der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu den Beweisanträgen der Nebenklage vom 28.10.2015 (Fazit wie immer: (fast) alles irrelevant für unsere Anklage, der mögliche Aufbau terroristischer Gruppen im Umfeld des NSU tut ja hier nichts zur Sache), lehnte den Antrag der AltverteidigerInnen Zschäpes auf Entpflichtung vom 10.11.2015 ab, gab eine kurze Mitteilung zum Kenntnisstand des Gerichts betreffend die Nebenklage „Meral Keskin“ ab und lehnte die Abgabe einer ausführlicherem Stellungnahme ab. Nach diesem schweren Tagwerk beendete das Gericht die Hauptverhandlung dann um 13:51 Uhr.

Nach den Ladungslisten für die nächsten Wochen steht zu befürchten, dass das Gericht noch bis zum 8.12.2015, dem angekündigten Tag für Zschäpes Aussage, „Hauptverhandlung light“ betreiben wird. Offensichtlich setzt das Gericht große Hoffnungen auf die angekündigte Aussage und verzögert daher die weitere Beweisaufnahme. Dies macht vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme, die die Anklage bestätigt hat, wenig Sinn. Im Gegenteil unterstützt diese Vorgehensweise des Gerichts, so ist zu befürchten, Zschäpe in ihrer Selbstwahrnehmung als diejenige, die über den weiteren Verlauf des Prozesses bestimmt.