Archiv für den Monat: März 2014

27.03.2014

“Man stachelt sich da gegenseitig auf” – Informanten und V-Mann-Führer

Heute wurde zunächst die Vernehmung von Juliane Walther von gestern fortgesetzt. Die Zeugin setzte ihr dreistes Doppelspiel fort – einerseits Erinnerungslücken vortäuschen, andererseits sich selbst und ihre Kameraden als die eigentlichen Opfer der Presse bzw. der linken Öffentlichkeit darstellen. Höhepunkt der Befragung war ihre nochmalige Schilderung des gemeinsamen „Pogromly“-Spieleabends mit Wohlleben, Gerlach, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, von dem ihr nichts Ungewöhnliches im Gedächtnis blieb: „Es ist halt ein Gesellschaftsspiel gewesen, man stachelt sich da gegenseitig auf, wie wenn ich ein normales Spiel spiele.“

Die Vernehmung des V-Mann-Führers von THS-Führer Tino Brandt, des inzwischen pensionierten Thüringer „Verfassungsschützers“ Wießner, blieb heute oberflächlich – Wießner soll nach der Vernehmung von Tino Brandt noch ausführlich vernommen werden und heute nur einen Überblick geben. Er schilderte, dass und wie Tino Brandt 1994 angeworben und einmal im Jahr 2000 und endgültig 2001 „abgeschaltet“ wurde. Brandt sei immer überaus kooperativ gewesen, für Geld hätte er alles geliefert. Für die Behörde sei er jahrelang die wichtigste Quelle für den Bereich Rechtsextremismus gewesen, ohne ihn hätte das Landesamt keine vernünftigen Auskünfte geben können. (Dass ein Landesamt für Verfassungsschutz seine wesentlichen politischen Einschätzungen auf der Basis der Informationen eines V-Mannes erstellt, wäre schon für sich ausreichend Grund, eine solche Behörde aufzulösen.)

Der Zeuge Wießner gab weiter an, auch Andreas Rachhausen, der den Fluchtwagen des Trios nach Jena zurückgeholt hatte, und die Zeugin Juliane Walter seien als Informanten für ihn tätig gewesen.

Die Vernehmung des Zeugen Zweigert, der als Vertreter von Wießner mehrfach mit Tino Brandt zu tun hatte, war noch viel kürzer, nachdem Zweigert offenbarte, dass er sich an diese Kontakte nicht erinnern will.

26.03.2014

Lügen und Verharmlosen, Teil V – Juliane Walther

Heute wurde Juliane Walther vernommen. Walther war am Tag des Untertauchens von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe die Freundin von Ralf Wohlleben. Nachdem die Bombenwerkstatt in der Garage gefunden worden war, kam Böhnhardt mit einem weiteren „Kameraden“ zur Berufsschule der Zeugin, fuhr mit ihr erst nach Erfurt, um Wohlleben zu warnen, und wieder nach Jena, wo sie Gegenstände für Zschäpe aus deren Wohnungen holte. Auch bei Mundlos wollte sie Gegenstände abholen, wurde aber von der Polizei, die dort gerade eine Hausdurchsuchung machte, empfangen und direkt als Durchsuchungszeugin eingesetzt.

Die Befragung war noch zäher als die der meisten Zeugen aus der rechten Szene. Die Zeugin behauptete, sich an praktisch nichts mehr erinnern zu können. Der Vorsitzende Richter Götzl machte ihr mehr als deutlich, dass er ihr diese Erinnerungslücken nicht abkauft, zumal Walther bei der Polizei vor zwei Jahren noch umfangreiche Angaben gemacht hatte. Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben versuchten mehrfach, mit sinnlosen Beanstandungen den Druck von der Zeugin zu nehmen, wenn diese durch Fragen des Gerichts oder der Nebenklage unter Druck geriet.

Die Zeugin blieb in allen Fällen dabei, nichts mehr zu wissen, und stellte sich vor allem als Opfer der Fragenden, die sie „verwirren“ wollten, und der Presse dar. Gleichzeitig nahm sie sich heraus, zu bewerten, welche Fragen zur Sache gehörten oder nicht, wurde insoweit mehrfach vom Vorsitzenden zurechtgewiesen. Die Zeugin wirkte „gecoacht“, betonte z.B. mehrfach, anders als Polizeizeugen habe sie sich das Protokoll ihrer polizeilichen Aussage nicht noch einmal durchlesen dürfen.

Die Zeugin wurde auch zu den ideologischen Hintergründen von „den Drei“, Wohlleben und Kapke befragt, antwortete aber auch hier sehr ausweichend, meinte, die seien „rechts angehaucht“ gewesen. In der Wohnung Zschäpes sei ihr nichts Besonderes aufgefallen, die sei ganz normal eingerichtet gewesen – aus anderen Zeugenaussagen ist aber bekannt, dass dort u.a. eine Hakenkreuzfahne an der Wand hing.

