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19.03.2014

Bundesanwaltschaft verhindert erneut kritische Befragung eines Nazizeugen – “Wir sind hier nicht das jüngste Gericht!”

Der heutige Verhandlungstag brachte eine Zuspitzung während der Vernehmung eines Zeugen, der  in der zweiten Jahreshälfte 1998 für Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe eine Wohnung in Chemnitz angemietet hatte. Die Befragung des Zeugen, der offensichtlich Erinnerungslücken vortäuschte und sich herausredete, verlief nach altem Muster: der Vorsitzende Götzl befragte ihn, bis er die Punkte, die in der Anklageschrift in das Wissen des Zeugen gestellt wurden, “abgearbeitet” waren. Danach verlor er das Interesse. Die Nebenklage versuchte, den Zeugen in die Enge zu treiben und wurde, mal wieder, von der Bundesanwaltschaft unterbrochen.

Nachfolgend wird eine Stellungnahme von NebenklägervertreterInnen dokumentiert, die als Reaktion hierauf abgegeben wurde.

In der Strafsache gegen Beate Zschäpe u.a.

geben die nachfolgend im einzelnen benannten NebenklägervertreterInnen die nachfolgende Stellungnahme zu der hypothetischen Beanstandung des Vertreters des Generalbundesanwalts Dr. Diemer ab:

Der Zeuge bekundete auf Frage der Nebenklagevertreterin RAin Pinar, ob der Grund der Abtauchens der Drei ihm 1998 “grenzenlos egal“ gewesen sei, dass dies so sei. Es sei ihm egal gewesen, ob sie Schokoriegel geklaut hätten oder jemanden umgebracht.

Es schloss sich die Frage an, was er sich dabei dachte, als er 2011 durch Medienveröffentlichungen erfuhr, dass die Drei möglicherweise tatsächlich Morde begangen hätten.

In diese Befragung und damit an entscheidender Stelle griff Dr. Diemer ohne Worterteilung ein und teilte mit, er würde die Frage beanstanden, wenn die Nebenklage nicht den Sachzusammenhang erklären könne.

Wörtlich sagte er:

„Wir sind hier nicht das jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.“

Dr. Diemer gab damit zu erkennen, dass die Wahrheitsfindung hier keine Rolle spielen soll, aus seiner Sicht. Mit der Frage soll ganz offenkundig die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen insgesamt überprüft werden, weil er zu erkennen gegeben hat, dass ihm bis heute die gesamte Mordserie „egal“ ist.

Diese Prüfung will die BAW an dieser Stelle unterbinden.

Dem Zeugen wurde durch die Äusserung der BAW verdeutlicht, dass sein widersetzliches Aussageverhalten staatliche Rückendeckung bekommt.

Auf diesem Hintergrund spricht die Frage für sich und muss zugelassen werden. Eine weitere Befragung des Zeugen ist auf dem Hintergrund der Äusserung Dr. Diemers gleichwohl sinnlos.

Kienzle RA, Pinar RAin, Top RA, Hoffmann RA, Ilius RA, v.d. Behrens RAin