Immerhin erzählte sie, mit Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Holger Gerlach und ihrem damaligen Freund Wohlleben zusammen des „Pogromly“.Spiel gespielt zu haben. Wie auch in ihrer gesamten Vernehmung war keinerlei Distanzierung von den widerlichen, antisemitischen Inhalten des Spiels zu hören oder zu spüren. Die Zeugin scheint zwar heute keine aktive Nazipolitik mehr zu betreiben, beschreibt sich selbst als Mitläuferin, ist aber auch nicht gewillt, irgendeine Mitverantwortung für die Verbrechen des NSU bei sich oder ihren damaligen Freunden einzugestehen.

Aus Sicht der Nebenklage ist es begrüßenswert, dass das Gericht den ZeugInnen aus der rechten Szene Jenas ihre „Erinnerungslücken“ nicht weiter abkauft.

Die Vernehmung soll morgen Vormittag abgeschlossen werden.

25.03.2014

Aussage des Max-Florian B. belastet Zschäpe und Eminger

Der gesamte Verhandlungstag heute bestand aus der Einführung der Aussage des NSU-Unterstützers Max-Florian B. durch zwei Polizeibeamte, die ihn mehrfach vernommen haben – B. selbst verweigert die Aussage.

Max-Florian B. ist für die Anklage ein sehr wichtiger Zeuge, weil er einen Teil der besonders wichtigen Phase der Herausbildung der terroristischen Vereinigung NSU nach dem Untertauchen von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos selbst begleitet hat. Welch große Bedeutung auch das Gericht der Aussage B.s zumisst, wurde daran deutlich, dass der Vorsitzende Richter Götzl den beiden Beamten, nachdem diese von sich aus sehr detailliert ausgesagt hatten, praktisch die gesamten Vernehmungsprotokolle nochmals vorlas und sich im einzelnen bestätigen ließ.

Anfangs wohnten „die Drei“ in B.s Wohnung und er bei seiner damaligen Freundin Mandy Struck, nach dem Ende Beziehung wohnten man zu viert bei ihm. Aber auch danach, selbst nachdem sich B. anscheinend aus der Naziszene gelöst hatte, kam es bis 2009/10 zu Treffen und zahlreichen Telefonaten, bei denen Veränderungen in seinem Leben abgefragt wurden, wohl damit das Trio seine Identität – Mundlos hatte einen Reisepass auf den Namen B.s – weiterhin verwenden konnte. B. ließ ihnen auch in dieser Zeit noch Unterlagen zukommen, so Post der Commerzbank, bei der Mundlos unter Verwendung des Passes ein Konto angelegt hatte.

B. hat in zahlreichen Vernehmungen anschaulich dargestellt, dass Beate Zschäpe ein gleichberechtigtes Mitglied der Gruppe war. So sagte sie ihm etwa, sie habe 1996 beim Aufhängen einer Puppe mit der Aufschrift „Jude“ und einer Bombenattrappe selbst nicht mitgewirkt, weil ihre Körperkraft dafür nicht ausreichend war, sie sei aber in die Planung dieser und anderer Aktionen voll eingebunden gewesen. Insgesamt kann nach der Aussage B.s endgültig davon ausgegangen werden, dass Zschäpe vollwertiges Mitglied der Gruppe war – zumal der erste Banküberfall zwar nach Auszug aus B.`s Wohnung, aber noch während des Aufenthaltes in Chemnitz geplant und durchgeführt wurde, die Gruppe also in der von B. geschilderten Lebenssituation den Schritt zu bewaffneten Aktionen vollzog.

B. hatte gegenüber den Vernehmungsbeamten auch bestätigt, dass die Gruppe um Thomas Starke und die Brüder Fiedler in dieser Phase zu den Hauptunterstützern gehörte. Starke nutzte bereits in Jahren zuvor seine „Blood and Honour“-Kontakte, um den Dreien den Sprengstoff für die Bombenattrappen zu besorgen. Brisant daran ist, dass Starke von 2000 bis 2005 zumindest auch V-Mann des LKA Berlin war. Er wird in der kommenden Woche vernommen werden.

Aber nicht nur Zschäpe, auch der Mitangeklagte André Eminger wurde heute erheblich belastet. B. hatte in seinen Vernehmungen angegeben, Eminger sei mindestens dreimal bei ihm in der Wohnung gewesen und habe das Trio besucht. Mit Eminger sei diskutiert worden, dass er einen Personalausweis zur Verfügung stellt, dies habe man aus B. nicht bekannten Gründen doch nicht gemacht. Bei allen Gesprächen mit Böhnhardt und Mundlos sei Eminger Gesprächsthema gewesen. B. habe von den drei Informationen zu André Eminger erhalten, zu dessen Kindern, dessen Beruf und dessen Tätowierung mit der Aufschrift „Die Jew Die“. B. sei davon ausgegangen, dass Eminger später in der Nähe des Trios gewohnt habe, weil er das Trio öfter besucht habe. 2011 habe Eminger B. angerufen und habe Information über diesen gewusst, die er nur vom „Trio“ haben konnte.

Insgesamt entsteht aus den Schilderungen der Aussagen des Max-Florian B. der feste Eindruck, dass André Eminger bereits ab dem Abtauchen des Trios in Chemnitz eng mit den dreien verbunden war und diese frühzeitig unterstützt hat.

Überaus spannend war auch die Schilderung der Zeugenaussage B.s zum Ende des Aufenthaltes des Trios in Chemnitz. Es habe mehrere Gespräche darüber gegeben, dass die Anwesenheit der Drei in der Chemnitzer „Szene“ allseits bekannt und deshalb ein Umzug notwendig sei. Bei der Vielzahl an V-Leuten in der Naziszene zu diesem Zeitpunkt kann dies dem Verfassungsschutz und den Strafverfolgungsbehörden gar nicht verborgen geblieben sein.

20.03.2014

Kapke lässt die Maske fallen

Die dritte Zeugenvernehmung des André Kapke, Mitbegründer des Thüringer Heimatschutzes und NSU-Helfer der ersten Stunde, brachte Klarheit über den ideologischen Hintergrund des THS, sowohl vor dem Abtauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe als auch danach. Der aus den Aktivitäten des THS erkennbare tödliche Hass auf Nichtdeutsche, die Begeisterung für den Massenmord an den europäischen Juden, wurden, so muss man die teilweise auch provozierenden Antworten des Zeugen bewerten, auch von Zschäpe und Wohlleben geteilt.

Deutlich wurde auch, dass Wohlleben sich keineswegs zu einem „moderaten Nationalisten“ gewandelt hat, wie es seine Verteidigung suggerieren will, sondern bis kurz vor seiner Festnahme aktiv nationalsozialistische Propaganda betrieben hat.

Kapke konnte seine Ideologie insbesondere nicht mehr verharmlosen, als ihm Fotos des „Fest der Völker“ vorgelegt wurden, eines politischen Festivals mit Bands, Rednern und Besuchern aus ganz Europa, das er über Jahre zusammen mit Wohlleben organisiert hatte. Fotos der Bühne, geschmückt mit einem Transparent, auf dem Waffen-SS-Männer unter verschiedenen europäischen Fahnen paradieren, konnte er nicht weglügen, auch wenn er von Frieden in Europa schwafelte.

Auch die Liste der Redner und der Bands, die auf dem „Fest der Völker“ zwischen 2005 und 2009 auftraten, spricht für sich: auf der Bühne war alles vertreten, was im faschistischen und nationalsozialistischen Lager in Europa Rang und Namen hat, insbesondere zahlreiche Bands aus dem „Blood and Honour“-Spektrum. Beim “Fest der Völker” – dessen Titel auf einen Film Hitlers Lieblingsregisseurin Leni Riefenstahl über die Olympiade im faschistischen Deutschland zurückgeht – trafen sich diejenigen Gruppierungen, deren Mitglieder in ganz Europa den Hass auf MigrantInnen, Menschen jüdischen Glaubens und vermeintliche oder tatsächliche politische GegnerInnen schüren und deren AnhängerInnen immer wieder an Übergriffen und Morden beteiligt sind. Auch die bislang bekannten UnterstützerInnen des NSU kommen überwiegend aus dem Umfeld von „Blood and Honour“.

Der Versuch Kapkes, den THS verharmlosend als Gruppe umweltfreundlicher, systemkritisch-provokanter Jugendlicher darzustellen, ist damit eindeutig widerlegt.

20.03.2014 – Presseerklärung

Presseerklärung von einigen VertreterInnen der Nebenklage im NSU-Prozess

München, den 20. März 2014

„Wir sind hier nicht vor dem Jüngsten Gericht!“
Die Bundesanwaltschaft verhindert erneut kritische Befragung von Nazizeugen

Bei der gestrigen Befragung des offensichtlich lügenden Zeugen Carsten R., der für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach deren Untertauchen in Chemnitz eine Wohnung angemietet hat, torpedierte die Bundesanwaltschaft eine kritische Befragung des Zeugen.

Der Zeuge bejahte die Frage der Nebenklage, ob ihm der Grund, aus dem das Trio 1998 abgetaucht sei, „grenzenlosegal“ gewesen sei. „Mir war es egal“, so der Zeuge weiter,“ ob sie Schokoriegel geklaut oder jemanden umgebracht haben“. Auf die sich daran anschließende Frage aus der Nebenklage, welche Gedanken er sich gemacht habe, als er 2011 erfuhr, dass die Drei möglicherweise tatsächlich Morde begangen hätten, griff die Bundesanwaltschaft prozessordnungswidrig in das Fragerecht der Nebenklage ein und unterbrach mit den Worten: „Wir sind hier nicht das Jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen, die er damals hatte, zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.“
Damit hielt die Bundesanwaltschaft den Zeugen von der Beantwortung der Frage ab. Sie hat damit zu erkennen gegeben, dass sie eine kritische Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen und dessen Motivation, hier falsche Angaben zu machen, verhindern will. Eine weitere sinnvolle Befragung des Zeugen durch die Nebenklage wurde dadurch faktisch unterbunden.

Ein solches Verhalten der Bundesanwaltschaft konnte schon mehrmals bei der Befragung von Zeugen aus der rechten Szene durch die Nebenklage beobachtet werden.Bei den unterzeichnenden Nebenklagevertretern drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesanwaltschaft einer Aufklärung der Strukturen, die zur Entstehung und Fortbestand des NSU geführt und bei der Begehung der dem NSU zugerechneten Taten Unterstützung geleistet haben, aktiv entgegentritt. Nach der Befragung einer Vielzahl von Zeugen aus der Nazi-Szene wird deutlich, dass
es sich bei diesen Zeugen offensichtlich herumgesprochen hat, dass sie beim Lügen oder Vortäuschen von Erinnerungslücken nicht nur mit keinerlei Sanktionen rechnen müssen, sondern ihnen dabei im Zweifel die
Bundesanwaltschaftzur Seite springt.

Vertreterinnen und Vertreter aus der Nebenklage:
Alkan, Rechtsanwalt,
Basay, Rechtsanwältin,
v.d. Behrens, Rechtsanwältin,
Bogazkaya, Rechtsanwalt,
Clemm, Rechtsanwältin,
Daimagüler, Rechtsanwalt,
Dr. Elberling, Rechtsanwalt,
Hoffmann, Rechtsanwalt,
Ilius, Rechtsanwalt,
Kaniuka, Rechtsanwältin,
Kara, Rechtsanwalt,
Kienzle, Rechtsanwalt,
Kolloge, Rechtsanwalt,
Kuhn, Rechtsanwalt,
Lex, Rechtsanwältin,
Lunnebach, Rechtsanwältin,
Narin, Rechtsanwalt,
Parlayan, Rechtsanwalt,
Pinar, Rechtsanwältin,
Reinecke, Rechtsanwalt,
Scharmer, Rechtsanwalt,
Sariyar, Rechtsanwalt,
Sfatkidis, Rechtsanwalt,
Sidiropoulos, Rechtsanwalt,
Stolle, Rechtsanwalt,
Top, Rechtsanwalt,
Ünlücay, Rechtsanwalt
Wierig, Rechtsanwältin.

19.03.2014

Bundesanwaltschaft verhindert erneut kritische Befragung eines Nazizeugen – “Wir sind hier nicht das jüngste Gericht!”

Der heutige Verhandlungstag brachte eine Zuspitzung während der Vernehmung eines Zeugen, der  in der zweiten Jahreshälfte 1998 für Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe eine Wohnung in Chemnitz angemietet hatte. Die Befragung des Zeugen, der offensichtlich Erinnerungslücken vortäuschte und sich herausredete, verlief nach altem Muster: der Vorsitzende Götzl befragte ihn, bis er die Punkte, die in der Anklageschrift in das Wissen des Zeugen gestellt wurden, “abgearbeitet” waren. Danach verlor er das Interesse. Die Nebenklage versuchte, den Zeugen in die Enge zu treiben und wurde, mal wieder, von der Bundesanwaltschaft unterbrochen.

Nachfolgend wird eine Stellungnahme von NebenklägervertreterInnen dokumentiert, die als Reaktion hierauf abgegeben wurde.

In der Strafsache gegen Beate Zschäpe u.a.

geben die nachfolgend im einzelnen benannten NebenklägervertreterInnen die nachfolgende Stellungnahme zu der hypothetischen Beanstandung des Vertreters des Generalbundesanwalts Dr. Diemer ab:

Der Zeuge bekundete auf Frage der Nebenklagevertreterin RAin Pinar, ob der Grund der Abtauchens der Drei ihm 1998 “grenzenlos egal“ gewesen sei, dass dies so sei. Es sei ihm egal gewesen, ob sie Schokoriegel geklaut hätten oder jemanden umgebracht.

Es schloss sich die Frage an, was er sich dabei dachte, als er 2011 durch Medienveröffentlichungen erfuhr, dass die Drei möglicherweise tatsächlich Morde begangen hätten.

In diese Befragung und damit an entscheidender Stelle griff Dr. Diemer ohne Worterteilung ein und teilte mit, er würde die Frage beanstanden, wenn die Nebenklage nicht den Sachzusammenhang erklären könne.

Wörtlich sagte er:

„Wir sind hier nicht das jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.“

Dr. Diemer gab damit zu erkennen, dass die Wahrheitsfindung hier keine Rolle spielen soll, aus seiner Sicht. Mit der Frage soll ganz offenkundig die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen insgesamt überprüft werden, weil er zu erkennen gegeben hat, dass ihm bis heute die gesamte Mordserie „egal“ ist.

Diese Prüfung will die BAW an dieser Stelle unterbinden.

Dem Zeugen wurde durch die Äusserung der BAW verdeutlicht, dass sein widersetzliches Aussageverhalten staatliche Rückendeckung bekommt.

Auf diesem Hintergrund spricht die Frage für sich und muss zugelassen werden. Eine weitere Befragung des Zeugen ist auf dem Hintergrund der Äusserung Dr. Diemers gleichwohl sinnlos.

Kienzle RA, Pinar RAin, Top RA, Hoffmann RA, Ilius RA, v.d. Behrens RAin

18.03.2014

Die heutige Verhandlung hat außer zwei Beweisanträgen der Nebenklage nichts ergeben. Der Zeuge Enrico Theile wurde nach langem Hin und Her wieder nach Hause geschickt, er soll noch einmal kommen, dann mit einem Zeugenbeistand. Das Gericht hatte, offensichtlich bayerischen Gepflogenheiten folgend, bei Theile wie bei anderen verdächtigen Zeugen den Antrag auf Beiordnung eines Zeugenbeistandes abgelehnt – das führte aber auch bei Theile nicht, wie vielleicht erhofft, zu umfangreichen Aussagen, sondern zu Verzögerungen. Der Zeuge soll an der Weitergabe der Ceska 83 nebst Schalldämpfer aus der Schweiz an den Naziszeneladen Madley mitgewirkt haben. Interessanter Weise gab er heute an, einer der beiden Betreiber des Ladens habe ihm einen Rechtsanwalt empfohlen – der wird ihm nun als Zeugenbeistand beigeordnet. Die Naziszene scheint also den Prozess auf ihre Weise vorzubereiten.

Es folgten die Beweisanträge der Nebenklage. Einmal soll der ehemalige V-Mann „Tarif“, Michael von Dolsperg, geborener See, vernommen werden. Der inzwischen in Schweden wohnende Dolspeg hatte vor kurzem in einem Interview mit dem Spiegel berichtet, André Kapke habe ihn kurz nach dem Abtauchen des Trios 1998 gefragt, ob er die unterbringen könne. Er habe das mit seinem V-Mann-Führer besprochen und dann abgelehnt – die Gefahr seiner Enttarnung war dem Verfassungsschutz wichtiger als die Verhaftung der drei Untergetauchten. Als „Tarif“ hatte Dolsperg u.a. eine Zeitung herausgegeben, in der er die Bildung von Zellen und die Vorbereitung eines Lebens im Untergrund propagierte.

Der zweite Beweisantrag zielt auf die Vernehmung des Zeugen Thomas Gerlach. Gerlach war selbst Mitglied des Thüringer Heimatschutzes und vor 1998 mit Zschäpe liiert. Er arbeitete als Multifunktionär in der militanten, nicht eng an die NPD gebundenen Szene in den vergangenen 15 Jahren immer wieder eng mit den Angeklagten Wohlleben und Eminger zusammen. Eines seiner Projekte ist der Aufbau sogenannter führerloser Zellen. Er kennt praktisch alle bisher bekannten Personen aus dem NSU-Unterstützernetzwerk. Thomas Gerlach scheint zwar von der Polizei vernommen worden zu sein, eine solche Vernehmung ist allerdings in der Akte, die Gericht und Prozessbeteiligten vorliegt, nicht enthalten.

13.03.2014

Bedrückende Erklärung des Vaters von Halit Yozgat – Hetzerische Geburtstagszeitung nur „pubertärer Quatsch“?

Die Hauptverhandlung begann mit der angekündigten Erklärung des Vaters des in Kassel ermordeten Halit Yozgat. Diese wurde einmal unterbrochen, weil Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Heer der Ansicht war, Yozgat habe seine Mandantin zu Unrecht als Mörderin bezeichnet und die Stellungnahme verhalte sich nicht ausreichend zur Beweisaufnahme. Nach dieser zynischen Unterbrechung konnte die Stellungnahme aber ungestört weiter verlesen werden.

Die Familie Yozgat sieht sich nach wie vor von der deutschen Gesellschaft und ihren Vertretern im Stich gelassen. Auch die Zusage der Bundeskanzlerin aus dem vergangenen Jahr, alles zu tun, um die Verbrechen des NSU aufzudecken, hat keinen Fortschritt gebracht. Nach wie vor hat das Gericht nicht alle Akten, insbesondere aus dem Verfahren gegen den Verfassungsschutzmitarbeiter Temme, beigezogen. Auch das Leid, das die Familie Yozgat durch die polizeilichen Ermittlungen erlitten hat, die sich überwiegend auf das Umfeld der Familie bezogen, ist nicht wirklich anerkannt worden.

Der Herzenswunsch des Vaters, die Holländische Straße in Kassel, in der sein Sohn Halit nicht nur ermordet, sondern auch geboren wurde, in Halit-Straße umzubenennen, bleibt bislang unerfüllt. Zwar wurde ein Platz in Kassel nach seinem Sohn benannt, dies entsprach aber nicht dem Wunsch der Familie. So wandte sich der Vater am Ende seiner Stellungnahme in seiner Verzweiflung an das Oberlandesgericht München, es möge die Umbenennung möglich machen, mit den Worten:

„Wenn Sie entscheiden, dass die Holländische Straße in Halit-Straße umbenannt wird, dann werde ich die Väter von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Straßenumbenennung einladen und mit ihnen weiße Tauben als Symbol des Friedens steigen lassen.“

Wenn irgendjemand wirklich ein Interesse an Versöhnung im Zusammenhang mit den Morden des NSU hat, sollte diese Bitte, auch wenn sie hier an die falsche Instanz gerichtet wurde, nicht überhört werden.

Nach dieser bedrückenden Stellungnahme folgte die Vernehmung der Zeugin Jana J., die in den Jahren 1996 bis 2000 durch eine enge Freundschaft zum NSU-Unterstützer André Kapke eng mit der Naziszene Jenas und damit auch mit den NSU-Mitgliedern verbunden war. Sie hatte 1998 gemeinsam mit dem Angeklagten Wohlleben eine „Geburtstagszeitung“ im Stil einer gebastelten Bild-Zeitung für Kapke hergestellt. Kapke war in Südafrika gewesen, wo er auch nach einer Möglichkeit zum Untertauchen für das Trio gesucht haben soll. Nach seiner Rückkehr erhielt er die „Geburtstagszeitung“ als Geschenk.

Die Zeitung ist voll von antisemitischen, rassistischen Parolen, Mordaufrufen und anderen Widerlichkeiten. Die Zeugin erkannte ihre Schrift, gestand auch ein, diese Zeitung verfasst zu haben, erinnerte sich aber an keine Details. Die Zeitung sei aus heutiger Sicht zu verabscheuen, sie schäme sich dafür. Aus der damaligen Sicht einer 18-jährigen aus der rechten Szene sei die Zeitung allerdings „pubertärer Quatsch“ und eine Reaktion auf die Kriminalisierung der Naziszene, die sie damals als ungerecht angesehen habe.

Damals seien in Jena praktisch alle Menschen rechts und ausländerfeindlich gewesen, die jüngeren hätten das eben nur extremer betrieben. Die Naziszene in Jena sei ja sehr groß gewesen. Wenn man sich der rechten Szene irgendwie verbunden gefühlt habe, habe man dort gut leben können, „das war ja so allgemein die Stimmung im Osten“. Ihr Freund André Kapke sei ganz klar „nationalistisch, fremdenfeindlich, rassistisch“ gewesen. Insgesamt habe sie keine schlechten Erinnerungen an irgendjemand.

Weiter erinnerte sich die Zeugin an einen „Mädelabend“ mit Beate Zschäpe im Jahr 1997 in der Wohnung Zschäpes. Zschäpe habe eine Pistole gehabt, die sie liebevoll Walli genannt habe. Was für eine Art von Waffe dies gewesen sei, konnte die Zeugin allerdings nicht angeben. Allerdings habe Zschäpe einen Schulter-Gurt gehabt, um die Waffe unter dem Pulli herumtragen zu können.

Nach dem Abtauchen von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos hätten diese stärker im Vordergrund gestanden als davor. Alle hätten über „die Drei“ gesprochen, allerdings nicht offen. Mit der Polizei habe sich in dieser Zeit ein Katz- und Mausspiel entwickelt. Der Bruder von André Kapke habe ein Konzert gegeben, auf dem für die Abgetauchten Geld gesammelt werden sollte.

Am Beispiel der Zeugin Jana J. lässt sich gut erkennen, dass eine starke, dynamische Nazibewegung, die von großen Teilen der „normalen“ Gesellschaft teilweise Zustimmung, jedenfalls aber keine entschiedene Ablehnung erfährt, breite Teile  der Jugend einbinden kann. Jana J. hat sich damals offensichtlich vor allem aus Opportunismus der sie umgebenden Naziszene angeschlossen, deren Ideologie und Gestus angenommen und sich so in ihr gesellschaftliches Umfeld eingeordnet. Heute, wo sie als Pädagogin in Berlin lebt, lehnt sie ihrer neuen Lebenswelt entsprechend auch ihre damalige Meinung deutlich ab.

Die Vernehmung der Zeugin soll am 16. April fortgesetzt werden.

12.03.2014

Hessischer Verfassungsschutz – Hauptziel: Schutz der eigenen Arbeit

Heute wurde der ehemalige Direktor des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Lutz Irrgang, vernommen, zudem ein weiteres Mal dessen Mitarbeiter Temme. Der hessische Verfassungsschutz hatte sich nach dem Mord an Halit Yozgat massiv bemüht, Temme, der damals am Tatort war, zu decken, seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz geheim zu halten und seine Quellen anonym zu halten. Das hessische Innenministerium hatte die Ermittlungen der Polizei ganz erheblich behindert und das Ermittlungsverfahren gesteuert.

Von solchen Vorgängen will der ehemalige Direktor Irrgang nichts gewusst haben. Dies würde entweder bedeuten, er hat heute eine Falschaussage gemacht, oder seine vergleichsweise kleine Behörde hätte ihm als Chef Informationen von erheblicher Bedeutung vorenthalten und an ihm vorbei die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft sabotiert.

Zum Tatzeitpunkt sei er jedenfalls im Urlaub gewesen, erst eine Woche später habe er von der Anwesenheit Temmes am Tatort erfahren. „Ich war eine Verwaltungsbehörde“, beschreibt er seinen Umgang mit anderen Ämtern. Dem Landespolizeipräsidenten habe er zugesichert, seine Behörde werde sich „aus dem Sachverhalt zurückziehen“.

Als Temme in Untersuchungshaft genommen wurde und seine Verstrickung publik wurde, sei die wichtigste Arbeit gewesen, den Dienstbetrieb der Außenstelle Kassel irgendwie aufrecht zu erhalten, Quellenübergaben zu machen, für die Sicherheit der Dienststelle zu sorgen. Schwierigkeiten habe auch bereitet, dass „die Polizei die Maßnahmen unseres Hauses durch technische Maßnahmen begleitet“ habe – die Telefone des Verfassungsschutzbehörde seien also abgehört worden. Tatsächlich hat sich offenbar die gesamte Tätigkeit des Landesamtes Hessen in dieser Zeit ausschließlich darauf konzentriert, die eigene Arbeit zu sichern und die Veröffentlichung der Namen der „Quellen“, also der Informationsgeber und V-Männer, zu verhindern.

Änderungen der Strukturen des hessischen Landesamtes aber zog der Vorfall keine nach sich – die Behörde beschränkte sich darauf, Temme zu suspendieren, und hielt damit alle Probleme für gelöst.

An einer Stelle zeigte der ehemalige Chef des hessischen Landesamtes, dass er damals die Bedeutung des Geschehens in Kassel genau verstanden hatte: „In dem Augenblick, in dem offenbart worden ist, dass ein Verfassungsschützer zum Tatzeitpunkt am Tatort war, habe ich in einem handschriftlichen Vermerk niedergelegt, dass die Aufklärung schwierig wird, weil die Täter damit sich neu positionieren mussten. […] Durch die Anwesenheit von Temme wurde die Aufklärung auf Jahre verhindert, nachdem man das offenbar gemacht hat. Das war meine persönliche Meinung.“

Diese Einschätzung zeigt den unglaublichen Zynismus einer Sicherheitsinstitution, die nur die eigenen Interessen im Auge hat. Um das eigene Personal zu schützen und für die vage Hoffnung einer beschleunigten Aufklärung der Morde sollte die Anwesenheit des VS-Mitarbeiters Temme geheim gehalten werden. Die Pressemeldungen über die Anwesenheit des VS-Mannes führten, so die Einschätzung des Zeugen, dazu, dass die Täter glaubten, der Verfassungsschutz sei ihnen auf der Spur, und aus diesem Grunde ihr Tatmuster änderten. Tatsächlich war der Mord in Kassel der letzte Mord an einem migrantischen Selbständigen. Die Veröffentlichung der Anwesenheit eines VS-Mitarbeiters hat nach dieser Theorie also zum Abbruch der Mordserie geführt und weitere gleichgelagerte Morde verhindert. Bis heute aber wünscht sich der ehemalige Chef der hessischen Behörde, die Identität Temmes wäre geheim gehalten worden, und hätte nach seiner eigenen Theorie lieber weitere ähnliche Morde in Kauf genommen. Die von Irrgang vertretene Hoffnung, auf diese Weise wären die Morde – für die man ja auch im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz Migranten, Türken oder Islamisten verantwortlich machte – früher aufgeklärt worden, kann als widerlegt angesehen werden. Hervorzuheben ist allerdings, dass diese These Irrgangs nur dann Sinn macht, wenn er bereits damals von einem politischen Hintergrund der Morde ausgegangen ist.

Der Zeuge Temme konnte keinen der vorhandenen Widersprüche zu seinen Aussagen klären. Er will sich weiter an nichts erinnern. Seine Befragung konnte wieder nicht beendet werden, er wird mindestens noch ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen müssen.

11.03.2014

Hessischer Verfassungsschutz – Widersprüche ungeklärt

Heute und morgen steht noch einmal das hessische Landesamt für Verfassungsschutz im Mittelpunkt des Verfahrens. Heute wurde eine Vorgesetzte des Landesamt-Mitarbeiters Temme befragt, morgen wird erst der ehemalige Direktor Irrgang und dann nochmals Temme selbst befragt. Temmes ehemaliger direkter Vorgesetzter ist krank und muss später vernommen werden.

Zunächst aber wurde ein Video vorgeführt, mit dem die ermittelnde Polizei im Jahr 2006 die Schilderung Temmes von seinem Aufenthalt in dem Kasseler Internetcafé nachgestellt hatte. Bezeichnend war vor allem die Szene, in der Temme kurz vor Verlassen des Cafés noch einmal umdreht, Geld auf den Tresen legt und sich dabei wegen seiner Körpergröße deutlich über den Tresen beugt. Temme muss also – auch nach diesem Film – den hinter dem Tresen liegenden schwerverletzten bzw. toten Halit Yozgat gesehen haben. Die Darstellung Temmes, er habe hinter dem Tresen nichts gesehen, wird damit noch einmal unglaubwürdiger.

Die Ungereimtheiten seiner Aussagen wurden bei der Vernehmung seiner ehemaligen Vorgesetzten noch deutlicher. Diese gab an, am Montag nach dem Mord im Auftrag ihres Vorgesetzten Temme beauftragt zu haben, beim Staatsschutzdezernat nach Erkenntnissen zu dem Mord nachzufragen. Der Verfassungsschutz habe klären wollen, ob die Tat einen islamistischen Hintergrund habe, da der Ermordete ein „türkischer Mitbewohner von Kassel“ gewesen sei. Temme habe zu ihr gesagt, es könne sich um einen „bundesweiten Reihenmord“ oder die „Tat eines Serienmörders“ handeln – sie wisse aber nicht mehr genau, wann er dies gesagt habe und woher er diese Kenntnisse gehabt habe. Nachgefragt habe sie jedenfalls nicht.

Temme habe nicht erwähnt, dass er schon einmal in dem Internetcafé gewesen sei. Internetcafés sollten von Mitarbeitern ihrer Behörde auch nicht benutzt werden, da sie ja „in so Gegenden, wo auch viele Ausländer sind“, lägen. Diese Angaben der Zeugin machten deutlich, auf welch niedrigem, von rassistischen Vorurteilen geprägten Niveau die Arbeit des hessischen Landesamtes ablief.

Daneben widerspricht ihre Aussage zum Auftrag an Temme auch diametral dessen Behauptung, er sei zwar nach dem Wochenende in der Polizeidirektion gewesen, habe da aber höchstens beiläufig über den Mord gesprochen. Temme hatte zudem auch – wiederum entgegen der Angabe der Zeugin – behauptet, er habe nur dieses eine Internetcafé nicht aufsuchen dürfen, und zwar konkret wegen der Nähe zu einer Moschee, in der zu überwachende Personen verkehrten.

Gleichzeitig widersprechen die Aussagen der Zeugin aber auch Vermerken anderer Mitarbeiter des Landesamtes zu deren Gesprächen mit Temme. Das Landesamt für Verfassungsschutz bleibt bislang ein Hort der Verwirrung, nicht der Aufklärung.

Bemerkenswert und charakterisierend für das Landesamt war allerdings die berufliche Bewertung Temmes – des Zeugen also, der über einen langen Zeitraum die Ermittlungsbehörden belogen hat und der bis heute „nichts gesehen“ haben will: er sei sehr ehrgeizig und fleißig gewesen, das sei von Vorgesetzten anerkannt worden, er sei teilweise sogar als Vorbild empfunden worden.